Landeselternvertretung Kita
Eltern mit Wirkung
Mit dem neuen Kita-Gesetz wurden die Möglichkeiten der Eltern zur Mitwirkung in den Kindertagesstätten deutlich erweitert. Elternbeiräte können sich jetzt nach §10a (1) des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf kommunaler, Kreis- und Landesebene zu Gesamtelternvertretungen zusammenschließen. Die Landeseltervertretung der Kindertageseinrichtungen setzt sich aus den Kreiselternsprechern und den Stadtelternsprechern der kreisfreien Städte zusammen. Durch die Landeselternvertretung wirken die Eltern in Kita-Angelegenheiten mit und vertreten die Interessen der Kindertageseinrichtungen in Thüringen.
Landeselternvertretung der Kindertagesstätten in Thüringen
Rechtliches
Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz.
Informationen zum Bildungsplan
Familienbrief