Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU

19.03.2013 16:18 Uhr

Verbraucherschutzpolitik


Mit dem Verbraucherschutz in der Europäischen Union soll eine Verbesserung der Lebensqualität aller EU-Bürger erreicht werden. Auch wenn die Europäer andere EU-Mitgliedstaaten besuchen, sollen sie auf die Sicherheit und Qualität der dort angebotenen Produkte vertrauen können.
 
Deshalb konzipiert die EU Maßnahmen zum Verbraucherschutz im Binnenmarkt in Ergänzung zur Verbraucherpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten. Zudem unterstützt sie Verbraucherschutzorganisationen.
 
Die klassische europäische Rechtssetzung im Verbraucherschutzbereich betrifft insbesondere Lebensmittel, Futtermittel sowie Spielzeug, Kosmetika und Haushaltsgeräte. Informationen über mangelhafte Produkte gibt das Schnellwarnsystem RAPEX. In den vergangenen Jahren kamen verstärkt Rechtssetzungen in den Bereichen Online-Handel, Finanzprodukte und Passagierrechte hinzu.
 
In Thüringen werden Verbraucherschutzaufgaben durch das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit wahrgenommen. In der EU-Kommission ist die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig.