Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt, auch für das Schuljahr 2013/2014 Mittel für musikpädagogische Projekte der Musikschulen zu vergeben.
Die Beantragung und Vergabe dieser Mittel erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst (
Projektförderung) des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschadft und Kultur.
Die Fördermittel sollen vorrangig für Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und Grundschulen für die erste Klassenstufe eingesetzt werden. Zusätzlich können Kooperationsprojekte mit Kindertageseinrichtungen und weiterführenden Schulen ermöglicht werden (offene Ganztagskonzepte).
Die nachstehenden Fördergrundsätze sollen als Orientierung für die Antragstellung dienen. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und können/sollen durch bereits begonnene Partnerschaften und regionale Besonderheiten ergänzt werden.
Antragsberechtigt sind die Träger der jeweiligen Musikschule, d.h. Antragsteller ist die Kommune bzw. der Landkreis, die ausführende Stelle ist die Musikschule. Bei den Kooperationsprojekten sind unter den unter 1. genannten Voraussetzungen auch private Musikschulen antragsberechtigt.
1. Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und Grundschulen: Alternative Förderung der Projekte „Instrumentenkarussell“ und „Jedem Kind ein Instrument“
Das Projekt „JeKI“ (Jedem Kind ein Instrument) ist auf drei bis vier Jahre angelegt: Im ersten Jahr dürfen die Kinder verschiedene Instrumente erproben, bevor sie sich dann im zweiten Jahr für ein Instrument entscheiden. Ab dem dritten Jahr wird dann in Instrumentengruppen musiziert, um schließlich alle Instrumentengruppen im Schulorchester zu vereinen. Nur das erste Jahr wird durch das TMBWK finanziert.
Bei dem Projekt „IKa“ (Instrumentenkarussell) wird den Kindern wie im ersten Jahr „JeKI“ die Möglichkeit gegeben, verschiedene Instrumente kennenzulernen und auszuprobieren, um das "Lieblingsinstrument" zu finden.
Gefördert werden jeweils die Instrumentensätze pro Grundschule in Höhe von pauschal 1.000 € sowie (anteilige) Honorarkosten der Lehrkräfte in Höhe von 20 € pro Stunde bei 40 Wochenstunden im Jahr, um eine kostenlose Teilnahme aller Schüler in der ersten Klassenstufe zu ermöglichen. Bei der Entscheidung für „JeKI“ sind das zweite und dritte Jahr durch Eigenmittel der Grundschulen und/oder Schülerbeiträge zu finanzieren.
Bei entsprechenden Qualitätsvoraussetzungen können auch Anträge privater Musikschulen berücksichtigt werden. Maßstab hierfür ist das Vorliegen einer Umsatzsteuerbescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG (bescheinigte Gleichstellung mit öffentlichen Musikschulen) sowie der Einsatz einer Fachkraft (Musikhochschulabschluss o.ä.) mit nachgewiesener pädagogischer Erfahrung.
2. Sonstige Kooperationsprojekte zwischen Musikschulen und Schulen bzw. Kindertagesstätten
Diese Projekte stellen einen weiteren Förderschwerpunkt dar. Dabei werden die Beschaffungskosten für entsprechende Instrumentenklassensätze zu 100 % gefördert (grundsätzlich keine Förderung von Honorar- bzw. Personalkosten). Als Beispiel kann hier das Projekt „Klassenmusizieren - Klamu“, das gemeinsame Musizieren in einer Gruppe, genannt werden.
Schriftliche Bewerbungen für das Schuljahr 2013/14 sind unter Verwendung des Antragsformulars bis zum 30.10.2012 (Einsendeschluss) an das
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Abteilung 5
Werner-Seelenbinder-Straße 7
99096 Erfurt
zu richten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Zuwendung kein Rechtsanspruch besteht.
Projektförderung
Antrag auf Projektförderung