Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

07.01.2013 09:53 Uhr

Kulturstiftung Thüringen

Die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen hat zum 01.01.2005 ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Erfurt, die mit einem Stammkapital von 7,6 Mio. Euro ausgestattet wurde. Es handelt sich dabei um den Anteil Thüringens aus dem Liquidationsvermögen der Stiftung Kulturfonds. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Thüringen. Ihr obliegt insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler. Dieser Stiftungszweck wird erfüllt durch die Gewährung von Stipendien und die Förderung von Projekten. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

Der Stiftungsrat besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, und zwar

  • dem für Kunst zuständigen Minister,
  • einem Vertreter der Thüringer Staatskanzlei,
  • einem Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen,
  • einem Vertreter des Thüringischen Landkreistages,
  • dem Vorsitzenden des Kuratoriums,
  • drei Vertretern des öffentlichen Lebens.
     

Den Vorsitz übernimmt der für Kunst zuständige Minister.
Im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt der Stiftungsrat die Ziele der Stiftungsarbeit. Er entscheidet auf Vorschlag des Kuratoriums über die Förderung von Vorhaben im Sinne des Errichtungsgesetzes. Der Stiftungsrat entscheidet darüber hinaus über alle Fragen von grundsätzlicher oder besonderer wirtschaftlicher Bedeutung.

Der Stiftungsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung Frau Dr. Marita Kasper als Vorstand der Stiftung gewählt.



 Kulturstiftung des Freistaats Thüringen