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Das
Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ist seit der umfassenden Hochschulreform im Jahr 2006 durch die Einführung der neuen Steuerungsmodelle Rahmenvereinbarung, Ziel- und Leistungsvereinbarungen und Berichtswesen geprägt durch eine neue, moderne Form des Zusammenwirkens zwischen Staat und Hochschulen. Wesentliche Ansatzpunkte des komplett neu gefassten Hochschulgesetzes sind mehr Autonomie und größere Effizienz durch verbesserte und umfassendere Handlungsoptionen jeder einzelnen Hochschule. Der Freistaat beschränkt sich auf Entscheidungen von grundlegender Bedeutung sowie die Finanzierung der Hochschulen. Dadurch ist das neue Thüringer Hochschulgesetz optimal austariert zwischen größtmöglicher Freiheit der Hochschulen einerseits und der Wahrung staatlicher Verantwortung andererseits.
Mit der Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zum 1. Januar 2009 wurde insbesondere der Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige nochmals erweitert. Für beruflich qualifizierte Studieninteressierte, die eine der Meisterprüfung gleichwertige Aus- oder Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurde der direkte Hochschulzugang und damit die Möglichkeit eröffnet, an allen Thüringer Hochschulen ein Studium aufzunehmen. Darüber hinaus sind die Hochschulen nun für die Zulassungen zu den Eingangsprüfungen selbst verantwortlich und regeln im Rahmen ihrer Satzungen für welche Studiengänge Eingangsprüfungen zugelassen werden sowie weitere Details zum Prüfungsverfahren. Voraussetzung für die Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit.