Der Begriff Kulturgutschutz bezeichnet allgemein alle Maßnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl und Verlust. Der praktischen Umsetzung des Kulturgutschutzes dienen verschiedene nationale Gesetze und internationale Abkommen.
a) Kulturgutschutzgesetz, Thüringer Denkmalschutzgesetz
Wie viele andere Staaten der Erde sichert auch die Bundesrepublik Deutschland den Verbleib ihres Kulturbesitzes im Lande durch gesetzliche Vorschriften. Kernregelung dieses Kulturschutzes ist das Kulturgutschutzgesetz, dessen Fassung vom 08.07.1999 die Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachte Kulturgüter von 1993 darstellt. Das Gesetz enthält die grundlegenden Bestimmungen über die Eintragung des Kulturguts eines Bundeslandes in das "Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes", das im Freistaat Thüringen durch das Thüringer Kultusministerium als für den Kulturgutschutz des Landes zuständige oberste Landesbehörde geführt wird. Die Eintragungen in die Landeslisten werden in das beim Bund geführte Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes übernommen. In das Verzeichnis werden Kunstwerke und anderes Kulturgut, inklusive Bibliotheksgut, von Privatpersonen oder nicht öffentlichen Einrichtungen aufgenommen, deren Abwanderung ins Ausland einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde. Daneben sind auch Archive, archivarische Sammlungen, Nachlässe und Briefsammlungen mit wesentlicher Bedeutung für die deutsche Politik-, Kultur- und Wirtschaftsgeschichte geschützt. Solcher Art geschützte Kulturgüter dürfen nur mit behördlicher Genehmigung ausgeführt werden. Das Recht, die Eintragung eines Kulturgutes in die Kulturgutschutzliste zu beantragen, ist in einer Rechtsverordnung der Landesregierung geregelt (
Thüringer Verordnung über das Antragsrecht nach dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung vom 30.03.1995, GVBl. Nr. 8 v. 20.04.1995, S. 164 f.).
Im Falle der unrechtmäßigen Verbringung von national wertvollem Kulturgut aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland finden ergänzend die Bestimmungen des Kulturgutsicherungsgesetzes sowie das
Kulturgüterrückgabegesetzes Anwendung.
Ein wesentlicher Bestandteil des Kulturgutschutzes im Freistaat Thüringen ist darüber hinaus das
Thüringer Denkmalschutzgesetz, da dieses Regelungen auch zum örtlichen Verbleib beweglicher Kulturgüter enthält.
b) Übernationale Regelungen
Der Deutsche Bundestag hat im Jahre 2006 beschlossen, das UNESCO-Übereinkommen vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut in deutsches Recht umzusetzen. Der Entwurf des Gesetzes zur Ausführung dieses Übereinkommens befindet sich zurzeit im Gesetzgebungsverfahren. Nach dessen Abschluss ist das Übereinkommen als innerdeutsches Recht umgesetzt.
c) Kriegsbedingt abhanden gekommenes Kulturgut
Die Rückführung von Kulturgütern, die infolge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Ereignisse des Zweiten Weltkriegs verbracht, verlagert oder - insbesondere jüdischen Eigentümern - verfolgungsbedingt entzogen wurden ist ein spezieller Bereich des Kulturgutschutzes.
Die Bundesregierung und die Länder führen auf der Grundlage des allgemeinen Völkerrechts und vertraglicher Vereinbarungen zwischenstaatliche bilaterale Verhandlungen zur Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter. Innerhalb der Bundesregierung sind für die Verhandlungsführung das Auswärtige Amt, für die inhaltliche Vorbereitung und die Abstimmung mit den Ländern der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien zuständig. Die Federführung für die Verhandlungen über die Rückführung kriegsbedingt verbrachter Kulturgüter mit der Russischen Föderation liegt bei der Beauftragten für Kultur und Medien.
Die
Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste ist eine von allen Ländern und dem Bund finanzierte Einrichtung beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg, die die Aufgabe hat, Such- und Fundmeldungen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen und kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern entgegenzunehmen und zu dokumentieren. Die Veröffentlichung über das Internet in der für jeden Interessierten zugänglichen Lost Art Internet Database ermöglicht eine weltweite Recherche nach diesen Objekten und ihren Verlustumständen. Das Auffinden und die Identifizierung gesuchter Stücke sollen damit unterstützt und Rückgaben angebahnt werden.