Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU

19.03.2013 16:13 Uhr

Umweltpolitik

Auf dem Gebiet der Umweltpolitik besitzt die EU weit reichende Kompetenzen. Auf Bundes- oder Landesebene werden kaum noch umweltbezogene Rechtsakte verabschiedet, die nicht Umsetzung von EU-Recht dienen. Ziel ist es, einheitliche und nachhaltige Umweltstandards für die gesamte EU zu schaffen. Dabei strahlt Umweltpolitik massiv in andere Politikbereiche aus, beispielsweise in die Landwirtschafts-, Struktur- und Gesundheitspolitik.

Das Arbeitsspektrum der EU-Umweltpolitik umfasst unter anderem die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz, Abfallwirtschaft, Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Emissions- und Immissionsschutz, Chemikalienrecht, Störfallvorsorge, Bodenschutz, Altlasten, Umweltinformationen, Katastrophenschutz, Fragen der Kernenergie und des Strahlenschutzes, erneuerbarer Energien und der Gentechnik.

Die meisten Rechtsetzungsverfahren im Umweltbereich werden in Brüssel im Mitentscheidungsverfahren entschieden. Das bedeutet, dass sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat weit reichende Rechte besitzen und Kommissionsvorschläge annehmen, ablehnen oder abändern können. Somit bestehen während des Rechtsetzungsverfahrens für die EU-Mitgliedstaaten und Regionen an vielen Stellen Möglichkeiten, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen.
 
In den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel müssen zudem die so getroffenen EU-Entscheidungen in die mit weltweiter Wirkung tätigen Entscheidungsgremien, wie diejenigen der Vereinten Nationen, eingebracht und dort verhandelt werden.

In Thüringen werden Umweltangelegenheiten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz wahrgenommen. In der EU-Kommission sind die Generaldirektionen Umwelt und Klima zuständig. Ihre Hauptaufgabe ist es, neue Rechtsvorschriften im Umwelt- und Klimabereich zu initiieren, auszuarbeiten und sicherzustellen, dass die getroffenen Maßnahmen auch in allen Mitgliedstaaten ordnungsgemäß umgesetzt wurden.

Die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission gibt auf ihrer Internetseite ebenso einen Überblick wie die Generaldirektion Klimaschutz. Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten finden Sie unter
http://ec.europa.eu/environment/funding/intro_de.htm