16.04.2013 16:24 Uhr

Aufgaben

Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen
beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist zuständig für:

  • alle Generationenfragen als Querschnittsaufgabe,
  • einen generationenübergreifenden Dialog,
  • die Vermittlung von Modell- und Aktionsprogrammen der Europäischen Union und des Bundes zur Förderung des Zusammenlebens der Generationen sowie Unterstützung bei der Antragstellung,
  • die Beachtung einer generationengerechten Verteilung von Lasten und Vorteilen zwischen der jetzigen und künftigen Generationen bei Gesetzen und Initiativen (Generationengerechtigkeitsprüfung),
  • die Beratung der Landesregierung bei den sich abzeichnenden Auswirkungen des demografischen Wandels im Sinne der Generationengerechtigkeit,
  • die Aufgaben des zentralen Ansprechpartners für Antidiskriminierung.

Beteiligung oder Mitwirkung bei:

  • der Landesgesetzgebung sowie dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die das Zusammenleben der Generationen betreffen,
  • Gesetzesanträgen oder sonstigen Initiativen der Landesregierung im Bundesrat, die das Zusammenleben der Generationen betreffen.