Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

07.01.2013 09:53 Uhr

Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften

Im Unterschied zu religiösen Vereinen, die der Wahrnehmung von einzelnen religiös motivierten Aufgaben gewidmet sind, dienen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften der umfassenden gemeinsamen Erfüllung der aus der Religion oder Weltanschauung folgenden Rechte und Pflichten.

Religionsgesellschaften entstehen im Rahmen der grundrechtlich geschützten Religionsausübung. Die Vereinigungsfreiheit zur Entstehung von Religionsgemeinschaften wird ausdrücklich gewährleistet. Sofern das staatliche Recht an ihr Bestehen anknüpft, setzt dies voraus, dass es sich bei dem Bekenntnis und der Gemeinschaft auch tatsächlich nach geistigem Gehalt und äußerem Erscheinungsbild um eine Religion und eine Religionsgemeinschaft handelt.

Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften können die Rechtsfähigkeit erwerben.