07.03.2013 14:07 Uhr

Landesprogrammlehrkraft (LPLK)

Gz: 3B 5/0175

Stellenausschreibung

Vermittlung als Landesprogrammlehrkraft (LPLK)
nach Mittel- und Osteuropa, in die Volksrepublik China sowie nach Korea und Vietnam

Die Bewerbung erfolgt ganzjährig.

Im Rahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik unterstützt die Bundesrepublik Deutschland seit 1989 durch den Einsatz deutscher Lehrkräfte die Einführung und Weiterentwicklung des Faches Deutsch als Fremdsprache sowie in geringerem Umfang auch den deutschsprachigen Sachfachunterricht an staatlichen Schulen und Bildungseinrichtungen in Mittel-, Ost- Südosteuropa (MOE), in den Baltischen Staaten, in weiteren Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion (GUS) und der Mongolei, der Türkei, China, Korea sowie Vietnam.

Bewerbungsvoraussetzungen:

Größte Verwendungsmöglichkeiten an Schulen der Gastländer bestehen für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II in Deutsch, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, einer modernen Fremdsprache und ggf. weiteren Fächern.

Gleichzeitig wird überdurchschnittliches persönliches Engagement, hohe Motivation für einen Auslandseinsatz, hohe interkulturelle Kompetenz und Interesse an der Landeskultur des Einsatzlandes, große Flexibilität und Mitarbeit in der Aus- und Fortbildung der einheimischen Lehrkräfte und der Curriculaentwicklung erwartet.

Die Bewerberin/der Bewerber verpflichten sich, Grundkenntnisse in der jeweiligen Landessprache in kürzester Zeit zu erwerben.

Einsatz:

Landesprogrammlehrkräfte erteilen in den Einsatzschulen in der Regel Deutschunterricht zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der Kultusministerkonferenz (DSD II).
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, wöchentlich bis zu 25 Unterrichtsstunden in deutscher Sprache zu erteilen.

Finanzielle Regelungen:

Vermittelt werden Lehrkräfte, die über eine unbefristete Anstellung im Landesschuldienst verfügen.

Die Länder beurlauben die für den Einsatz vorgesehenen Lehrerinnen und Lehrer als Landesprogrammlehrkräfte bei Wahrung ihrer Beamtenrechte bzw. Dienstrechte unter Fortwährung der Leistungen durch den Dienstherrn für die Dauer der Auslandstätigkeit.

  • Fortzahlung der Inlandsbezüge
  • ortsübliches Gehalt des aufnehmenden Landes
  • Unterstützung bei der Wohnraumbeschaffung im Ausland
  • Umzugskostenpauschale und Reisekostenzuschüsse des Auswärtigen Amtes

Für die Bewerbung sind die Personalbögen für Landesprogrammlehrkräfte zu verwenden.

www.thueringen.de/th2/tmbwk/internationales/bildung/allgemein_bildende_schulen/auslandsschulwesen/

Dem Personalbogen sind ein Lebenslauf, eine ausführliche Begründung der Bewerbung sowie eine aktuelle Beurteilung beizufügen.

Ihre Bewerbungsunterlagen mit der dienstlichen Beurteilung durch den Schulleiter sowie der Freistellungserklärung des jeweiligen Staatlichen Schulamtes sind auf dem Dienstweg bis spätestens zum 22. Januar des jeweiligen Jahres an folgende Anschrift zu senden:

Thüringer Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Referat 3B 5
Postfach 90 04 63
99107 Erfurt


Rückfragen zum Einsatz sind unter folgender Telefonnummer und E-Mail-Adresse möglich:

0361- 3794251 / Carola.Foerster{at}tmbwk.thueringen{punkt}de