24.04.2013 10:51 Uhr

Landeselternvertretung Kita

Eltern mit Wirkung

Mit dem neuen Kita-Gesetz wurden die Möglichkeiten der Eltern zur Mitwirkung in den Kindertagesstätten deutlich erweitert. Elternbeiräte können sich jetzt nach §10a (1) des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes auf kommunaler, Kreis- und Landesebene zu Gesamtelternvertretungen zusammenschließen. Die Landeseltervertretung der Kindertageseinrichtungen setzt sich aus den Kreiselternsprechern und den Stadtelternsprechern der kreisfreien Städte zusammen. Durch die Landeselternvertretung wirken die Eltern in Kita-Angelegenheiten mit und vertreten die Interessen der Kindertageseinrichtungen in Thüringen.

 Landeselternvertretung der Kindertagesstätten in Thüringen

Rechtliches
 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz.

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