07.01.2013 09:41 Uhr

Das Konzept

Thumbs up

Das Konzept der Thüringer Gemeinschaftsschule

Die Thüringer Gemeinschaftsschule bereichert das Thüringer Schulsystem um eine weitere Schulart. Diese steht gleichberechtigt neben der Grundschule, der Regelschule und dem Gymnasium. An der Gemeinschaftsschule lernen alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam mindestens bis zur Klassenstufe 8. Im Anschluss können sie hier jeden allgemein bildenden Schulabschluss erreichen. Lehrerinnen und Lehrer planen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schüler das Lernen und schaffen so beste Voraussetzungen für den schulischen Erfolg. Damit werden an der Thüringer Gemeinschaftsschule aktuelle erziehungswissenschaftliche Erkenntnisse aufgegriffen. Mit der Gemeinschaftsschule setzt Thüringen so einen neuen Akzent in der deutschen Bildungslandschaft und knüpft zeitgleich an seine besondere reformpädagogische Tradition an.

Das wichtigste Ziel der Thüringer Gemeinschaftsschule ist es, allen Kindern den bestmöglichen Start ins Leben zu ermöglichen. Internationale Schulvergleichsstudien zeigen, dass in Deutschland die soziale Herkunft eine zu große Rolle für den Schulerfolg spielt. Als Grund hierfür wird die frühe Trennung der Kinder in verschiedene Schullaufbahnen gesehen. Eine solche Trennung, wie sie aktuell nach der Klassenstufe 4 praktiziert wird, lässt meist zu wenig Zeit, um alle Potentiale eines Kindes zu erkennen und zu entwickeln. Dieses System der frühzeitigen Trennung wurde beim Aufbau des Freistaats nach 1990 aus den alten Ländern übernommen.

Neben den Ergebnissen der internationalen Vergleichsstudien spricht ein weiterer Punkt für die Etablierung einer neuen Schulart in Thüringen. So haben Umfragen gezeigt, dass bis zu 86 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere Eltern schulpflichtiger Kinder, längeres gemeinsames Lernen befürworten. Auch dies zeigt, dass neue Wege im Thüringer Schulsystem gegangen werden müssen.


Die Struktur der Thüringer der Thüringer Gemeinschaftsschule

Mit der Thüringer Gemeinschaftsschule wird eine Schulart geschaffen, die Schülerinnen und Schülern eine verlängerte Phase des gemeinsamen Lernens ermöglicht. Sie umfasst grundsätzlich die Klassenstufen 1 bis 12.

Die Thüringer Gemeinschaftsschule ist mit einer Grundschule räumlich und organisatorisch verbunden oder sie kooperiert mit einer oder mehreren Grundschulen auf der Basis des Thüringer Bildungsplans für Kinder bis 10 Jahre. Klassenverbände der Grundschule wechseln nahtlos an die Thüringer Gemeinschaftsschule.

Die Thüringer Gemeinschaftsschule bietet grundsätzlich das gesamte Spektrum an allgemein bildenden Schulabschlüssen. Im Regelfall führt die Thüringer Gemeinschaftsschule eine gymnasiale Oberstufe, so dass das Abitur innerhalb von 12 Jahren erworben werden kann. Bis zum Abschluss der Klassenstufe 8 steht die Idee des längeren gemeinsamen Lernens im Mittelpunkt. Je nach gewünschtem Abschluss und Leistungsstand des Kindes erfolgt ab der Klassenstufe 9 das abschlussbezogene Lernen: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Sofern an einer Gemeinschaftsschule aufgrund regionaler Bedingungen keine gymnasiale Oberstufe eingerichtet werden kann, ist sie zur Kooperation mit einem Gymnasium der Region verpflichtet. Auch in diesem Fall wird sichergestellt, dass das Abitur nach zwölf Jahren möglich ist.

Jede Thüringer Gemeinschaftsschule ist kommunal vernetzt. Das heißt, sie ist fest eingebunden in das gesellschaftliche Leben vor Ort, nutzt bestehende Ressourcen und engagiert sich im kommunalen Umfeld. Lehren und Lernen können so in vielfältigen Lernräumen auch außerhalb der Schule stattfinden und zum kommunalen Leben positiv beitragen.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer Thüringer Gemeinschaftsschule wird vor Ort in einem Dialog zwischen den Eltern, den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften einer Schule sowie dem Schulträger (Gemeinde, Stadt, Landkreis) getroffen. Neben einer Einigung über die Frage, ob eine Gemeinschaftsschule eingerichtet werden soll, muss ein pädagogisches Konzept, in dessen Mittelpunkt das längere gemeinsame Lernen steht, am Schulstandort entwickelt werden.

Die Gemeinschaftsschule kann auf drei Wegen entstehen: Neuerrichtung durch den Schulträger, Umwandlung bestehender Schulen auf Initiative der Schule, Umwandlung bestehender Schulen auf Initiative des Schulträgers.

Die Umwandlung geschieht im Konsens zwischen der Schule und dem Schulträger. Kommt kein Konsens zustande, vermittelt das zuständige Schulamt. Gibt es keine Einigung, entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Thüringer Innenministerium. Durch diesen Konfliktlösungsmechanismus steht der Einführung der Thüringer Gemeinschaftsschule nichts im Weg. Unterstützung auf dem Weg zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule bieten  Regionalberaterinnen und Regionalberater.

Das von einer Schule zu erarbeitende pädagogische Konzept soll grundsätzlich am Ansatz der individuellen Förderung in einer Lerngruppe orientiert sein. Der Unterricht erfolgt auf der Grundlage von standardorientierten und abschlussbezogenen Lehrplänen.


Struktur der Gemeinschaftsschule

TGS Struktur 570