Schulen in freier Trägerschaft
Thüringer Schulen in freier Trägerschaft
(Ersatzschulen)
Neben den staatlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen gibt es im Freistaat Thüringen über 100 Ersatzschulen, auch Privatschulen genannt. Diese sind Schulen in freier Trägerschaft, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen den staatlichen Schulen entsprechen, die in Thüringen bestehen oder grundsätzlich vorgesehen sind. Abweichungen in der Lehr- und Unterrichtsmethode, in den Lehrinhalten und der Organisation des Unterrichts sind möglich, soweit die Gleichwertigkeit mit entsprechenden staatlichen Schulen nicht beeinträchtigt wird.
Gesetzlichen Grundlagen finden sich im
Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG).
Informationen zu
Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft.
Materialien zum Verwendungsnachweis ab 2008
Informationen zum Schülerkosten-Gutachten
Nach Beschluss des Thüringer Landtags hat die Landesregierung im Mai 2006 gemeinsam mit dem Bistum Erfurt, dem Diakonischen Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen, dem Verband Deutscher Privatschulen (Landesverband Sachsen-Thüringen), der Arbeitsgemeinschaft Waldorfpädagogik und der Stiftung Deutsche Landerziehungsheime ein Gutachten zur Ermittlung der Kosten an staatlichen Schulen in Auftrag gegeben.
Die Ergebnisse der Erhebung wurden am Mittwoch, den 28. März 2007 durch die Kienbaum Management Consultants GmbH vorgestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Schülerkostengutachten der Kienbaum Consultants International GmbH
PPT; Größe: 561.152 Bytes
Thüringer Verordnung zur Ausführung des Thüringer Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft und Verwaltungsvorschrift für das Jahr 2012