07.01.2013 09:44 Uhr

Schuldienst - Befristete Einstellungen

Zur befristeten Einstellung in den Thüringer Schuldienst werden laufend geeignete Lehrkräfte für die Staatlichen Grund- und Förderschulen sowie berufsbildenden Schulen und Staatlich anerkannte Erzieher gesucht. Bewerbungen für eine befristete Einstellung in den Thüringer Schuldienst zur vorübergehenden Vertretung einer Lehrkraft, einer Sonderpädagogischen Fachkraft oder eines Erziehers (z. B. Erziehungsurlaubsvertretungen) sind an das Staatliche Schulamt zu richten, in dessen Aufsichtsbereich die Einstellung als Erstwunsch angestrebt wird. Bewerbungen können laufend eingereicht werden. Nach einem Jahr läuft die Gültigkeit der Bewerbung aus, so dass eine erneute Bewerbung erforderlich ist. Im Verfahren können grundsätzlich nur Bewerber berücksichtigt werden, die den Nachweis über

  • die erfolgreich abgelegte Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder
  • ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum abgelegtes Diplom als Lehrer im Sinne der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 - im folgenden Richtlinie 89/48/EWG genannt - , welches einer Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt im Geltungsbereich des Grundgesetz gleichgestellt wurde, oder
  • die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für eine Einstellung gemäß Einstellungsrichtlinie vorlegen.