Förderungen im Bereich der Denkmalpflege
Die
Denkmalförderrichtlinie ist am 01.01.2004 in Kraft getreten. Auf der Grundlage der Denkmalförderrichtlinie können Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen bei der Erhaltung und Pflege ihres Denkmals finanziell unterstützt werden. Förderfähig sind dabei neben wissenschaftlichen Untersuchungen, Zielstellungen, Studien und Projekten, die im direkten Zusammenhang mit der Erhaltung des Kulturdenkmals stehen, Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale (z. B. Stadtmauern, Ruinen, Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur usw.), Aufwendungen für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen bei Sicherung der originalen Substanz, und Aufwendungen für die rekonstruierende Wiederherstellung, soweit untergegangene, aber für das Verständnis oder die Erscheinung unverzichtbare Teile eines noch bestehenden Kulturdenkmals ergänzt werden sowie Aufwendungen für die Rekonstruktion archäologischer Denkmale.
Außerdem können Regenerierungsmaßnahmen am objekttypischen Pflanzenbestand im Interesse der Erhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen der Landschafts- und Gartengestaltung, insbesondere die Pflege und Kultivierung historischer Parkanlagen gefördert werden.
Ebenso sind Fortbildungsmaßnahmen, wenn sie im direkten Zusammenhang mit der Erhaltung von Kulturdenkmalen stehen, förderfähig.
Die Antragstellung erfolgt bis zum 30. September eines Jahres für das Folgejahr bei der
Unteren Denkmalschutzbehörde. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie nach Prüfung der eingereichten Anträge.
A n t r a g
auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung von Kulturdenkmalen.