Hochschulentwicklung und -planung
Die Thüringer Hochschulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung des Freistaats als Wissenschafts-, Wirtschafts- und Innovationsstandort. Sie sind Ausbildungsstätten für hochqualifizierte Fachkräfte, Garanten für Spitzenleistungen in der Forschung, Partner für Unternehmen bei der Entwicklung innovativer Ideen und Produkte sowie Dienstleister in der Weiterbildung und für lebenslanges Lernen. Sie gelten zudem als Zuwanderungsmagneten für junge Nachwuchskräfte, mit denen der demografischen Entwicklung gezielt entgegen gewirkt werden kann.
Erklärtes Ziel der Thüringer Hochschulpolitik ist die Sicherung der Leistungskraft und der Zukunftsfähigkeit der Thüringer Hochschulen. Mit der zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes abgeschlossenen
Rahmenvereinbarung III wurde das Fundament für den weiteren Ausbau des Hochschulstandortes geschaffen. Neben den finanziellen Eckwerten wurden gemeinsame Ziele und Verpflichtungen vereinbart, u.a. auch die Verständigung auf das neue
Mittelverteilungsmodell KLUG-Thüringen-2012, nähere Regelungen zur Umsetzung des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hochschulpakt 2020 sowie die Verpflichtung zur Fortentwicklung der Hochschulstruktur durch eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung im Hochschulbereich.
Die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der in der Rahmenvereinbarung III aufgeführten hochschulpolitischen Zielstellungen sind Gegenstand der mit jeder einzelnen Hochschule abzuschließenden
Ziel- und Leistungsvereinbarung. In den in der Regel vier Jahre umfassenden Vereinbarungen werden die konkreten Entwicklungs- und Leistungsziele für jede einzelne Hochschule festgelegt. Dabei werden die Planungen von Land und Hochschule als Ergebnis eines Abstimmungs- und Aushandlungsprozesses über gemeinsame Entwicklungsziele zusammengeführt. Auf der Basis der Rahmenvereinbarung und der Ziel- und Leistungsvereinbarungen baut die strategische Hochschulplanung auf. So entsteht auf der Grundlage der Entwicklungspläne der Hochschulen eine gemeinsame Struktur- und Entwicklungsplanung für den gesamten Hochschulbereich.
Der in der Rahmenvereinbarung zur Hochschulentwicklungsplanung angelegte Dialogprozess zur langfristigen Fortentwicklung der Hochschulstruktur wird im Rahmen eines Dialogforums organisiert. Damit wird der mit dem 1. Hochschulgipfel am 10. Februar 2010 begonnene und mit den Dialogforen zu den Themen „Bologna“, „Hochschulautonomie“ sowie „Hochschulstruktur und Mitwirkung“ vertiefte hochschulpolitische Dialog weiter fortgesetzt.