Landesprüfungsamt für die Lehrämter
Überblick
Die Lehrerausbildung erfolgt in der
ersten Phase an den Universitäten und in der
zweiten Phase an den Staatlichen Studienseminaren bzw. Seminarschulen sowie an den Ausbildungsschulen.
In Thüringen wird für fünf Lehrämter ausgebildet.
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Regelschulen
- Lehramt an Gymnasien
- Lehramt an berufsbildenden Schulen
- Lehramt für Förderpädagogik.
Das Landesprüfungsamt für die Lehrämter ist eine Organisationseinheit im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Es hat die Aufsicht über die Organisation, Durchführung und Auswertung der Staatsprüfungen für alle Lehrämter. Das Landesprüfungsamt für die Lehrämter des Freistaates Thüringen hat seinen Sitz im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Kontakt
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Landesprüfungsamt für die Lehrämter
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
lpa{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
Das Landesprüfungsamt für die Lehrämter verfügt über zwei Außenstellen:
Außenstelle des Landesprüfungsamts für die Lehrämter JENA
Außenstelle des Landesprüfungsamts für die Lehrämter ERFURT
Aufgaben des Landesprüfungsamts für die Lehrämter
- Festlegen der Termine der Staatsprüfungen
- Beauftragung von Prüfern
- Beauftragung von Gutachtern
- technische und organisatorische Absicherung der Ersten und Zweiten Staatsprü-fung
- Genehmigung von Prüfungsplänen
- Erfassung von Ausbildungs- und Prüfungsergebnissen
- Überprüfung der Prüfungsakten
- Zulassung zur Staatsprüfung
- Genehmigung von Unterbrechung der Prüfung
- Genehmigung von Rücktritt von der Prüfung
- Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der Prüfungsergebnisse von Lehramtsanwärtern, die den Vorbereitungsdienst in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis ableisten
- Verlängerung der Abgabefrist für Hausarbeiten
- Genehmigung von Anträgen für vorgezogene Hausarbeiten
- Ausstellen von Bescheiden bei Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung
- Zulassung zur Wiederholungsprüfung
- Ausstellen von Zeugnissen über die Erste und Zweite Staatsprüfung
- Widerspruchsbehörde bei strittigen Prüfungsentscheidungen
- Anerkennung oder Gleichstellung von Abschlüssen der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter als Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst
- Ausstellen von Gleichwertigkeitsbescheinigungen für in Thüringen erworbene lehramtsbezogene Bachelor- Master- Hochschulabschlüsse
- Anerkennung von inländischen Ausbildungen als Lehrer
- Archivierung von Prüfungsakten
weitere Aufgaben des Landesprüfungsamt für die Lehrämter bestehen in:
- der Beratung der Hochschulen in grundsätzlichen Fragen der Gestaltung von Lehramtsstudiengängen und der Erstellung von Studienordnungen und damit untrennbar verbunden in der Zusammenarbeit mit den Hochschulen, deren Fachbereichen und den Zentren für Lehrerbildung
- der Zusammenarbeit mit dem für Lehrerbildung zuständigen Fachreferat des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
- der Beratung, Unterstützung und Schulung von Prüferinnen und Prüfern
- der Beratung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern zu Prüfungsfragen
- der Zusammenarbeit mit den Studienberatungen der Hochschulen bei Fragen von Studierenden zur Studien- und Prüfungsgestaltung