07.01.2013 09:51 Uhr

Förderung der Theater und Orchester im Freistaat ab 2009

Am 6. Juli 2006 begannen die Gespräche des Kultusministeriums mit den 26 Trägern der Theater und Orchester im Freistaat. Damit wurden die im Frühjahr 2005 begonnenen Gespräche fortgesetzt. Ziel ist es, Anschlussregelungen zu den bestehenden Verträgen zu finden. Am 16. Januar 2007 wurden in der Erfurter Staatskanzlei die ersten sechs Vereinbarungen mit der TPT Theater und Philharmonie Thüringen GmbH (Altenburg/Gera), der Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH, dem Theater Waidspeicher e.V. (Erfurt), dem Theaterhaus Jena gGmbH, der Jenaer Philharmonie und der Vogtland-Philharmonie Greiz/Reichenbach e. V. zur Finanzierung für die Jahre 2009 bis 2012 unterzeichnet. Mit den Trägern der Theater Meiningen und Eisenach einigte sich das Land am 15. Juni 2007 auf ein Zusammengehen beider Häuser ab 2009 unter dem Dach der dann erweiterten Meininger Kulturstiftung (Kulturstiftung Meiningen-Eisenach). Auch für das Theater Rudolstadt/Saalfeld wurde die Finanzierung vertraglich geregelt.

Das Deutsche Nationaltheater und die Staatskapelle Weimar sind überregional bedeutsame kulturelle Einrichtungen in Thüringen. Sie strahlen durch ihre künstlerische Leistungskraft über die Landesgrenzen hinaus. Daher ist das Deutsche Nationaltheater soll ab 1. Januar 2008 Staatstheater. Auch mit den Trägern des Theaters Erfurt und der Philharmonie Gotha/Suhl wurde eine Einigung über die weitere Förderung erzielt.

Damit sichert das Land den Trägern der Theater und Orchester für die Jahre 2009 bis 2012 eine jährliche Förderung als Festbetragsfinanzierung für den laufenden Betrieb zu. 

Förderzuschüsse 2009 bis 2012
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Kulturpolitische Zielstellungen für die Landesförderung ab 2009

Wie bisher soll auch für den neuen Vertragszeitraum die Zielsetzung gelten, an allen bisherigen Standorten ein möglichst breites Angebot in den Sparten „Musiktheater“, „Schauspiel“, „Ballett/Tanztheater“ und „Konzerte“ dauerhaft und von hoher künstlerischer Qualität zu gewährleisten. Dieser Anspruch ist bei sinkender Landesförderung und den ebenfalls begrenzten kommunalen Finanzierungsmöglichkeiten nur zu erfüllen, wenn Produktionen auch zum Zuschauer reisen und die gewachsene Mobilität der Besucher ebenso in die Überlegungen einbezogen wird.

Zugleich ist ein Theaterangebot zu gewährleisten, das sowohl den kulturpolitischen Ansprüchen an die Landeshauptstadt als auch der Tradition des Deutschen Nationaltheaters am herausgehobenen Standort Weimar entspricht. Das Theaterangebot in der Mitte des Freistaats muss durch Konzentration eine deutlich überregionale Wahrnehmung erreichen.

Dies gilt ebenso für die Tanzsparte am Theater Altenburg-Gera, für das Puppenspiel in Erfurt und für das Angebot und die Entwicklung neuer Dramatik und Theaterformen durch das Theaterhaus Jena. Und die Zukunft der touristisch bedeutsamen Freilichtveranstaltungen wie beispielsweise die Domstufenfestspiele in Erfurt ist ebenfalls zu sichern.

Darüber hinaus ist an allen Standorten ein besonderes Augenmerk auf altersgerechte Angebote für Kinder und Jugendliche und die theaterpädagogische Arbeit zu legen. Auch daran wird die Landesförderung gebunden werden.