Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

06.06.2013 11:58 Uhr

Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in Thüringen

Die pädagogisch-praktische Ausbildung erfolgt schulartbezogen an Staatliche Studienseminare für Lehrerausbildung für Lehrerausbildung und an Schulen. Schulen können beauftragt werden, Aufgaben eines schulartbezogenen Studienseminars wahrzunehmen 
(Seminarschulen).

Der Vorbereitungsdienst wird mit der Zweiten Staatsprüfung für eines der folgenden Lehrämter (Lehramtsbefähigung) abgeschlossen:

Lehramt an Grundschulen 

Lehramt an Regelschulen 

Lehramt an Gymnasien 

Lehramt an berufsbildenden Schulen 

Lehramt für Förderpädagogik 

Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert grundsätzlich 24 Monate. Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen dauert grundsätzlich 18 Monate.

Landesprüfungsamt für die Lehrämter

 

Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter in Thüringen

Anerkennung von Abschlüssen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst 
 

Zulassung zum Vorbereitungsdienst: Merkblätter und Bewerbungsformulare 
 

Bewerbungstermin für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen 
 

Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum 1. August 2013 
 

Thüringer Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter (ThürAZStPLVO)