Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

07.01.2013 09:51 Uhr

Thüringenjahr

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Das Thüringen Jahr bietet interessierten Jugendlichen die Möglichkeit, sich auszuprobieren und zu entdecken, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und dabei auch die Persönlichkeit weiterzuentwickeln.

Es wird auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJG) vom 17. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 48), sowie des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJG) vom 17. Juni 2002 (BGBl. I Nr. 48) durchgeführt und vereint die bereits vorhandenen freiwilligen Jahre:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Soziales Jahr im kulturellen Bereich (FSJK)
  • Freiwillige Jahr in der Denkmalpflege (FJD), etwa in der Jugendbauhütte Mühlhausen

Bis zu 1.000 Jugendliche können ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem dieser Spezialgebiete testen.

Gehen Sie auf eine Entdeckungsreise durch das Thüringen Jahr, das vom Freistaat im Rahmen eines Festaktes im Jahr 2004 feierlich wieder mit Leben erfüllt wurde.

www.thueringenjahr.de