06.06.2013 11:58 Uhr
Die pädagogisch-praktische Ausbildung erfolgt schulartbezogen an Staatliche Studienseminare für Lehrerausbildung für Lehrerausbildung und an Schulen. Schulen können beauftragt werden, Aufgaben eines schulartbezogenen Studienseminars wahrzunehmen (Seminarschulen).
Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung für eines der folgenden Lehrämter (Lehramtsbefähigung) abgeschlossen:
Lehramt an Grundschulen
Lehramt an Regelschulen
Lehramt an Gymnasien
Lehramt an berufsbildenden Schulen
Lehramt für Förderpädagogik
Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert grundsätzlich 24 Monate. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen dauert grundsätzlich 18 Monate.
Landesprüfungsamt für die Lehrämter
Anerkennung von Abschlüssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Merkblätter und Bewerbungsformulare
Bewerbungstermin für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen
Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum 1. August 2013
Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)
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