Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

17.05.2013 13:35 Uhr

Schulpsychologischer Dienst Thüringen

Auszug aus § 53 Abs. 3 Thüringer Schulgesetz:

„Bei den staatlichen Schulämtern ist ein Schulpsychologischer Dienst eingerichtet. Er hat im Rahmen eines Beratungssystems, in dem Schulpsychologen, Beratungslehrer und Fachlehrer zusammenarbeiten, vor allem die Aufgabe, durch die Anwendung psychologischer Erkenntnisse und Methoden die pädagogische Arbeit an den Schulen zu unterstützen und zu fördern. Dem Schulpsychologischen Dienst obliegt die schulzentrierte Beratung (Unterrichtshilfe und Beratung der Lehrkräfte) und die schülerzentrierte Beratung (Einzelfallhilfe bei Problemschülern). …“