Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

06.05.2013 18:00 Uhr

Thüringischer Denkmalschutzpreis

Die Pflege und Erhaltung von Kulturdenkmalen erfordert engagierten Einsatz. Seit 1994 vergibt der Freistaat deshalb jährlich den Thüringischen Denkmalschutzpreis, mit dem Personen, Projekte und Einrichtungen ausgezeichnet werden, die sich in besonderem Maße für die Denkmalpflege eingesetzt haben. Mit der Preisverleihung soll aufmerksam gemacht werden auf außergewöhnliche Leistungen, die über das denkmalschutzrechtlich Gebotene hinaus gehen und die damit Vorbilder für neue Projekte darstellen können.

Der Preis kann insbesondere vergeben werden für:

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen sowie von archäologischen Denkmalen in Thüringen,
  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit,
  • hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege,
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege sowie der archäologischen Denkmalpflege.

Kriterien für die Auswahl sind unter anderem das persönliche Engagement, die zeitgemäße Nutzung historischer Gebäude, Finanzierungsart und denkmalpflegerische Gesamtqualität sowie die Möglichkeit des barrierefreien Zugangs zu den sanierten Objekten.

Der Preis kann vergeben werden in den Kategorien:

  • Gruppenpreis,
  • Einzeldenkmale,
  • Archäologische Denkmalpflege,
  • Anerkennung,
  • technische Denkmale,
  • Denkmalensemble

Eine Fachjury wählt die Preisträger aus, an die insgesamt 40.000 Euro vergeben werden. Das Preisgeld tragen der Freistaat und die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen jeweils zur Hälfte.

Vorgeschlagen werden die Bewerber von den unteren Denkmalschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte), dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA) sowie den der Denkmalpflege verbundenen Körperschaften und Verbänden. Dazu ist ein formloser Antrag beim TLDA einzureichen. Die Unterlagen sollten eine Beschreibung des Zustandes vor und nach der Sanierung des Objektes sowie eine Fotodokumentation der Maßnahme enthalten. Die Bewerbungsfrist endet jedes Jahr am 15. Februar. Informationen zur Bewerbung erteilt die Kulturabteilung des Ministeriums.