Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU

07.01.2013 09:39 Uhr

Gesundheitspolitik


Im Gesundheitsbereich hat die EU eingeschränkte Kompetenzen auf der Grundlage von Art. 152 EGV. Die Hauptverantwortung tragen die Mitgliedstaaten. Die EU fördert Kooperationen mit dem Ziel, ein hohes Gesundheitsniveau zu garantieren. Darüber hinaus ist die Union bestrebt, Harmonisierungen in Fragen der Patientenmobilität und grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen zu erreichen. Deren Umsetzung betrifft die Bürger und Bürgerinnen Thüringens unmittelbar, beispielsweise bei Erkrankung im Urlaub oder bei dem Wunsch einer speziellen medizinischen Behandlung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
Gesundheitsfragen sind wesentlicher Bestandteil der 2008 vorgestellten Sozialagenda der EU-Kommission.



Aktionsprogramm Gesundheit 2007-2013: Das Ziel dieses Programms, das finanzielle Förderungen einschließt, ist eine gesunde Gesellschaft als Fundament für Wohlstand, Solidarität und Sicherheit. Hierzu zählen u. a.:
 

Besserer Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger:Gefördert werden dabei Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von übertragbaren und nicht übertragbaren Krankheiten sowie von Bedrohungen, die von physikalischen, chemischen oder biologischen Quellen ausgehen können. Außerdem werden Impfkonzepte sowie von Reaktions- und Katastrophenschutzmaßnahmen unterstützt.
Gesundheitsförderung für Wohlstand und Solidarität:Die Förderung umschließt Maßnahmen zur Unterstützung des aktiven Alterns und zur Förderung einer gesünderen Lebensweise und trägt der demografischen Entwicklung in der EU Rechnung.
Schaffung und Verbreitung von Wissen: Der Austausch von Wissen und bewährten Verfahren sowie die Weiterentwicklung eines nachhaltigen Gesundheitssystems einschließlich der Bereitstellung von Informationen für die Bürger und Interessengruppen stehen im Zentrum dieser Programmgruppe.
Die Auswahl der Fördermaßnahmen erfolgt zentral durch die Agentur für öffentliche Gesundheit. Antragsberechtigt sind die nationalen und regionalen Verwaltungen, Hochschul- und Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen.