Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

07.01.2013 09:43 Uhr

Seiteneinsteiger

Sonderregelungen zur Ausbildung von Seiteneinsteigern

Absolventen von Universitäten und diesen gleichgestellten Hochschulen, die einen Studiengang abgeschlossen haben, der ursprünglich nicht ein Lehramt zum Ziel hatte, können in Abhängigkeit vom Bedarf als sogenannte Seiteneinsteiger in die pädagogisch-praktische Ausbildung ( Vorbereitungsdienst) oder bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen direkt in den Schuldienst eingestellt werden.

In Thüringen besteht derzeit ein Bedarf nur für das Lehramt an berufsbildenden Schulen.

Weitere Informationen:


Verwaltungsvorschrift
„Nachqualifizierung von an staatlichen berufsbildenden Schulen eingestellten Lehrkräften“
vom 3. April 2002, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Juli 2007

 Umsetzung der Verwaltungsvorschrift
Nachqualifizierung von an staatlichen berufsbildenden Schulen eingestellten Lehrkräften ab 2007



Fachlehrer für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen

Verwaltungsvorschrift „Berufsbegleitende pädagogische Zusatzqualifizierung zum Fachlehrer für den fachpraktischen Unterricht“ vom 19. Februar 2007
 

Information:

Durch Organisationsverfügung wurden mit Wirkung vom 1. August 2007 die dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur  nach dieser Verwaltungsvorschrift obliegenden Aufgaben und Befugnisse vollständig auf das  ThILLM (Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien) übertragen.