Inhalt
Aufgaben und Inhalte
Bildungsprämie
Alphabetisierungsmaßnahmen
Aufgaben und Inhalte
Die grundlegenden Ziele und Aufgaben der Erwachsenenbildung werden durch das Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz geregelt.
§ 1 ThürEBG
Ziele der Erwachsenenbildung
Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswe-sens, steht allen offen und dient der Verwirklichung des Rechts auf Bildung. Sie verfolgt folgende Ziele:
- Sie soll die Selbstständigkeit des Urteils fördern, zur geistigen Auseinandersetzung anregen, Aspekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung berücksichtigen und bei der Bewältigung von Lebensaufgaben Orientierung geben.
- Sie soll die Bereitschaft des Einzelnen zu lebensbegleitendem Lernen fördern, zur Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit beitragen sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
- Die Erwachsenenbildung bietet Gelegenheit, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten durch freiwillige Wiederaufnahme organisierten Lernens zu erwerben oder zu vermehren. Sie umfasst alle Formen der Fortsetzung, Ergänzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außer den Bildungsgängen des Schulwesens, der Hochschulen, der Berufsausbildungen, der innerbetrieblichen Weiterbildung sowie der Weiterbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes und von Umschulungen.
- Als eigenständige Säule des Bildungswesens stärkt die Erwachsenenbildung die integrativen Kräfte der Gesellschaft. Auf allen Gebieten berücksichtigt die Erwachsenenbildung die Gleichbehandlung, insbesondere unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Lebensumständen sowie weltanschau-licher oder religiöser Überzeugung.
§ 2 ThürEBG
Aufgaben der Erwachsenenbildung
Die Erwachsenenbildung dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Der Inhalt der Erwachsenenbildung bestimmt sich nach den Bildungsbedürfnissen, die ihrerseits dem beständigen Wandel unterliegen und ist daher nicht abschließend bestimmbar. Insbesondere hat die Erwachsenenbildung folgende Aufgaben:
- In der allgemeinen Erwachsenenbildung werden vorhandene Kompetenzen vertieft und ergänzt beziehungsweise neue Kompetenzen, einschließlich des Nachholens von Schulabschlüssen, erworben und generationenübergreifendes Verständnis auch in der reflektierenden Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungsaufgaben gestärkt. Dabei soll auf besondere gesellschaftliche Herausforderungen wie den demografischen Wandel geantwortet und besondere Zielgruppen unterstützt werden. Gegenstände der Auseinandersetzung können dabei unter anderem soziale, gesundheitliche, sprachliche, wirtschaftliche und ökologische Fragen sein.
- Die kulturelle, künstlerische und religiöse Erwachsenenbildung befähigt zur Auseinandersetzung mit der eigenen und mit anderen Kulturen, trägt zur Identitätsfindung bei und stärkt die ästhetische Urteilsfähigkeit.
- Die politische Erwachsenenbildung befördert die Fähigkeit und Bereitschaft zur Beurteilung politischer und gesellschaftlicher Zusammenhänge und befähigt hierdurch zur besseren Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie zur Toleranz gegenüber Andersdenkenden.
- In der beruflichen Erwachsenenbildung werden die allgemeinen beruflichen Kompetenzen und Fertigkeiten erhalten und ausgebaut, einschließlich des Erwerbs neuer zusätzlicher Qualifikationen.
Den Inhalt der Erwachsenenbildung im Übrigen bestimmen die Bildungsbedürfnisse der Erwachsenen.
Erwachsenenbildung in Thüringen dient als vierte Säule des Bildungssystems zugleich der Umsetzung lebensbegleitenden Lernens, welches sich an den konkreten Bedürfnissen der Lernenden orientiert.
In Thüringen sind 23 Volkshochschulen, drei Heimvolkshochschulen und 12 freie Träger nach dem Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz anerkannt und erhalten entsprechend ihrer Leistungen Fördermittel aus dem Thüringer Landeshaushalt.
Bildungsprämie
Die Bildungsprämie wurde von der Bundesregierung eingerichtet, um die Bereitschaft jedes Einzelnen zu unterstützen, sich an persönlicher beruflicher Weiterbildung zu beteiligen. Weiterbildung wird als Investition in die individuelle "Beschäftigungsbiographie" verstanden. Dabei sollen durch finanzielle Anreize mehr Menschen zur Teilnahme an Weiterbildung motiviert und befähigt werden.
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Eine Bildungsprämie – Zwei Komponenten
Die Bildungsprämie besteht aus zwei Komponenten:
- Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid und vermindert um etwaige Kinderfreibeträge 20.000 Euro bei Alleinstehenden (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
- Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den angesparten Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Vorteile des Weiterbildungssparens können all diejenigen in Anspruch nehmen, die über ein mit Arbeitnehmer-Sparzulage gefördertes Ansparguthaben verfügen. Dies gilt unabhängig vom derzeitigen Einkommen.
Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Maßnahmen wie Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen. Für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse
oder Seminare.
Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.
(Quelle:
www.bildungspraemie.info/de/201.php)
Bezieher höherer Einkommen können sich über den Thüringer Bildungsscheck unter
www.gfaw-thueringen.de informieren.
Die Prämiengutscheine und Spargutscheine können seit Anfang 2012 in ausgewählten Beratungsstellen beantragt werden.
Weitere Informationen unter:
www.bildungspraemie.info
Dort sind auch alle Beratungsstellen mit den Ansprechpartnern aufgelistet.
Die kostenlose Hotline-Nummer der Bildungsprämie lautet: 0800 2623 000.
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Alphabetisierungsmaßnahmen
Im Freistaat Thüringen sind auf dem Gebiet der Bekämpfung des Analphabetismus alle 23 Volkshochschulen tätig.
Mit der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes (ThürEBG) vom 30. November 2010 ist in § 13 ThürEBG eine Regelung zur Grundversorgung in Bezug auf Alphabetisierungsmaßnahmen in Thüringen aufgenommen worden. Seit dem Jahr 2010 werden durch den Freistaat Thüringen zusätzliche Haushaltsmittel für Alphabetisierungsmaßnahmen im Haushaltsplan eingestellt.
Ab 2012 gibt es einen eigenen Haushaltstitel für Alphabetisierung im Haushaltsplan, in dem für dieses
Jahr insgesamt 120.000 € eingestellt sind. Im Jahr 2010 waren für diese Maßnahmen 135.000 € und im Haushaltsjahr 2011 insgesamt 130.000 € finanzielle Mittel im Haushaltsplan veranschlagt.
Mit den finanziellen Mitteln wurden an allen 23 Volkshochschulen (VHS) in Thüringen VHS Lernzentren Lesen und Schreiben eingerichtet. Die Kommunen sind als Träger der VHS mit einem kommunalen Anteil beteiligt, z. B. durch die Bereitstellung von Unterrichtsräumen. Die Fördermittel für Alphabetisierung werden in den VHS Lernzentren im Einzelnen für Honorare der Kursleitenden, für deren Fortbildung, für Öffentlichkeitsarbeit, für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmittel und für die Koordinierung der Angebote eingesetzt.
Darüber hinaus finanzierte das TMBWK eine eintägige Fachtagung Alphabetisierung/Grundbildung, welche am 26. Juni 2012 statt fand.
Anlässlich des Weltalpha-Tages im September 2012 wurde das Thüringer Bündnis für Alphabetisierung und Grundbildung durch die Initiatoren TMBWK und TVV e.V. ausgerufen. Diesem Bündnis treten seit dem ersten Netzwerktreffen neben den VHS Vertreter aus Jobcentern, Schuldnerberatung, Verbänden u. a. Einrichtungen bei.
Drei Thüringer Einrichtungen haben im Rahmen des durch das BMBF neu aufgelegten Förderschwerpunktes „Arbeitsplatzorientierte Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener“ im Herbst 2012 ihr Projekt gestartet (Notha, Alpha-Quali und Pro-Job).
Der Landesverband als Koordinationsstelle für Alphabetisierung und Grundbildung im Land Thüringen unterstützt die VHS, vernetzt Bildungseinrichtungen, Unternehmen und Verbände und arbeitet mit den vom BMBF geförderten Projekten zusammen.
Koordinationsstelle Alphabetisierung und Grundbildung
Ansprechpartnerin: Angelika Mede
Thüringer Volkshochschulverband e.V.
Saalbahnhofstraße 27
07743 Jena
Tel.: 03641 5342312
E-Mail: angelika.mede{at}vhs-th{punkt}de
www.vhs-th.de/alphabetisierung
Ausstellung „Lesen & Schreiben - mein Schlüssel zur Welt“ in Thüringen