| Mit den im „Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre“ formulierten Zielen und Aufgaben sind die fachlichen Anforderungen an die Kindertageseinrichtungen erheblich gewachsen. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, sind in den Bemessungsgrößen für das Personal 10 % der jeweiligen Arbeitszeit der Fachkräfte für die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppe für die mittelbare pädagogische Arbeit zu berücksichtigen. Zur mittelbaren Arbeit zählen insbesondere: 1. Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit Die Zeiten der Vor- und Nachbereitung dienen der Reflexion der Bildungsbegleitung aber auch zur individuellen Planung und Vorbereitung der künftigen Unterstützung des „Selbst-tätig-seins“ der Kinder. Die auf Grundlage der kindbezogenen Beobachtung und im Dialog mit dem Kind ermittelten Interessen des Kindes und die Art und Weise, wie sich Kinder die Welt erschließen, bestimmen maßgeblich über die anzubietenden Themen als auch über die für die Kinder bereitzustellenden Materialien und die Ausstattung der kindlichen Umgebung. 2. Kooperation mit Eltern, Erziehungspartnerschaft Erziehungspartnerschaft erfordert nicht nur Informationsaustausch über die Bildung und Erziehung des Kindes, sondern verlangt, dass die Familie und die Kindertageseinrichtung versuchen, ihre Bildungs- und Erziehungsbemühungen aufeinander abzustimmen, den Bildungsprozess gemeinsam zu gestalten und sich wechselseitig zu ergänzen bzw. zu unterstützen. Die Aufzeichnungen aus der Beobachtung des Kindes können eine wichtige Grundlage für Elterngespräche darstellen. 3. Fachlich-inhaltliche Zusammenarbeit im Team, Dienstbesprechungen Der fachliche Austausch zu inhaltlichen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung, die Erarbeitung und Fortschreibung der pädagogischen Konzeption in Umsetzung der im „Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre“ aufgeführten Ziele und Aufgaben sind notwendige Prozesse der Qualitätsentwicklung, in die das ganze Team einzubinden ist. Dienstbesprechungen dienen der Information, dem Austausch über aktuelle Entwicklungen und der Abstimmung. 4. Inanspruchnahme von Fachberatung Um die vielfältigen Aufgaben, die sich an Kindertageseinrichtungen stellen, umsetzen zu können, ist die Inanspruchnahme der Fachberatung durch Leiter/-innen und Mitarbeiter/-innen unabdingbar. Zu den Aufgaben der Fachberatung bei der Umsetzung des „Thüringer Bildungsplanes für Kinder bis zehn Jahre“ gehört auch, die Fachkräfte bei der Umsetzung der Konzeption im Alltag zu begleiten. Daneben soll Fachberatung bei der Reflexion des pädagogischen Handelns unterstützen. 5. Kooperation mit Schulen und anderen Fachkräften Gemäß § 22a SGB VIII sowie § 6 ThürKitaG sollen die Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen mit Tagespflegepersonen, mit anderen kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im Gemeinwesen, insbesondere solchen der Familienbildung und Familienberatung sowie der Frühförderung zusammenarbeiten. Ein wesentliches Augenmerk liegt auf der Kooperation mit den Schulen, um den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu sichern und um die Arbeit mit Schulkindern in Horten und altersgemischten Gruppen zu unterstützen. 6. Teilnahme an Tagungen und Arbeitstreffen Die Teilnahme an einrichtungsübergreifenden Arbeitskreisen und Tagungen dient den Mitarbeitern sowie den Leitern in den Einrichtungen dazu, sich auszutauschen, Anregungen für die eigene Tätigkeit zu gewinnen und sich gegenseitig zu unterstützen. In den jeweiligen Gebietskörperschaften und darüber hinaus als auch in den einzelnen Trägerverbänden werden regelmäßig Leiterkonferenzen sowie fachbezogene Erzieherarbeitstreffen angeboten. 7. Fort- und Weiterbildung Fort- und Weiterbildung dient sowohl der fachlich-inhaltlichen als auch der persönlichen Weiterentwicklung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kindertages-einrichtungen. Die Zeit für die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppen kann auch für Weiterbildungen (insbesondere hausinterne Qualifizierungen) genutzt werden. Davon unberührt bleibt die Weiterbildungsverpflichtung gemäß § 15 Abs. 4 ThürKitaG von mindestens zwei vollen Arbeitstagen pro Jahr. Hier hat der Träger den Fachkräften die Teilnahme zu ermöglichen und die Kosten zu tragen. 8. Ausbildung von Praktikanten Die Ausbildung der Praktikanten der Erzieherausbildung als auch die Betreuung sonstiger Praktikanten sozialpädagogischer Berufe bzw. von Schülern erfordert von den Praxisanleitern eine solide Planung, Anleitung und Zeit für reflektierende Gespräche. Darüber hinaus bedarf es einer engen Kooperation und Abstimmung insbesondere mit den Lehrkräften der Fachschulen bzw. Fachhochschulen. 9. Reflexion der Arbeit Die fachlich fundierte Bildungs- und Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen benötigt Zeiten des Innehaltens und der regelmäßigen Reflexion. Verschiedenste Methoden der Reflexion ermöglichen es den pädagogischen Fachkräften, ihre Arbeit einzuschätzen, neue Ideen zu gewinnen und ihre Arbeit weiterzuentwickeln. |