öffentlich-rechtlicher Körperschaftsstatus
Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften erwerben die Rechtsfähigkeit grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts.
Nachfolgender Liste sind die öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften in Thüringen zu entnehmen, soweit diese hier bekannt sind. Altkorporierte Religionsgesellschaften sind nicht sämtlichst bekannt:
aus dem Bereich der ev. Landeskirchen:
- Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
(durch Zusammenschluss der bis 31. Dezember 2008 bestehenden Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen ) - Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
- Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
- sowie deren Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Verbände
aus dem Bereich der Kath. Kirche:
- Bistum Erfurt
- Bistum Dresden-Meißen
- Bistum Fulda
- sowie der Bischöfliche Stuhl und das Kathedralkapitel von Erfurt und im Freistaat Thüringen gelegene kath. Kirchengemeinden bzw. die Pfarreien und die aus den Kirchengemeinden bzw. den Pfarreien gebildeten Gesamtverbände
Sonstige:
- Jüdische Landesgemeinde Thüringen
- Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Thüringen
- Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde der Selbstständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK)
- Neuapostolische Kirche Sachsen/Thüringen.
- Jehovas Zeugen in Deutschland
Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
www.ekmd.de
Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
www.ekkw.de
Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
www.landeskirche-sachsen.de
Bistum Erfurt
www.bistum-erfurt.de
Bistum Dresden-Meissen
www.bistum-dresden-meissen.de
Bistum Fulda
www.bistum-fulda.de