07.01.2013 09:46 Uhr

Schuldienst - Unbefristete Stellen

Bewerbungen für eine Einstellung in den Thüringer Schuldienst zum Beginn eines Schuljahres müssen bis zum 15. April des betreffenden Jahres (Ausschlussfrist) im zuständigen Staatlichen Schulamt vorliegen. Zuständig für die Bewerbung ist das Schulamt, welches als Erstwunsch für eine Einstellung vom Bewerber angegeben wird. Voraussetzungen für Einstellungen in den Thüringer Schuldienst sind freie Stellen/Planstellen und ein entsprechender Personalbedarf der Schulen. Im Verfahren können grundsätzlich nur Bewerber berücksichtigt werden, die den Nachweis über

  • die erfolgreich abgelegte Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder
  • ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgelegtes Diplom als Lehrer im Sinne der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 - im folgenden Richtlinie 89/48/EWG genannt - , welches einer Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt im Geltungsbereich des Grundgesetz gleichgestellt wurde, oder
  • die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für eine Einstellung gemäß Einstellungsrichtlinie vorlegen.