07.01.2013 09:45 Uhr

Ausstattung

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Förderung der Ausstattung der Thüringer Schulen mit naturwissenschaftlichen und fachpraktisch-technischen Laborausrüstungen sowie moderner IuK-Technik aus Mitteln des EFRE und des Freistaats Thüringen
 

Wir leben heute in einer von Medien geprägten Gesellschaft. Lernen mit Hilfe verschiedener Medien und Lernen über Medien sind immanenter Bestandteil schulischen Lernens und gewinnen ständig an Bedeutung, weil die Wissens- und Informationsgesellschaft lebenslanges Lernen fordert.
Der Freistaat Thüringen verfügt seit Jahren über ein durchgängiges Konzept, das von der Medienbildung in der Grundschule über den Medienkundekurs und den Informatikunterricht bis zur berufsbildenden Schule reicht. Zur Umsetzung des Medienkonzepts bedarf es jedoch einer adäquaten Ausstattung der einzelnen Schulen.

Diese hat sich aufgrund der finanziellen Unterstützung des Landes und des  Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in den vergangenen Jahren erheblich verbessert, so dass heute beispielsweise jeder Thüringer Schüler an seiner Schule auf einen Computer zugreifen kann.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Förderung der Thüringer Schulen mit Mitteln des Landes und des EFRE ist an den berufsbildenden Schulen allerdings auch die Ausstattung mit erforderlichen berufsfeldbezogenen Ausrüstungsgegenständen, z. B. CNC-Technik. Dadurch kann vor allem in den technischen Berufen den neuen Anforderungen an die laborpraktische Ausbildung entsprochen werden, die mit der Neuordnung der Ausbildungsberufe und der Einführung der lernfeldorientierten Berufsausbildung entstanden sind. Für die praxisorientierte Berufswahlvorbereitung im allgemein bildenden Unterricht wird zudem die Ausstattung mit naturwissenschaftlich-technischen Laborausrüstungen gefördert.

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) entwickelt mit Unterstützung des EFRE in der Förderperiode 2007 bis 2013 kontinuierlich die Bildungsinfrastruktur der Schulen weiter. Über den gesamten Förderzeitraum 2007 bis 2013 können insgesamt Investitionen in Höhe von ca. 39 Mio. € finanziert werden. 75 % und damit insgesamt rund 29 Mio. € werden über EFRE-Mittel bereitgestellt, 12,5 % und damit rund 5 Mio. € stammen aus dem Landeshaushalt des Freistaats Thüringen. Weitere 12,5 % (5 Mio. €) sind durch die Zuwendungsempfänger als Eigenmittel aufzubringen.

Einzelheiten zum Förderprogramm und Verfahren können der Verwaltungsvorschrift Ausstattungsrichtlinie entnommen werden. Hinsichtlich der Förderung der Ausstattung mit moderner Informations- und Kommunikationstechnologie stützt sich das TMBWK auf seine entsprechenden Ausstattungsempfehlungen.
Bei der Beantragung einer Förderung sowie im weiteren Förderverfahren sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden.

Da es sich um ein EFRE-kofinanziertes Förderprogramm handelt, gelten eine Reihe über das nationale Recht hinausgehende Vorschriften (z. B. besondere Publizitätsregelungen, längere Aufbewahrungspflichten für Unterlagen), die u. a. von den Zuwendungsempfängern zu beachten sind. Über diese sowie über weitere wichtige Vorgaben im Rahmen der Durchführung des Programms unterrichtet das TMBWK unter anderem durch die auf dieser Internetseite abrufbaren Merkblätter (EFRE-Publizitätsmaßnahmen, Vergaberecht).

Für weitere Fragen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Sandra Lohmüller
Sandra.Lohmueller{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
Tel.: 0361/ 37 94 462

Jens Bernstein
Jens.Bernstein{at}tmbwk.thueringen{punkt}de
Tel.: 0361/ 37 94 235


Informationen

Ausstattungsrichtlinie
Größe: 36303 Bytes

Ausstattungsempfehlungen
Größe: 128940 Bytes

 Formulare

 Informationen zu den EU-Strukturfonds

 Merkblatt zum Vergaberecht

 Merkblatt Publizität