Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

07.01.2013 09:40 Uhr

Anerkennung Ausländischer Schulabschlüsse

Informationen zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse


Für Inhaber ausländischer Schulabschlüsse mit Wohnsitz in Thüringen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Antrag in einer Einzelfallprüfung über die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Schulabschluss.

Über die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation mit ausländischen Bildungsnachweisen entscheiden die Hochschulen im Zulassungs- oder Immatrikulationsverfahren in der Regel selbst. Eine Prüfung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist dann nicht erforderlich. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule über das Verfahren.

Thüringer Schülern, die einen Schulbesuch im Ausland planen, wird empfohlen sich rechtzeitig über die Voraussetzungen zur Anerkennung der dort erworbenen Zeugnisse beraten zu lassen.

Zu den Abschlüssen im Einzelnen:

Hauptschulabschluss

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Hauptschulabschluss ist der erfolgreiche Besuch von mindestens neun aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss)

Für die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss ist der erfolgreiche Besuch von mindestens zehn aufsteigenden Klassen an allgemein bildenden Schulen mit Vollzeitunterricht in der Muttersprache, einer Fremdsprache, in Mathematik, einem naturwissenschaftlichen Fach sowie einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach erforderlich.

Hochschulzugangsqualifikation

Die Anerkennung der Hochschulzugangsqualifikation erfolgt auf Grundlage der Beschlüsse und Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz sowie der Bewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Diese Informationen sind in der Datenbank anabin unter  www.anabin.de abrufbar.

Berufliche Abschlüsse

Auch mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation können Migranten in Deutschland berufstätig werden. Ist der erlernte Beruf in Deutschland reglementiert, wird eine staatliche Anerkennung für den Berufszugang und die Ausübung benötigt. Die zuständigen Stellen sind aus der Datenbank  www.anabin.de zu ermitteln.

Im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden schulische berufliche Qualifikationen bewertet, die nach landesrechtlicher Regelung bis zur Ebene der Fachschulabschlüsse an Berufsbildenden Schulen erworben werden können. Dazu zählen die Abschlüsse als Kinderpfleger, Sozialbetreuer, Assistent (ausgenommen sind Assistenten im Gesundheits- und Medizinwesen), Techniker, Betriebswirte und Gestalter, deren staatliche Anerkennung ebenfalls durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt.

Antragstellung

Es wird empfohlen, das bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.

Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse


Informationen zu Ausländischen Hochschulabschlüssen

 Ausländische Hochschulabschlüsse