07.01.2013 11:35 Uhr

Förderung

"Jeder Schüler hat das Recht, eine seiner Befähigung und Leistung entsprechenden schulische Bildung und Förderung zu erhalten" (§25  Thüringer Schulgesetzes)

Aus diesem Recht ergibt sich die Notwendigkeit des differenzierenden Unterrichts. Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen, besonderen Lernschwierigkeiten, sonderpädagogischem Förderbedarf, Migrationshintergrund aber auch besonderen Begabungen bedürfen einer auf ihre Voraussetzungen abgestimmte, individuelle Förderung.

  Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten

  Sonderpädagogischer Förderbedarf

Weiterführende Informationen