Beschäftigungspolitik und Europäischer Sozialfonds (ESF)
Die EU hat im Bereich der Beschäftigungspolitik keine weitreichenden rechtlichen Kompetenzen. Auf dem Gipfel von Amsterdam 1997 haben die Staats- und Regierungschefs das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus ausdrücklich in den EG-Vertrag aufgenommen. Seitdem beschließt der Rat auf Vorschlag der Kommission jährlich beschäftigungspolitische Leitlinien und gibt Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Die Kommission erstellt auf der Grundlage von Berichten und nationalen Reformplänen der Mitgliedstaaten den sog. Beschäftigungsbericht. Die laufend fortgeschriebenen Leitlinien und Beschäftigungsberichte der EU können hier abgerufen werden: http://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/guidelines_de.htm
Zur Umsetzung der europäischen bzw-. der nationalen Beschäftigungsstrategie ist auch der Einsatz von Mitteln aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF)
vorgesehen. Der ESF unterstützt die berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmern und fördert deren örtliche und berufliche Mobilität. Ziel ist die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Arbeitskräften im Binnenmarkt durch Weiterbildung und Umschulung als Garanten für Arbeitsmarktintegration. Der Europäische Sozialfonds fördert daher schwerpunktmäßig Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Entwicklung von Humanressourcen. Die Unterstützung wird dabei auf die jeweiligen Bedürfnisse der Länder und Regionen und deren spezifischer Probleme zugeschnitten.
Thüringen erhält im Zeitraum 2007 bis 2013 rund 630 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Mittel werden vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit verwaltet.