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1 Allgemeines
Ein Anliegen der modernen Thüringer Schule ist es, den eigenen Horizont über Ländergrenzen hinweg zu erweitern. Internationale Kontakte von Schulen leisten einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung des Bildungs- und Erziehungsauftrages. Solche Beziehungen bringen nicht nur einen Motivationsschub für das Erlernen der Fremdsprachen, sondern wirken sich auf viele Bereiche des schulischen Alltags positiv aus. So können internationale Kontakte beispielsweise unterstützend wirken
- bei der Vermittlung von Toleranz und Akzeptanz gegenüber Ausländern und deren Kultur,
- bei der Bereicherung des individuellen Erfahrungsschatzes,
- bei der Entwicklung eines europäischen Staatsbürgerbewusstseins und
- bei der Wahl der beruflichen Entwicklung.
Die internationalen Verbindungen zwischen Schulen manifestieren sich in bilateralen partnerschaftlichen Vereinbarungen (Partnerschaftsverträgen). Die inhaltliche Gestaltung dieser Vereinbarungen umfasst beispielsweise geplante Aktivitäten, wie das Bearbeiten gemeinsamer Projekte, den Erfahrungsaustausch unter Schülern und Lehrern oder auch Begegnungsveranstaltungen an den jeweiligen Partnereinrichtungen. Bei der Durchführung letztgenannter Veranstaltungen wird in der Regel von der Gewährung gegenseitiger Gastfreundschaft für die Teilnehmer ausgegangen.
2 Genehmigungsverfahren
Schülerbegegnungen im Ausland sind schulische Veranstaltungen und bedürfen der Genehmigung durch das zuständige Schulamt. Dazu ist ein
Antrag (Anlage 1) vom Leiter der Veranstaltung (in der Regel der Klassenleiter) über den Schulleiter rechtzeitig an das Staatliche Schulamt zu richten. Mit der Genehmigung wird der Versicherungsschutz für die Schüler, die Begleitlehrer und die sonstigen Begleitpersonen begründet, solange die Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Schulbesuch im Ausland steht. Tätigkeiten, welche ausschließlich dem privaten Bereich zuzuordnen sind, fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Es wird empfohlen, hierfür eine entsprechende private Unfallversicherung abzuschließen.
3 Beantragung von Reisebeihilfen
3.1 Kostenbeteiligung aus Mitteln des Freistaats Thüringen
Für geplante internationale Schülerbegegnungen besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Schulpartnerschaften Anträge auf Kostenbeteiligung zu stellen.
3.1.1 Antragstellung
Anträge auf Kostenbeteiligung müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme im Thüringer Kultusministerium vorliegen (
Anlage 2). Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung besteht nicht. Eine Doppelförderung ist nicht zulässig.
3.1.2 Genehmigungsvoraussetzungen
Für die Entscheidung von Anträgen auf Kostenbeteiligung durch den Freistaat Thüringen gelten folgende Voraussetzungen:
- Es handelt sich um eine Austauschmaßnahme im Rahmen einer Schulpartnerschaft, die auf Langfristigkeit und Gegenseitigkeit angelegt ist.
- Die gegenseitigen Besuche finden während der Schulzeit der jeweiligen gastgebenden Schule statt.
- Im Programmablauf ist eine Integration in den Alltag und die Aktivitäten der gastgebenden Schule, z.B. Teilnahme am Unterricht, projektorientiertes Arbeiten, Besuche schul- oder schulortbezogener Einrichtungen, gewährleistet.
- Geplante Exkursionen sollen sich auf die Region der gastgebenden Schule und/oder ein bestimmtes Thema, unter welchem die Austauschmaßnahme steht, beziehen.
- Der Aufenthalt ist für mindestens vier Tage zu planen und die Gruppengröße sollte mindestens zehn Schüler betragen.
- Die Unterkunft wird auf der Basis der Gegenseitigkeit in Gastfamilien gewährleistet.
3.1.3 Höhe der Kostenbeteiligung durch den Freistaat Thüringen
Schulpartnerschaften mit Begegnungen in den Partnerregionen Thüringens, in den MOE-Ländern (mittel- und osteuropäische Länder) und in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion:
bis 80,00 € / Teilnehmer*
sonstige Schulpartnerschaften mit Schülerbegegnungen im Ausland:
bis 70,00 € / Teilnehmer*
Schulpartnerschaften mit Begegnungen in Thüringen:
bis 25,00 € / Teilnehmer*
Schulpartnerschaften mit Begegnungen außerhalb Europas mit erheblichen Entfernungen und Reisekosten: (z.B. USA)
bis 150,00 € / Teilnehmer*
Förderung des individuellen längerfristigen Schüleraustauschs (Trimesteraustausch) in die Partnerregionen Thüringens:
einmaliger Fahrtkostenzuschuss bis 150,00 €
* maximal 35 Thüringer Teilnehmer
3.1.4 Auswahlschwerpunkte
- Je Schule eine Austauschmaßnahme (jeweils eine Begegnung im Ausland und in Thüringen)
- Rangfolge nach Reihung unter Punkt 3.1.3 Mittelrahmen
- Weitere Austauschmaßnahmen können unterstützt werden, wenn Restmittel bzw. zurückgegebene Mittel im Haushalt vorhanden sind.
3.1.5 Bereitstellung
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über den zuständigen Schulträger. Daher ist der notwendige Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Mittel ebenfalls beim zuständigen Schulträger zu erbringen.
3.2 Andere Reisebeihilfen
3.2.1 Kostenbeteiligung aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW)
Bei bestehenden Schulpartnerschaften mit Schulen in Frankreich ist eine Kostenbeteiligung für Schülerbegegnungen in Frankreich oder an einem dritten Ort durch das DFJW möglich. Ebenso sind Förderungen für den individuellen Schüleraustausch möglich. Die Richtlinien und Antragsunterlagen für die genannten Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Antragstermins (Punkt 4) schriftlich im Thüringer Kultusministerium, Referat 2A 4, angefordert werden.
3.2.2 Kostenbeteiligung aus Mitteln des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW)
Bei bestehenden Schulpartnerschaften mit Schulen in Polen können Förderanträge des DPJW für die polnischen Schüler bei Begegnungen in Thüringen beantragt werden. Die Richtlinien sowie die Antragsunterlagen für diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Antragstermins (Punkt 4) schriftlich im Thüringer Kultusministerium, Referat 2A 4, angefordert werden.
3.2.3 Kostenbeteiligung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes
Unterstützung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes können für die Schüler der Partnerschulen aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion (NUS) bzw. aus Albanien, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie der Slowakischen Republik für Begegnungen in Thüringen beantragt werden. Die Antragsunterlagen sowie die Förderkriterien für diese Maßnahmen müssen rechtzeitig schriftlich im Thüringer Kultusministerium, Referat 2A 4, angefordert werden. Schulen, die schon durch das Auswärtige Amt gefördert wurden, erhalten diese Antragsunterlagen alljährlich wieder zugesandt.
3.2.4 Bereitstellung der Mittel
Die Bereitstellung der gewährten Mittel unter 3.2 erfolgt analog zu 3.1.5.
(Dort steht: Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über den zuständigen Schulträger. Daher ist der notwendige Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Mittel ebenfalls beim zuständigen Schulträger zu erbringen.) Anm.d.Red.
4 Antragstermine
Termin zur spätesten Beantragung von Reisebeihilfen bei internationalen Schülerbegegnungen ist der 15. Dezember des Jahres für das folgende Haushaltsjahr. Die Anträge sind über den Schulträger an das Thüringer Kultusministerium, Referat 2 3, zu richten.
Eine nachträgliche Beantragung ist schriftlich zu begründen und kann im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift vom 3. Dezember 1999 außer Kraft.
Erfurt, den 6. Juli 2001
Hermann Ströbel
Staatssekretär
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