Aufgaben
Der Beauftragte für das Zusammenleben der Generationen
beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist zuständig für:
- alle Generationenfragen als Querschnittsaufgabe,
- einen generationenübergreifenden Dialog,
- die Vermittlung von Modell- und Aktionsprogrammen der Europäischen Union und des Bundes zur Förderung des Zusammenlebens der Generationen sowie Unterstützung bei der Antragstellung,
- die Beachtung einer generationengerechten Verteilung von Lasten und Vorteilen zwischen der jetzigen und künftigen Generationen bei Gesetzen und Initiativen (Generationengerechtigkeitsprüfung),
- die Beratung der Landesregierung bei den sich abzeichnenden Auswirkungen des demografischen Wandels im Sinne der Generationengerechtigkeit,
- die Aufgaben des zentralen Ansprechpartners für Antidiskriminierung.
Beteiligung oder Mitwirkung bei:
- der Landesgesetzgebung sowie dem Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften, die das Zusammenleben der Generationen betreffen,
- Gesetzesanträgen oder sonstigen Initiativen der Landesregierung im Bundesrat, die das Zusammenleben der Generationen betreffen.