07.05.2013 15:59 Uhr

NEIN zu häuslicher Gewalt

Physische und psychische Gewalt gegenüber Dritten, insbesondere als häusliche Gewalt gegenüber Frauen und Kindern, sind immer Unrecht und erfordern ein klares "NEIN" der gesamten Gesellschaft. Die Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt wurden im Jahr 2002 und als Fortschreibung im Frühjahr 2006 vom Kabinett beschlossen.

Damit hat die Thüringer Landesregierung ein deutliches Zeichen gesetzt. Gewalt wird auch im familiären Bereich nicht akzeptiert, sondern zieht staatliche Sanktionen für den Täter nach sich. Die Opfer häuslicher Gewalt, in der Regel Frauen und Kinder, werden vor weiterer Gewalt geschützt, allen Familienmitgliedern soll ein Leben ohne Gewalt ermöglicht werden.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass fast jede vierte Frau einmal in ihrem Leben Gewalt durch ihren Lebenspartner erfährt. Die Kinder sind ebenfalls von häuslicher Gewalt betroffen, sie werden mittelbar oder unmittelbar Opfer der Auseinandersetzungen zwischen den Eltern und erleiden dadurch häufig körperlichen und seelischen Schaden. Kinder aus Gewaltbeziehungen sind stark gefährdet, im Erwachsenenalter die Verhaltensmuster ihrer Eltern zu übernehmen.

Um diese Entwicklung zu durchbrechen sind die Präventionsbemühungen auf allen Ebenen, in allen Politikbereichen wichtig. Nur mit einer breiten Unterstützung aller kann diesem gesellschaftlichen Problem begegnet werden.

Die Maßnahmen der Thüringer Landesregierung gegen häusliche Gewalt werden zu einer stärkeren Kooperation und Vernetzung aller beteiligten Berufsgruppen führen und zu einer größeren Innovationsbereitschaft und Übereinstimmung im Handeln beitragen. Es gilt neue Wege zu beschreiten und neue Formen der Zusammenarbeit zu erproben, um häusliche Gewalt nachhaltig zu verhindern.