12.06.2013 16:49 Uhr

Hochschulrecht

Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes:

Am 4. Juni 2013 hat die Thüringer Landesregierung den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften beschlossen. Wesentliche Inhalte sind der beabsichtigten Gesetzesänderung sind:
 

  • Aufnahme einer Rahmenregelung ins Hochschulgesetz, die es den Hochschulen ermöglicht, eigene Berufungs- und Karrierekonzepte zu etablieren und somit echte "Tenure-Track-" bzw. "Career-Track-Berufungen" durchzuführen. Zudem wird durch die Schaffung der "Assistenzprofessur" eine Perspektive als Hochschullehrer in Thüringen eröffnet, wenn eine Berufung auf eine W 2- oder W 3-Professur nicht in Frage kommt.
  • Für qualifizierte Berufstätige wird auf der Grundlage des KMK-Beschlusses vom 6. März 2009 zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung - zusätzlich zu den bereits bestehenden Optionen - die Möglichkeit für ein Studium auf Probe eröffnet, wenn ein hinreichender inhaltlicher Zusammenhang zwischen Berufsausbildung und Berufstätigkeit sowie dem gewählten Studiengang besteht.
  • Die Möglichkeit der Einrichtung von berufsbegleitenden grundständigen Weiterbil¬dungsstudiengängen wird eröffnet. Die genauen Voraussetzungen für diese Studienangebote und die Einrichtung derartiger Studiengänge selbst soll in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen vereinbart werden. Zudem soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass Mitglieder der Hochschule, die sich über ihre Dienstpflichten hinaus in der Weiterbildung engagieren, aus den Gebühren oder Entgelten der Weiterbildungsangebote eine Vergütung erhalten.
  • Das Thüringer Hochschulgesetz wird, soweit noch nicht geschehen, an die KMK-Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen angepasst. Dies betrifft insbesondere die Qualifizierung der Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge oder als Weiterbildungsstudiengänge, die Möglichkeit von auch kürzeren Regelstudienzeiten und die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (Lissabon-Konvention).

Gesetzentwurf der Landesregierung
Thüringer Gesetz zur Verbesserung der Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften

(215kb, 24 Seiten)

Paragraph


Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) ist seit der umfassenden Hochschulreform im Jahr 2006 durch die Einführung der neuen Steuerungsmodelle Rahmenvereinbarung, Ziel- und Leistungsvereinbarungen und Berichtswesen geprägt durch eine neue, moderne Form des Zusammenwirkens zwischen Staat und Hochschulen. Wesentliche Ansatzpunkte des komplett neu gefassten Hochschulgesetzes sind mehr Autonomie und größere Effizienz durch verbesserte und umfassendere Handlungsoptionen jeder einzelnen Hochschule. Der Freistaat beschränkt sich auf Entscheidungen von grundlegender Bedeutung sowie die Finanzierung der Hochschulen. Dadurch ist das neue Thüringer Hochschulgesetz optimal austariert zwischen größtmöglicher Freiheit der Hochschulen einerseits und der Wahrung staatlicher Verantwortung andererseits.

Mit der Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zum 1. Januar 2009 wurde insbesondere der Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige nochmals erweitert. Für beruflich qualifizierte Studieninteressierte, die eine der Meisterprüfung gleichwertige Aus- oder Fortbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurde der direkte Hochschulzugang und damit die Möglichkeit eröffnet, an allen Thüringer Hochschulen ein Studium aufzunehmen. Darüber hinaus sind die Hochschulen nun für die Zulassungen zu den Eingangsprüfungen selbst verantwortlich und regeln im Rahmen ihrer Satzungen für welche Studiengänge Eingangsprüfungen zugelassen werden sowie weitere Details zum Prüfungsverfahren. Voraussetzung für die Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit.