Wettbewerbspolitik
Die EU-Mitgliedstaaten verfolgen eine Wirtschaftspolitik, die "dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet ist". Die europäische Wettbewerbspolitik
http://ec.europa.eu/comm/competition/index_en.html konzentriert sich auf dabei vier Tätigkeitsbereiche: Kontrolle staatlicher Beihilfen, Antitrust & Kartelle, Fusionskontrolle, Liberalisierung.
Staatliche Beihilfen, die den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt verfälschen, sind durch den EG-Vertrag untersagt. Der EG-Vertrag lässt jedoch Ausnahmen vom Verbot der staatlichen Beihilfen zu, wenn sich die geplanten Regelungen insgesamt positiv auf die Europäische Union auswirken. Die Überwachung der von den Mitgliedstaaten gewährten Beihilfen soll sicherstellen, dass diese Maßnahmen den Wettbewerb im Gemeinsamen Markt nicht verfälschen. Dies schließt auch von den Ländern gewährte Beihilfen ein. So sind auch Beihilfen des Freistaats Thüringen für die Investitionskosten eines Unternehmens grundsätzlich in Brüssel anzuzeigen (Notifizierung) und müssen von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Die Kommission kann anordnen, dass unrechtmäßig gewährte Beihilfen von den Zahlungsempfängern an die Behörden zurückgezahlt werden.