07.01.2013 09:53 Uhr

Deutschlandstipendium

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Seit dem Wintersemester 2011/2012 können sich Studienbewerber und Studierende auch an den Thüringer Hochschulen um die Vergabe von „Deutschlandstipendien“ nach dem Stipendienprogramm-Gesetz bewerben.

Mit „Deutschlandstipendien“ werden begabte und leistungsstarke Studierende mit einem Betrag in Höhe von 300 Euro monatlich gefördert. Neben den bisher erbrachten Leistungen werden bei der Auswahl der „Deutschlandstipendiaten“ auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt.

Derzeit können deutschlandweit bis zu 1 Prozent der Studierenden einer Hochschule ein „Deutschlandstipendium“ erhalten. In den nächsten Jahren soll sich die Anzahl der „Deutschlandstipendiaten“ stufenweise auf 8 Prozent der Studierenden einer Hochschule erhöhen.

Studienbewerber und Studierende, die sich um ein „Deutschlandstipendium“ an einer Thüringer Hochschule bewerben möchten, wenden sich direkt an die jeweilige zuständige Stelle der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind oder sich um einen Studienplatz beworben haben.

Über die Vergabe der „Deutschlandstipendien“ entscheidet die Auswahlkommission der Hochschule. Weitere Informationen über den Bewerbungszeitraum und das Vergabeverfahren sind dem Internetauftritt der jeweiligen Thüringer Hochschule, die „Deutschlandstipendien“ vergibt, zu entnehmen.


 Bundesministerium für Bildung und Forschung
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