Vertretung des Freistaats Thüringen bei der EU

19.03.2013 16:01 Uhr

Binnenmarktspolitik

Ungehinderter Warentransport über die Binnengrenzen der EU ist heute ebenso selbstverständlich wie ungehindertes Reisen und die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Sichtbares Beispiel für den Binnenmarkt ist die Einführung einer gemeinsamen Währung, die das Zusammenwachsen der Märkte auch nach außen erkennbar macht. Die vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes umfassen den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Der Binnenmarkt verspricht durch freien Handel und grenzüberschreitenden Wettbewerb positive Wachstums- und Beschäftigungseffekte.

Zur Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes gibt es vor allem zwei Instrumente: 

  • Harmonisierung: Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten ist das bedeutendste Instrument zur Verwirklichung des Binnenmarktes. Die auf EU-Ebene beschlossenen Richtlinien müssen in jedem Mitgliedstaat in nationales Recht umgesetzt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei den Liberalisierungsvorgaben der (öffentlichen) Versorgung zu (zum Beispiel Telekommunikation, Energie, Gas), die bis vor wenigen Jahren in vielen Mitgliedstaaten noch (staatliche) Monopole waren.
  • Gegenseitige Anerkennung: In manchen Bereichen ist eine Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften nicht möglich. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die nationalen Rechtstraditionen und -systeme zu verschieden sind. Mit der gegenseitigen Anerkennung nationaler Rechtsakte wird diese Lücke geschlossen.

Obwohl seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften große Fortschritte auf dem Weg zu einem einheitlichen Binnenmarkt erzielt wurden, gibt es auch heute noch viele praktische Barrieren. Beispielsweise zwingen technische Vorschriften, die sich von einem zum anderen Mitgliedstaat unterscheiden, Lieferanten von Waren und Dienstleistungen, verschiedene nationale Bestimmungen zu befolgen, um ihre Produkte überall in Europa verkaufen zu können. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, diese Barrieren zu beseitigen, um das Leben der Konsumenten und Unternehmen zu vereinfachen, Wettbewerb zu stimulieren, Preise zu reduzieren und die Auswahl zu erweitern.