07.01.2013 09:45 Uhr

Überregionale Forschungsförderung (Bund/Länder, Bund, EU, Stiftungen)

Gemeinsame Forschungsförderung des Bundes und der Länder

Bund und Länder können gemäß Artikel 91 b Abs. 1 Grundgesetz in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von:

  • Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung außerhalb der Hochschulen, 
  • Vorhaben der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen, 
  • Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräten.

Diesen Aufgaben widmen sich Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Sie wollen dabei ihre Zusammenarbeit weiter verstärken und streben eine enge Koordination bei gemeinsam berührenden Fragen auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik an. In der GWK sollen die großen wissenschaftspolitischen Fragestellungen erörtert und beschlossen werden, verbunden mit einer noch stärker strategisch orientierten Diskussion zu Fragen des Wissenschaftssystems insgesamt.

Der größte unabhängige Drittmittelgeber zur Förderung der Forschung in Deutschland ist die  Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Die DFG wird über die GWK gemeinsam vom Bund und allen Ländern finanziert.

Gegenstand der gemeinsamen Förderung der Wissenschaft und Forschung durch Bund und Länder im Rahmen der GWK sind des Weiteren:

Nähere Informationen zur Bund-Länder-Forschungsförderung siehe:
 http://www.gwk-bonn.de


Forschungsförderung des Bundes

Die Thüringer Forschungspolitik zielt auf eine Stärkung der Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Forschung und Entwicklung, um sie in die Lage zu versetzen, wissenschaftliche Spitzenleistungen zu erreichen. Damit können sich Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfolgreich an den nationalen Forschungsprogrammen beteiligen.

Zu den nationalen Forschungsprogrammen siehe
 Förderberatung „Forschung und Innovation“


Forschungsförderung der Europäischen Union

Das zentrale Instrument zur Finanzierung der europäischen Forschungspolitik ist das 
 7. Forschungsrahmenprogramm der EU (FP7)
mit einem Finanzvolumen von rund 54 Mrd. Euro (2007 bis 2013).

Darüber hinaus unterstützt die EU die Forschung in Thüringen durch zwei Strukturfonds: Den  Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Europäischen Sozialfonds.

Über die EU-Forschungsförderung in Thüringen berät das EU-Hochschulreferenten-Netzwerk ( http://www.eu-forschung.de).

Ansprechpartner für Thüringen ist Dr. Katrin Gerlach (katrin.gerlach{at}tkm.thueringen{punkt}de).


Stiftungen

Im Freistaat Thüringen sind mehrere Stiftungen tätig, deren Stiftungszweck unter anderem in der Förderung von Wissenschaft und Forschung liegt. Nachfolgend seien genannt:

Ernst-Abbe-Stiftung (EAS)

Die Ernst-Abbe-Stiftung dient der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation sowie sozialen Zwecken, insbesondere

  • der Förderung von Wissenschaft und Forschung und Lehre an der Universität Jena und an sonstigen Einrichtungen und Hochschulen im Freistaat Thüringen
  • der Einrichtung von Ernst-Abbe-Stiftungsprofessuren bei hinreichenden Mitteln
  • der Unterstützung der Ausbildung im Bereich Augenoptik
  • der Erfüllung sozialer Pflichten gegenüber ehemaligen Mitarbeitern der Carl-Zeiss-Stiftung und der aus der Carl-Zeiss-Stiftung hervorgegangenen Unternehmen.

Carl-Zeiss-Stiftung (CZS)

Ein Ziel der Carl-Zeiss-Stiftung ist die verantwortungsvolle Führung der Stiftungsunternehmen Carl Zeiss AG und SCHOTT AG sowie die wirtschaftliche Sicherung der Stiftungsunternehmen, wobei die Carl-Zeiss-Stiftung Alleinaktionärin ist.

Ihre Ziele und Aufgaben außerhalb der Unternehmen verfolgt die Carl-Zeiss-Stiftung durch die Förderung von Forschung und Lehre in den Gebieten, in denen die Stiftungsunternehmen und ihre Tochterunternehmen tätig sind. Hierzu bedient sich die Carl-Zeiss-Stiftung spezifischer Programme für ausgewählte Hochschulen in den Ländern Thüringen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, etwa in der Nachwuchsförderung.

Ansprechpartner für Thüringen ist Herr Dennys Klein (dennys.klein{at}tkm.thueringen{punkt}de).

Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) wurde im September 1993 in Erfurt gegründet, um die wirtschafts- und technologiepolitischen Ziele der Thüringer Landesregierung zu unterstützen. Stifter ist der Freistaat Thüringen.

Als Stiftung Bürgerlichen Rechts hat die STIFT den Zweck, selbstlos die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologie zu betreiben, insbesondere durch

  • die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologie in Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, Forschungsverbünden, in wirtschaftsnahen Forschungsinstituten und in anderen Einrichtungen im Freistaat Thüringen,
  • die Förderung des Transfers neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Technologien in Thüringen,
  • die Förderung des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse zugunsten der Allgemeinheit, um die Herausbildung flexibler und wettbewerbsfähiger Strukturen im technologischen Bereich Thüringens zu unterstützen,
  • die Förderung des Gründungsverhaltens sowie des Transfers wissenschaftlicher Erkenntnisse für technologieorientierte Existenzgründungen.
     

Sonstige Stiftungen

Über die Aktivitäten weiterer Stiftungen erfahren Sie Näheres beim Bundesverband Deutscher Stiftungen unter  http://www.stiftungen.org/stiftungsindex/.