Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

07.01.2013 09:45 Uhr

öffentlich-rechtlicher Körperschaftsstatus

Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften erwerben die Rechtsfähigkeit grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechts.

Nachfolgender Liste sind die öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaften in Thüringen zu entnehmen, soweit diese hier bekannt sind. Altkorporierte Religionsgesellschaften sind nicht sämtlichst bekannt:

aus dem Bereich der ev. Landeskirchen:

  • Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
    (durch Zusammenschluss der bis 31. Dezember 2008 bestehenden Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen )
  • Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
  • Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
  • sowie deren Kirchengemeinden und die aus ihnen gebildeten Verbände
     

aus dem Bereich der Kath. Kirche:

  • Bistum Erfurt
  • Bistum Dresden-Meißen
  • Bistum Fulda
  • sowie der Bischöfliche Stuhl und das Kathedralkapitel von Erfurt und im Freistaat Thüringen gelegene kath. Kirchengemeinden bzw. die Pfarreien und die aus den Kirchengemeinden bzw. den Pfarreien gebildeten Gesamtverbände
     

Sonstige:

  • Jüdische Landesgemeinde Thüringen
  • Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Thüringen
  • Ev.-Luth. Christus-Kirchengemeinde der Selbstständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK)
  • Neuapostolische Kirche Sachsen/Thüringen.
  • Jehovas Zeugen in Deutschland

 


Evangelische Kirche in Mitteldeutschland
www.ekmd.de


Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck
www.ekkw.de


Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
www.landeskirche-sachsen.de


Bistum Erfurt
www.bistum-erfurt.de


Bistum Dresden-Meissen
www.bistum-dresden-meissen.de


Bistum Fulda
www.bistum-fulda.de