Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU

07.01.2013 09:38 Uhr

Justiz und Inneres

 

 

 

I. Ziele
 
Grundlegendes Ziel der europäischen Justiz- und Innenpolitik ist es, den Bürgern in der EU einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewähren. Nach dem sogenannten „Haager Programm“ wurde für den Zeitraum 2010-2014 das „Stockholmer Programm“ verabschiedet, das Richtlinien für eine gemeinsame Politik enthält.
Die Prioritäten des „Stockholmer Programms“ sind:
·         Förderung der Unionsbürgerschaft und der Grundrechte
·         Schutz von Minderheiten und besonders schutzwürdiger Personengruppen
·         Vereinheitlichung des Rechts und der Justiz innerhalb der EU
·        Verbesserung der EU- weiten Zusammenarbeit zur Kriminalitäts- und Terrorismus- sowie des Katastrophenschutzes
·        Effektiverer und effizienterer Zugang zu Europa durch integriertes Grenzmanagement und Visumspolitik
·        Weiterführung der Einwanderungs- und Asylpolitik
·      Berücksichtigung der externen Dimension der EU-Politik auch für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
 
 
 
II. Umsetzung
Zur Realisierung der angestrebten Ziele werden zahlreiche Förder- bzw. Finanzierungsprogramme bereitgestellt. Die jeweils aktuellen Programme sind auf der Homepage der Europäischen Kommission abrufbar.
 
Aktuelle Ausschreibungen können dem Newsletter der Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU, dem EU-Kompakt, entnommen werden.
 
 
Die Förderpolitik für den Zeitraum 2007 – 2013 umfasst drei Rahmenprogramme: 
 
1. Rahmenprogramm Grundrechte und Justiz (Fundamental Rights and Justice)
 
2. Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte (Security and Safeguarding Liberties)
 
3. Rahmenprogramm Solidarität und Steuerung der Migrationsströme (Solidarity and Management of Migration flows)
 
Spezifische Förderprogramme gibt es wie folgt: 
 
1. Zum Rahmenprogramm Grundrechte und Justiz: 
 
a) Grundrechte und Unionsbürgerschaft (Fundamental rights and citizenship)   
 
b) Daphne III zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Fight against violence)
 
c) Strafjustiz (Criminal Justice)
 
d) Ziviljustiz, einschließlich Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit (Civil Justice)
 
e) Drogenprävention und –aufklärung (Drugs prevention and information)
 
 
2. Zum Rahmenprogramm Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte: 
 
a) Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten (Prevention, preparedness and consequence management of terrorism)
 
b) Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung (Prevention of and fight against crime)
 
3. Zum Rahmenprogramm Solidarität und Steuerung der Migrationsströme: 
 
a) Europäischer Flüchtlingsfonds (European Refugee Fund)
 
b) Außengrenzenfonds (External Borders Fund)
 
c) Europäischer Rückkehrfonds (European Return Fund)
 
d) Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (European Fund for the Integration of Third Country Nationals)