07.01.2013 09:48 Uhr

Bewerbung zum Studium und Bewerbungstermine

Das Studienjahr gliedert sich in ein Wintersemester und das darauf folgende Sommersemester. Das Wintersemester beginnt an den Thüringer Hochschulen am 1. Oktober und endet am 31. März des darauf folgenden Jahres, das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September. An den Thüringer Fachhochschulen beginnen Wintersemester und Sommersemester meist einen Monat früher. Innerhalb der Semester ist der Vorlesungsbeginn an den Hochschulen nicht einheitlich, die Vorlesungszeiten umfassen in der Regel 14 oder 15 Wochen.

Die Bewerbungsendtermine sind in der Regel der 15. Juli für das folgende Wintersemester und der 15. Januar für das folgende Sommersemester. Für Studiengänge mit Eignungsprüfungen oder Eignungsfeststellungsverfahren können die Bewerbungstermine jedoch wesentlich früher liegen. Im Einzelnen informieren darüber die Hochschulen. 


Inhaltsübersicht

 Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

 Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen außerhalb zentraler Vergabeverfahren

 Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren 


Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkungen

In Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkungen ist dem Bewerber der Studienplatz sicher, sofern er die Hochschulzugangsberechtigung nachweist und keine besonderen Gründe gegen eine Immatrikulation vorliegen.

In künstlerischen, künstlerisch-wissenschaftlichen und gestalterischen sowie in Sport-Studiengängen ist neben den allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen die erfolgreiche Ablegung einer Eignungsprüfung erforderlich. Für Sport-Studiengänge kann zusätzlich auch die Vorlage eines die Sporttauglichkeit bescheinigenden ärztlichen Attests gefordert werden.

In Studiengängen mit besonderen fachspezifischen Anforderungen können die Hochschulen neben der Hochschulzugangberechtigung die Teilnahme an einem Eignungsfeststellungsverfahren fordern, in dem die Bewerber ihre fachspezifische Eignung nachweisen müssen. Bewerbungsfristen, das Verfahren sowie die Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Eignungsfeststellungsverfahrensordnungen der Hochschulen.
 


Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen außerhalb zentraler Vergabeverfahren

Die Studienplätze für zulassungsbeschränkte Studiengänge außerhalb zentraler Vergabeverfahren werden derzeit von den Hochschulen vergeben. Die Bewerbungen für diese Studiengänge sind direkt an die Hochschulen zu richten; dabei sind unbedingt die Bewerbungsfristen einzuhalten.

Informationen über die aktuell geltenden Voraussetzungen und die Auswahlverfahren zur Vergabe dieser Studienplätze können bei den Hochschulen nachgefragt werden.

Zum Wintersemester 2012/2013 ist die Einführung eines neuen Dialogorientierten Serviceverfahrens geplant. Dabei soll die Stiftung für Hochschulzulassung die Hochschulen bei der technischen Umsetzung der örtlichen Auswahlverfahren unterstützen, in dem sie ein Bewerbungsportal mit Information und Beratung der Bewerber errichtet, die Bewerberdaten aufbereitet, Mehrfachbewerbungen abgleicht, das Serviceverfahren nach Maßgabe der Hochschulen optional durchführt und nicht besetzte Studienplätze weiter vermittelt.

Im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens sind die Hochschulen mit der Servicestelle der Stiftung für Hochschulzulassung in einer deutschlandweiten gemeinsamen Datenbank, in der die Ranglisten aller teilnehmenden Hochschulen zusammengeführt und miteinander abgeglichen werden, vernetzt. Webbasiert werden die Studienwünsche der Bewerber mit den Zulassungsangeboten der Hochschulen koordiniert. Bewerber, die ein Studienangebot annehmen, werden automatisch aus allen anderen Ranglisten gestrichen. Frei werdende Studienplätze können so unmittelbar an nachrückende Bewerber vergeben werden. Das beschleunigt die Besetzung der Studienplätze und verhindert Mehrfachzulassungen.
 


Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren

Im zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung werden für die Friedrich-Schiller-Universität Jena derzeit die Studiengänge

  • Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin

vergeben. Für diese Studiengänge wird die Zulassung zum Studium unter » hochschulstart.de« beantragt. Dabei sind folgende Bewerbungsfristen zu beachten:

  • Für ein Wintersemester ist der letzte Bewerbungstag
    • der 31. Mai des Jahres für die so genannten „Alt-Abiturienten“, das sind die Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Jahres erworben haben; wurde der Zulassungsantrag fristgerecht gestellt, müssen die vollständigen Unterlagen spätestens bis zum 15. Juni des Jahres bei »hochschulstart.de« vorliegen,
       
    • der 15. Juli des Jahres für die „Neu-Abiturienten“, das sind die Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar des Jahres erworben haben; wurde der Zulassungsantrag fristgerecht gestellt, müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 31. Juli des Jahres bei »hochschulstart.de« vorliegen.
       
  • Für ein Sommersemester ist der letzte Bewerbungstag einheitlich für alle Bewerber
    • der 15. Januar des Jahres; wurde der Zulassungsantrag fristgerecht gestellt, müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 31. Januar des Jahres bei » hochschulstart.de« vorliegen.

Das Magazin zur Studienplatzbewerbung mit Informationen zur Bewerbung für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie ist ab Mitte April (für ein Wintersemester) und ab Anfang November (für ein Sommersemester) in allen weiterführenden Schulen, Berufsinformationszentren (BIZ) der  Agenturen für Arbeit und Studienberatungsstellen der  Hochschulen erhältlich.

Die Vergabe der Studienplätze in zentralen Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt nach Abzug von Vorabquoten (z.B. für ausländische Staatsangehörige, Fälle außergewöhnlicher Härte, Zweitstudienbewerber, Sanitätsoffiziere der Bundeswehr, Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung) für die verbleibenden Studienplätze

  • zu 20 v. H. nach dem Grad der Qualifikation (Abiturbeste),
     
  • zu 20 v. H. nach der angesammelten Wartezeit und
     
  • zu 60 v. H. nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens.

Nähere Einzelheiten hinsichtlich der Vergaberegelungen zum Auswahlverfahren der Hochschulen erhalten Sie unter  www.hochschulstart.de und speziell zur Friedrich-Schiller-Universität Jena auch unter  www.uni-jena.de/studium.html.