Die Thüringer Landesregierung hat zur Erarbeitung einer Gesamtkonzeption „Thüringer Reformationsdekade Luther 2017“ - oder kurz "Lutherland Thüringen" - folgende Dekaden-Grundsätze beschlossen.
Die Dekaden-Grundsätze sind bewusst in Frageform gefasst und dienen als orientierende Handreichung zur Vorbereitung und Durchführung von Projekten. Bereits bestehende Förderrichtlinien und Bewilligungskriterien für Projekte werden nicht verändert. Die Grundsätze stellen stattdessen verschiedene inhaltliche Aspekte dar, die dabei helfen sollen, den historischen und den landespolitischen Reformationsbezug von Projekten und Initiativen zu erkennen und zu entwickeln.
Traditionsaspekt
Worin besteht der sachlich-historische Bezug des Projektes, der Maßnahme, der Initiative zu Martin Luther und/ oder den Reformatoren und/ oder zum Ereignis Reformation und/ oder zu den Vorbedingungen oder Folgewirkungen der Reformation (in Thüringen)?
Innovationsaspekt
In welcher Form werden historisch Anknüpfungspunkte und thematische Impulse der Reformation aufgenommen und heutigen Bedingungen entsprechend aktualisiert bzw. kreativ weiter geführt. (u.a. durch den Bezug zu den Jahresthemen der Lutherdekade)
Kooperationsaspekt
Wurden bzw. werden Partner und/ oder Akteure vor Ort (Kommunen, Kirchen, Vereine, Initiativen, Handwerk und Wirtschaft, Tourismus, Medien etc.) in die Vorbereitung und Durchführung des Projektes, der Maßnahme, der Initiative einbezogen?
Effizienzaspekt
Was wurde und wird in der Projektplanung und –durchführung unternommen, um das Verhältnis von Aufwand und Nutzen (Kosten-Ertrag? Teilnehmer- rsp. Besucherzahl? Zielgruppe erreicht? Breiten- oder Tiefenwirkung? mediale Resonanz etc.) möglichst ressourcenschonend und erfolgreich zu gestalten? Welche Projektunterstützung und welche Drittmittel o.dgl. wurden bzw. werden eingesetzt?
Nachhaltigkeitsaspekt
In welcher Weise trägt das Projekt, die Maßnahme, die Initiative dazu bei, das Reformationsjubiläum Luther 2017 vorzubereiten sowie das „Lutherland Thüringen“ zu entdecken und nachhaltig zu entwickeln? Wodurch werden kulturelle, künstlerische, pädagogische, wissenschaftliche, touristische, wirtschaftliche, soziale, bauliche, kulturlandschaftliche oder andere Folgewirkungen des Projektes, der Maßnahme, der Initiative bis 2017 und darüber hinaus erzielt?