Landwirtschaft und ländlicher Raum sind Bestandteile der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Hierbei besitzt die EU die ausschließliche Handlungskompetenz, es handelt sich um einen voll vergemeinschafteten Politikbereich.
Die Agrarausgaben machen ca. 30 Prozent des EU-Haushaltes aus und teilen sich in die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen (so genannte „erste Säule der Agrarfinanzierung“) und die Mittel zur Entwicklung ländlicher Räume aus dem Strukturfonds ELER („zweite Säule der Agrarfinanzierung“). Dabei werden die Direktzahlungen zu 100 Prozent aus EU-Mitteln finanziert, während die Mittel zur Ländlichen Entwicklung von den EU-Mitgliedstaaten anteilig mitfinanziert werden.
Nachdem die GAP der Anfangsjahre auf die Erzeugung möglichst großer Mengen von Nahrungsmittel zielte und deshalb die Agrarmittel zunächst an die erzeugten Mengen gebunden waren, kam es mit fortschreitender Erhöhung der Produktivität zu erheblichen Überproduktionen, die in der Öffentlichkeit als „Butterberge und Milchseen“ wahrgenommen wurden. Dies führte schließlich zur so genannten „Entkopplung“, zur Trennung großer Teile der Direktzahlungen von der Agrarproduktion. Außerdem wurden seit den 90er Jahren verstärkt Mittel zur gezielten Entwicklung ländlicher Räume eingesetzt, woraus die heutige „zweite Säule der Agrarfinanzierung“ entstand. Gleichzeitig wurden zunehmend Umweltstandards in das Agrarfinanzierungs-System eingeführt.
Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages werden auch Agrarfragen auf EU-Ebene im Mitentscheidungsverfahren entschieden. Das bedeutet, dass sowohl das Europäische Parlament als auch der Europäische Rat weit reichende Rechte besitzen und Kommissionsvorschläge annehmen, ablehnen oder abändern können. Somit bestehen während des Rechtssetzungsverfahrens für die EU-Mitgliedstaaten und Regionen an vielen Stellen Möglichkeiten, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen.
Bis 2013 soll die Gemeinsame Agrarpolitik der EU komplett reformiert werden. Anforderungen der gesamten Gesellschaft, insbesondere Umweltbelange, sollen mit den so genannten „Greening der GAP“ verstärkt berücksichtigt werden. Die EU-Kommission plant, die Zahlung von Agrarmitteln mit der Erzeugung öffentlicher Güter zu verbinden. Das heißt, dass von der Öffentlichkeit für den Agrarbereich aufgebrachte Mittel auch einen Nutzen für die Öffentlichkeit haben sollen. Dazu zählen die Erhaltung und die Pflege der Kulturlandschaft, ihres Artenreichtums, der Klimaschutz sowie der Schutz von Wasser und Boden, nicht zuletzt durch Anwendung nachhaltiger Bewirtschaftungsformen. Ende 2010 skizzierte die EU-Kommission ihre Ideen für die GAP-Reform in einem ersten Papier, seit Herbst 2011 liegt ein umfangreiches Paket neuer Gesetzgebungsvorschläge vor.
Dieses wird nunmehr im Europäischen Parlament und im Rat der Agrarminister verhandelt.