Einsatz von Lehrern im Auslandsschuldienst
Irgendwo zwischen Singapur und New York,
zwischen Moskau und Lima...
Ein außergewöhnlicher und interessanter Arbeitsplatz im Ausland für Lehrerinnen und Lehrer
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vermittelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - Lehrkräfte an deutsche Auslandsschulen weltweit sowie an herausgehobene ausländische Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, in der Türkei und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Der Einsatz erfolgt in der Regel als Auslandsdienstlehrkraft (ADLK) bzw. Landesprogrammlehrkraft (LPLK).
Beste Chancen haben Lehrer mit gymnasialer Lehrbefähigung bzw. einer von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkannten Ausbildung in den Fächerkombinationen Deutsch und moderne Fremdsprachen, Mathematik und Naturwissenschaften / Informatik und ggf. mit Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache.
Reizt Sie diese Herausforderung? Dann bewerben Sie sich!
Unbefristet angestellte Lehrkäfte und Beamte, die sich mindestens zwei Jahre im innerdeutschen Schuldienst bewährt haben, bewerben sich auf dem Dienstweg. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entscheidet über die Weiterleitung an die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen.
Die Altershöchstgrenze für die Erstvermittlung wird vom Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland festgesetzt. Sie wird im Merkblatt für Auslandsdienstlehrkräfte des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – und in den Amtsblättern veröffentlicht. Sie beträgt zurzeit 59 Jahre.
Bei Bewährung kann der Eingangsvertrag (drei Jahre) auf sechs Jahre verlängert werden. Für Schulleiter wird der Erstvertrag über sechs Jahre abgeschlossen, bei Bewährung kann der Vertrag auf acht Jahre verlängert werden.
Dienstantritt erfolgt entsprechend Vertragsabschluss zum Schuljahresbeginn; rechtzeitig vor der Ausreise ist ein Dokument Antrag auf Sonderurlaub/Zuweisung zu stellen. Landesprogrammlehrkräfte reichen die mit dem Antrag auf Zuweisung ein.
Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie zu den neuesten finanziellen Regelungen - und die aktuellen Stellenausschreibungen - finden Sie auch bei der Auslandsschulwesen
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen im Internet.
Bundesverwaltungsamt
- Zentralstelle für das Auslandsschulwesen -
Referat VI 3
50728 Köln
Tel.: (0221) 758-3666 oder (0 1888) 358 - 3666
Fax.: (0221) 758- 3667 oder (0 1888) 358 - 3667
E-Mail: zfa.bewerbung{at}bva.bund{punkt}de
Internet:
www.auslandsschulwesen.de
Informationen erteilt auch das
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Referat 3B 5
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt
Telefon: (03 61) 3794 250 oder 3794 251
Fax: (03 61) 37 94 446
E-Mail: Carola.Foerster{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
E-Mail: Kerstin.Licht{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
Bewerbungsbogen für ADLK/Funktionsstellen
Größe: 560640 Bytes
Bewerbungsbogen für Schulleiter
Größe: 265728 Bytes
Merkblatt für ADLK/Schulleiter
Größe: 220387 Bytes
Antrag auf Sonderurlaub/Zuweisung
Größe: 60416 Bytes