Thüringer Gemeinschaftsschule
Die Thüringer Gemeinschaftsschule bereichert das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart. Diese steht gleichberechtigt neben der Grundschule, der Regelschule und dem Gymnasium. An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schüler gemeinsam bis mindestens zur Klassenstufe 8.
Nach dem Erwerb von Grundkenntnissen und Grundfertigkeiten in den Klassenstufen 1 bis 4 vermittelt die Gemeinschaftsschule auf der Grundlage ihres pädagogischen Konzepts eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte allgemeine Bildung, die für eine qualifizierte berufliche Ausbildung oder ein Hochschulstudium vorausgesetzt wird. Die Schüler lernen weitgehend in einem gemeinsamen Bildungsgang entsprechend dem inklusiven Ansatz und werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeiten, Begabungen und Interessen im vorwiegend binnendifferenzierenden Unterricht individuell gefördert. So können sie an Gemeinschaftsschulen den Hauptschulabschluss, den Qualifizierenden Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss, den schulischen Teil der Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife erwerben.
Was ist neu in der Schulart Gemeinschaftsschule?
Der Verzicht auf eine Versetzungsentscheidung an der Gemeinschaftsschule in den Klassenstufen 1 bis 7 ermöglicht den Fortbestand bestehender Lerngruppen und eine individuelle Ausgestaltung des Entwicklungszeitraums der Schüler. Hierdurch wird dem besonderen Charakter der Gemeinschaftsschule, an der eine leistungs- und/oder altersgemischte Lerngruppe über einen großen Zeitraum hinweg gemeinsam lernen kann, Rechnung getragen.
Die Bestimmungen zur Leistungseinschätzung machen die Berücksichtigung der Verschiedenartigkeit der Schüler an der Gemeinschaftsschule in der Form möglich, dass der Unterricht in den Klassenstufen 1 bis einschließlich 7 am individuellen Leistungsvermögen der Schüler ausgerichtet ist, wobei differenzierte Angebote bereitgehalten werden, um die Schüler auf alle an der Gemeinschaftsschule erreichbaren Abschlüsse vorzubereiten. Um eine angemessene und motivationsfördernde Leistungseinschätzung zu gewährleisten, erhält die Note an der Gemeinschaftsschule bis einschließlich Klassenstufe 7 einen anderen Charakter. Den Schwerpunkt bildet nicht der Vergleich der Schülerleistungen untereinander in Bezug auf die Erreichung der Lehrplanziele, sondern der Lernfortschritt des einzelnen Schülers. Da es bis zur Klassenstufe 8 keine Versetzungsentscheidung an der Gemeinschaftsschule gibt, dienen die Noten nicht der Entscheidung darüber, ob ein Schüler das Klassenziel erreicht hat, sondern zeigen die individuelle Leistungsentwicklung bezogen auf das jeweilige Lernziel des einzelnen Schülers auf. Damit unterstützen sie als Instrument der individuellen Förderung die bestmögliche Lernentwicklung eines jeden Schülers.
Die Leistungseinschätzung erfolgt am Ende eines auf jeden Schüler bezogenen Lernraums, der den Zeitraum beschreibt, der dem Schüler zur Erreichung einer bestimmten Leistungsanforderung eingeräumt ist. Gemessen an der Erfüllung dieser unterschiedlichen Leistungsanforderung werden Noten erteilt, die dem Schüler eine Rückmeldung über seine individuelle Leistungserfüllung geben (individuelle Bezugsnorm).
Zusätzliche verbale Leistungseinschätzungen zur Ergänzung der Leistungsbewertung in Form von Noten und verbale Leistungseinschätzungen ohne einhergehende Ziffernnote sind möglich. Die Eröffnung beider Möglichkeiten der Leistungsbewertung gibt den Gemeinschaftsschulen den Freiraum, eigenverantwortlich bisher entwickelte Bewertungsformen beizubehalten oder sich neue Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. In ihrem pädagogischen Konzept dokumentiert die Einzelschule neben den schulspezifischen Möglichkeiten der unterschiedlichen Lernmethoden und Lernwege die Formen und Methoden der Lernstandserhebung und - dokumentation.
Ab der Klassenstufe 8 erhalten die Schüler an der Gemeinschaftsschule Noten, die – wie in den übrigen Schulen auch – auf die Lehrplan-Bezugsnorm bezogen und abschlussbezogenen Anspruchsebenen zugeordnet sind. Es ist vorgesehen, dass im Zusammenhang mit dieser Zuordnung ein Zeugnisgespräch im Rahmen des Gesprächs zur Lernentwicklung mit dem Schwerpunkt Schullaufbahnberatung geführt wird.
Basis der Stundentafel für die Gemeinschaftsschule sind die Stundentafeln von Regelschule und Gymnasium, wobei die Gesamtstundenzahl des Gymnasiums angesetzt wurde. Individuelle Förderung wird durch flexible Elemente ermöglicht, die zur Stärkung der Schüler und zur Profilierung der Schule genutzt werden. Deshalb ist, wie in der Regelschule, auch der Wahlpflichtbereich ab Klassenstufe 7/8 ausgewiesen.
Mit der Zusammenfassung von Fächern zu Fächergruppen in der Stundentafel wird fächerübergreifende Arbeit auf der Basis der schulinternen Lehr- und Lernplanung verstärkt eingefordert.
Die Technikorientierung der Regelschule wird für die Gemeinschaftsschule übernommen. Das Fach Technik wird so entwickelt, dass u. a. die Inhalte der Fächer Wirtschaft-Recht-Technik und Natur und Technik aufgegriffen werden.
Thüringer Gemeinschaftsschulen sind Schulen, die grundsätzlich die Klassenstufen 1 bis 10 und 1 bis 12 umfassen. Für einen Übergangszeitraum von 10 Jahren stehen für den Schulträger die Varianten 1 bis 10 und 1 bis 12 bzw.5 bis 10 und 5 bis 12 zur Wahl.