UNESCO- Übereinkommen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Die 33. UNESCO-Generalkonferenz hat die UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt am 20. Oktober 2005 mit 148 zu zwei Stimmen beschlossen. Deutschland gehörte auf der Konferenz zu den stärksten Befürwortern und hat das Abkommen Anfang März 2007 ratifiziert.
Das Übereinkommen ist im März 2007 in Kraft getreten.
Die UNESCO-Konvention zum Schutz kultureller Vielfalt bestätigt das Recht der beigetretenen Vertragsstaaten auf eine eigenständige Kulturpolitik völkerrechtlich. Dies wurde notwendig, weil der Handel mit Dienstleistungen zunehmend durch das Allgemeine Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen (GATS) liberalisiert wird und dies auch Auswirkungen auf den Kultur- und Bildungsbereich hat.
Die UNESCO-Vertragsstaaten erkennen in dem Übereinkommen die Doppelnatur kultureller Aktivitäten, Güter und Dienstleistungen zu sein, an. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass diese deshalb keinesfalls nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen werden können und dürfen.
Kernstück des Übereinkommens ist daher das Recht eines jeden Staates, regulierende und finanzielle Maßnahmen zu ergreifen, um die Vielfalt der kulturellen Ausdrucksformen auf seinem Staatsgebiet zu schützen.
Das Abkommen ist unter
www.unesco.ch/work-content/142919_de.pdf abrufbar.
Übereinkommen zum Schutz der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen