26.04.2013 11:37 Uhr

Erwachsenenbildung in Thüringen - Aufgaben und Inhalte

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Inhalt

 Aufgaben und Inhalte
 Bildungsprämie
 Alphabetisierungsmaßnahmen

 

Aufgaben und Inhalte

Die grundlegenden Ziele und Aufgaben der Erwachsenenbildung werden durch das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz geregelt.
 

§ 1 ThürEBG
Ziele der Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswe-sens, steht allen offen und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie verfolgt folgende Ziele:

  1. Sie soll die Selbstständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen, Aspekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen und bei der Bewältigung von Lebensaufgaben Orientierung geben.
     
  2. Sie soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebensbegleitendem Lernen fördern, zur Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit beitragen sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
     
  3. Die Erwachsenenbildung bietet Gelegenheit, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Sie umfasst alle Formen der Fortsetzung, Ergänzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außer den Bildungsgängen des Schulwesens, der Hochschulen, der Berufsausbildungen, der innerbetrieblichen Weiterbildung sowie der Weiterbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes und von Umschulungen.
     
  4. Als eigenständige Säule des Bildungswesens stärkt die Erwachsenenbildung die integrativen Kräfte der Gesellschaft. Auf allen Gebieten berücksichtigt die Erwachsenenbildung die Gleichbehandlung, insbesondere unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Lebensumständen sowie weltanschau-licher oder religiöser Überzeugung.


§ 2 ThürEBG
Aufgaben der Erwachsenenbildung

Die Erwachsenenbildung dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Der Inhalt der Erwachsenenbildung bestimmt sich nach den Bildungsbedürfnissen, die ihrerseits dem beständigen Wandel unterliegen und ist daher nicht abschließend bestimmbar. Insbesondere hat die Erwachsenenbildung folgende Aufgaben:

  1. In der allgemeinen Erwachsenenbildung werden vorhandene Kompetenzen vertieft und ergänzt beziehungsweise neue Kompetenzen, einschließlich des Nachholens von Schulabschlüssen, erworben und generationenübergreifendes Verständnis auch in der reflektierenden Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungsaufgaben gestärkt. Dabei soll auf besondere gesellschaftliche Herausforderungen wie den demografischen Wandel geantwortet und besondere Zielgruppen unterstützt werden. Gegenstände der Auseinandersetzung können dabei unter anderem soziale, gesundheitliche, sprachliche, wirtschaftliche und ökologische Fragen sein.
     
  2. Die kulturelle, künstlerische und religiöse Erwachsenenbildung befähigt zur Auseinandersetzung mit der eigenen und mit anderen Kulturen, trägt zur Identitätsfindung bei und stärkt die ästhetische Urteilsfähigkeit.
     
  3. Die politische Erwachsenenbildung befördert die Fähigkeit und Bereitschaft zur Beurteilung politischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge und befähigt hierdurch zur besseren Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden.
     
  4. In der beruflichen Erwachsenenbildung werden die allgemeinen beruflichen Kompetenzen und Fertigkeiten erhalten und ausgebaut, einschließlich des Erwerbs neuer zusätzlicher Qualifikationen.

Den Inhalt der Erwachsenenbildung im Übrigen bestimmen die Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen.
 
Erwachsenenbildung in Thüringen dient als vierte Säule des Bildungssystems zugleich der Umsetzung lebensbegleitenden Lernens, welches sich an den konkreten Bedürfnissen der Lernenden orientiert.
In Thüringen sind 23 Volkshochschulen, drei Heimvolkshochschulen und 12 freie Träger nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt und erhalten entsprechend ihrer Leistungen Fördermittel aus dem Thüringer Landeshaushalt.
 


Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Bereitschaft jedes Einzelnen zu unterstützen, sich an persönlicher beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Weiterbildung wird als Investition in die individuelle "Beschäftigungsbiographie" verstanden. Dabei sollen durch finanzielle Anreize mehr Menschen zur Teilnahme an Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Eine Bildungsprämie – Zwei Komponenten
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:

  • Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
     

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Maßnahmen wie Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse
oder Seminare.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.
(Quelle: www.bildungspraemie.info/de/201.php)

Bezieher höherer Einkommen können sich über den Thüringer Bildungsscheck unter www.gfaw-thueringen.de informieren.

Die Prämiengutscheine und Spargutscheine können seit Anfang 2012 in ausgewählten Beratungsstellen beantragt werden.
Weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info
Dort sind auch alle Beratungsstellen mit den Ansprechpartnern aufgelistet.
Die kostenlose Hotline-Nummer der Bildungsprämie lautet: 0800 2623 000.


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Alphabetisierungsmaßnahmen

Im Freistaat Thüringen sind auf dem Gebiet der Bekämpfung des Analphabetismus alle 23 Volkshochschulen tätig.
Mit der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (ThürEBG) vom 30. November 2010 ist in § 13 ThürEBG eine Regelung zur Grundversorgung in Bezug auf Alphabetisierungsmaßnahmen in Thüringen aufgenommen worden. Seit dem Jahr 2010 werden durch den Freistaat Thüringen zusätzliche Haushaltsmittel für Alphabetisierungsmaßnahmen im Haushaltsplan eingestellt.

Ab 2012 gibt es einen eigenen Haushaltstitel für Alphabetisierung im Haushaltsplan, in dem für dieses
Jahr insgesamt 120.000 € eingestellt sind. Im Jahr 2010 waren für diese Maßnahmen 135.000 € und im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 130.000 € finanzielle Mittel im Haushaltsplan veranschlagt.

Mit den finanziellen Mitteln wurden an allen 23 Volkshochschulen (VHS) in Thüringen VHS Lernzentren Lesen und Schreiben eingerichtet. Die Kommunen sind als Träger der VHS mit einem kommunalen Anteil beteiligt, z. B. durch die Bereitstellung von Unterrichtsräumen. Die Fördermittel für Alphabetisierung werden in den VHS Lernzentren im Einzelnen für Honorare der Kursleitenden, für deren Fortbildung, für Öffentlichkeitsarbeit, für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmittel und für die Koordinierung der Angebote eingesetzt.

Darüber hinaus finanzierte das TMBWK eine eintägige Fachtagung Alphabetisierung/Grundbildung, welche am 26. Juni 2012 statt fand.

Anlässlich des Weltalpha-Tages im September 2012 wurde das Thüringer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung durch die Initiatoren TMBWK und TVV e.V. ausgerufen. Diesem Bündnis treten seit dem ersten Netzwerktreffen neben den VHS Vertreter aus Jobcentern, Schuldnerberatung, Verbänden u. a. Einrichtungen bei.

Drei Thüringer Einrichtungen haben im Rahmen des durch das BMBF neu aufgelegten Förderschwerpunktes „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ im Herbst 2012 ihr Projekt gestartet (Notha, Alpha-Quali und Pro-Job).

Der Landesverband als Koordinationsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung im Land Thüringen unterstützt die VHS, vernetzt Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Verbände und arbeitet mit den vom BMBF geförderten Projekten zusammen.

Koordinationsstelle Alphabetisierung und Grundbildung
Ansprechpartnerin: Angelika Mede
Thüringer Volkshochschulverband e.V.
Saalbahnhofstraße 27
07743 Jena
Tel.: 03641 5342312
E-Mail: angelika.mede{at}vhs-th{punkt}de
 www.vhs-th.de/alphabetisierung


Ausstellung „Lesen & Schreiben - mein Schlüssel zur Welt“ in Thüringen 

 

Schlüsselübergabe
Schlüsselübergabe an StS Prof. Dr. Roland Merten, Frau Sylvia Kränke, Verbandsdirektorin des Thüringer Volkshochschulverbandes, Frau Mandy Müller, Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, Projektleiter der Universität Erfurt und Peter Munk, Referatsleiter beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Foto: BMBF

 

Vom 22.04. bis 25.04.2013 wurde im Augustinerkloster in Erfurt eine durch das BMBF initiierte digitale Ausstellung mit interaktiven Infoscreens und multimedialen Formaten gezeigt, welche für die Öffentlichkeit zugänglich war.
Hier ging es an verschiedenen Stationen um die Faszination des Lesens und Schreibens und seine Rolle in unserer Gesellschaft, Daten und Fakten zum Analphabetismus in Deutschland, die Sicht der Betroffenen und um konkrete Unterstützungsangebote zum Lesen und Schreiben lernen.
In einer am 22.04.2013 stattgefundenen Auftaktveranstaltung des BMBF, des TMBWK, der Uni Erfurt und des TVV e. V. wurde erörtert, was in Thüringen für die Alphabetisierung Erwachsener bereits getan wird sowie welche Maßnahmen aktuell geplant sind und umgesetzt werden.


Ablauf

Peter Munk, Referatsleiter beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, wies darauf hin, dass gerade dem Arbeitsumfeld eine wichtige Bedeutung in der Alphabetisierungsarbeit zukommt. Dabei käme es vor allem darauf an, dass Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzte, aber auch Ausbilderinnen und Ausbilder nicht wegschauen, wenn jemand Lese- und Schreibschwierigkeiten hat: „Die gemeinsam von Bund, Ländern und den Partnern für Alphabetisierung getragene Kampagne ‚Lesen & Schreiben – Mein Schlüssel zur Welt’ will die Problematik des funktionalen Analphabetismus stärker in das Bewusstsein der Gesellschaft rücken, Vorurteile abbauen und möglichst viele ermutigen, das Lesen und Schreiben auch im Erwachsenenalter noch zu erlernen.“ Deshalb fördere der Bund Projekte wie das von der Universität Erfurt initiierte Projekt „Alpha-Quali“.

Das am Rande der Ausstellungseröffnung erstmals einer breiten Öffentlichkeit vorgestellte Programm „Alpha-Quali“ zielt darauf ab, berufspädagogisches Personal zu sensibilisieren und zu schulen, damit Auszubildende mit Lese- und Schreibschwierigkeiten fachkundige Unterstützung erhalten. „Gerade in der Berufsausbildung stoßen Betroffene oft auf große Hürden. Deshalb ist es mehr als sinnvoll, berufspädagogisches Personal für die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener zu qualifizieren“, betonte Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, Projektleiter der Universität Erfurt. Bei der Entwicklung entsprechender Programme setze „Alpha-Quali“ auf das interdisziplinäre Zusammenspiel von Berufs- und Grundschulpädagogik. So ließen sich etwa Erkenntnisse zum Schrifterwerb auch für die Alphabetisierung am Arbeitsplatz nutzen.

„Die Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener spielt seit Jahren eine zunehmend wichtige Rolle in der Bildungsarbeit im Freistaat Thüringen“, hob der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Prof. Dr. Roland Merten, hervor. „Seit 2010 stellen wir dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung. Ziel ist es, Erwachsenen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten neue Perspektiven auch im Berufsleben zu eröffnen. Die ‚Nationale Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener’ setzt hier weitere Akzente.

Frau Sylvia Kränke, Verbandsdirektorin des Thüringer Volkshochschulverbandes, betonte: „Der Bereich Alphabetisierung und Grundbildung ist seit vielen Jahren wesentlicher Bestandteil des Bildungsangebots der Volkshochschulen in Thüringen. Heute gibt es an jeder der 23 Volkshochschulen im Land ein Lernzentrum für Lesen und Schreiben’. Sie bieten Kurse und Unterstützung für Betroffene an. Damit möglichst viele Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten diese Angebote nutzen können, ist die Sensibilisierung für das Thema funktionaler Analphabetismus unter anderem im Berufsumfeld Betroffener elementar. Mit der Schulung von berufspädagogischem Personal, auf die auch das Projekt „Alpha-Quali“ abzielt, haben wir bereits sehr gute Erfahrungen gemacht.“