Es gilt das gesprochene Wort
Vortrag
„Europa 2020 – Neue Herausforderungen für die europäische Kohäsionspolitik in Thüringen“
zur Jahresveranstaltung „EFRE 2011 – Europa für Thüringen“ des TMWAT
am Montag, 2. Mai 2011, ca. 13.30 h
Anrede:
- Matthias Machnig,
- Martin Schulz,
(MdEP, Vorsitzender der SPE-Fraktion) - Constanze Krehl,
(MdEP, SPD) - Eric Dufeil [gesprochen etwa: „Düfey“),
(Europäische Kommission, Generaldirektion Regionalpolitik) - Matthias Wierlacher,
(Vorstandsvorsitzender Thüringer Aufbaubank) - Andreas Krey,
(Geschäftsführer Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen) - Prof. Dr. Andreas Tünnermann,
(Geschäftsführer Fraunhofer Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik) - Prof. Dr. Christof Mandry,
(Katholisch-Theologische Fakultät) - Prof. Dr. Gerhard Untiedt,
(Geschäftsführer Gesellschaft für Finanz- und Regionalanalysen)
[1. Einführung]
Sehr geehrte Damen und Herren,
warum sprechen heute zwei Minister zum Thema? Die Europapolitik ist traditionell „horizontal“ angelegt. Sie wirkt in zahlreiche unterschiedliche Politikbereiche ein – auch in der Thüringer Landesregierung. Die Staatskanzlei befasst sich dabei mit den für den Freistaat wichtigen Grundsatzfragen der Europapolitik. Wir analysieren aktuelle Entwicklungen in der Europäischen Union, entwickeln die Position der Thüringer Landesregierung dazu und erarbeiten Strategien zur Umsetzung dieser Positionen.
Die Europapolitik ist für die Landesregierung von allergrößtem Interesse. Wir setzen uns gemeinsam auf Bundes- und EU-Ebene für die Thüringer Interessen ein – in der Kohäsionspolitik ebenso wie in anderen wichtigen Bereichen.
[reaktiv: Baustein Arbeitnehmerfreizügigkeit]
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist eines der Fundamente des Europäischen Binnenmarktes. Ein echter gemeinsamer Markt entsteht nur dann, wenn sich auch die Arbeitnehmer frei bewegen können. Der europäische Binnenmarkt ist das zentrale europäische Projekt zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung in Europa. Ohne Arbeitnehmerfreizügigkeit wird es schwer, die Strategie „Europa 2020“ erfolgreich umzusetzen. Dafür müssen natürlich die Rahmenbedingungen stimmen.
Inzwischen haben sich die Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten deutlich angenähert. Ein „Massenansturm von billigen Arbeitskräften“ muss nicht befürchtet werden.
Wer heute noch so argumentiert, schürt unbegründete Ängste. Das Gegenteil ist richtig! In Deutschland – und auch in manchen Thüringer Wirtschaftszweigen – droht uns ein Fachkräftemangel. Andere EU-Staaten wie zum Beispiel Irland haben bereits viel früher ihren Arbeitsmarkt geöffnet als wir in Deutschland.
Diese Erfahrungen zeigen: Mit größerer Arbeitnehmermobilität wird der Arbeitskräftebedarf besser gedeckt. Auch für Thüringen eröffnen sich angesichts des drohenden Fachkräftemangels durch die Zuwanderung von gut ausgebildeten Arbeitnehmern neue Chancen und Perspektiven.[1]
[reaktiv: Baustein „Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse“]
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang auch kurze Anmerkung zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen:
Wirtschaftsminister Matthias Machnig hat zu Recht das Problem der mangelnden Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen angesprochen. Allerdings ist auch richtig:
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen
[2] ist für die so genannten „reglementierten Berufe“ bereits geregelt. Das sind solche Berufe, bei denen der Berufszugang oder die Berufsausübung durch nationale Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden ist.
Vor allem für die nicht-reglementierten Berufe hat das Bundeskabinett vor kurzem einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ beschlossen, das erhebliche Verbesserungen in Aussicht stellt.
Es schafft erstmals für Unionsbürger und Angehörige von Nicht-EU-Staaten einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung.
[Der Vollzug dieses Gesetzes wird in die Zuständigkeit der Länder fallen. Da in der Thüringer Landesregierung das Prinzip der Ressortzuständigkeit gilt, ist hier das Kultusministerium gefragt.
[3]]
[EU-Kohäsionspolitik]
Sehr geehrte Damen und Herren,
nun aber zum eigentlichen Thema: der EU-Kohäsionspolitik.
Es freut mich sehr, dass die diesjährige EFRE-Jahresveranstaltung auf ein so großes Interesse stößt. Mein herzlicher Dank gilt dem Thüringer Wirtschaftsminister und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Vorbereitung dieser Konferenz.
Herr Minister Machnig hat bereits einige Grundzüge umrissen. Klar ist: Die anstehenden Entscheidungen über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik werden spürbare Konsequenzen für uns haben. Für Thüringen steht viel auf dem Spiel. Wir verfolgen deshalb wachsam die Vorbereitungen der Europäischen Kommission für die nächste Förderperiode. Und wir bringen uns aktiv in die politische Diskussion auf europäischer Ebene ein.
Es kann aber nicht nur darum gehen, den Blick nach Brüssel zu richten. Wir müssen die künftige Kohäsionspolitik auch mit den Beteiligten hier in Thüringen – dem Thüringer Landtag, den Wirtschafts- und Sozialpartnern und den Maßnahmeträgern – gemeinsam erörtern.
Man muss sich einmal vor Augen halten: In Deutschland wissen lediglich 19 Prozent der Bürgerinnen und Bürger von EU-geförderten Entwicklungsprojekten. Das hat eine Umfrage der Europäischen Kommission ergeben. Für Thüringen liegen uns zwar keine näheren Daten vor. Ich vermute aber, dass bei uns die Werte ähnlich niedrig wären.
[2. Erfolgsgeschichte Kohäsionspolitik]
Mit dieser Konferenz verschaffen wir der europäischen Regionalpolitik die Öffentlichkeit, die sie verdient. Denn die Kohäsionspolitik ist eine Erfolgsgeschichte – insbesondere in Thüringen. Ohne die Unterstützung der europäischen Ebene, vor allem ohne die Strukturförderung würde unser Freistaat heute nicht so gut dastehen.
Das Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner beträgt in Thüringen inzwischen 84% des EU-Durchschnitts. Wir überschreiten damit den „magischen“ Schwellenwert von 75% deutlich, der zur Höchstförderung berechtigt. Die Kehrseite des Erfolges ist es, dass wir künftig kein Höchstfördergebiet mehr sein werden.
[3. Thüringer Positionen zur Zukunft der Kohäsionspolitik]
Minister Machnig hat bereits darauf hingewiesen: Trotz unserer guten Entwicklung muss der Konvergenzprozess insgesamt von der EU weiter gefördert werden. Wir müssen die zarte Pflanze, die sich hier entwickelt hat, weiter pflegen, damit sie wächst und gedeiht!
Es ist erfreulich, dass sowohl der europäische Gesetzgeber, Rat und Parlament, als auch die Kommission diese Auffassung teilen. Sie haben sich die Forderung nach Übergangsregelungen für alle aus der Höchstförderung ausscheidenden Regionen zu Eigen gemacht. Es geht also nicht mehr um das „ob“, sondern nur noch um das „wie“ des Übergangs.
Deutschland hat gegenüber der Kommission deutlich gemacht, dass diese Übergangsförderung im Ziel „Konvergenz“ verankert werden sollte. Aus gutem Grund: Denn hier gibt es den passenden Rahmen, um den noch bestehenden Entwicklungsschwächen in den jungen Ländern wirksam zu begegnen.
Wir müssen aber noch mehr beachten: Es gibt Mitgliedstaaten, wie Deutschland, in denen besonders viele Regionen aus der Konvergenzförderung ausscheiden. Das schafft weitere Probleme. Deshalb ist hier eine zusätzliche Unterstützung notwendig, so wie es auch in der Vergangenheit üblich gewesen ist.
In Deutschland ziehen wir hier an einem Strang: Bund und Länder, Nord und Süd, West und Ost. Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder haben viel Vorarbeit geleistet. Und auch die Thüringer Landesregierung hat in den vergangenen 12 Monaten alles getan, damit unsere Argumente in Berlin und Brüssel Gehör finden.
Im Sommer will die Kommission ihre konkreten Vorstellungen für die künftige Finanzplanung vorlegen. Im Spätsommer werden dann die Verordnungsentwürfe für die Strukturfonds folgen. Auch in der verbleibenden Zeit werden wir aktiv für Thüringer Interessen werben. Zwei zentrale Anliegen stehen für mich im Vordergrund. Dazu habe ich Ihnen auch die ausliegenden Handreichungen [Infomaterial] verteilen lassen.
Erstens: Die EU muss mit ihrer Strukturpolitik auch künftig ein Angebot für alle Regionen bereithalten. Die europäische Regionalpolitik verankert Europa sichtbar in den Regionen. Sie fördert gezielt regionale Entwicklungspotentiale und schafft Wachstum und Beschäftigung. Damit trägt sie heute schon zur Umsetzung der Europa-2020-Strategie bei. Das soll auch so bleiben. Dafür setze ich mich ein! Zweitens: Es muss sichergestellt sein, dass Entwicklungsprioritäten auch künftig vor Ort definiert werden. Diese Prioritäten müssen dann im Zentrum der Förderpolitik stehen. Außerdem ist es wichtig, dass die Förderprogramme unter Einbindung der regionalen Ebene erarbeitet werden. Die dezentrale und integrierte Programmplanung und -gestaltung hat sich bewährt. Sie ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor der bisherigen Strukturfondsförderung. Das darf nicht aufs Spiel gesetzt werden!
[4. Europa 2020-Strategie]
Meine Damen und Herren,
die Kommission hat angekündigt, die Kohäsionspolitik insgesamt unter dem Blickwinkel der Ziele der Europa 2020-Strategie zu überprüfen. Unter welchem Vorzeichen stehen folglich mögliche Reformen?
Die neue Rahmen-Strategie der EU fußt auf den drei Säulen „Intelligentes, Nachhaltiges und Integratives Wachstum.“ Damit erkennt Europa an: Größere Wettbewerbsfähigkeit und mehr Wachstum müssen auf der Basis eines effizienten Umgangs mit unseren natürlichen Ressourcen erreicht werden.
Darüber hinaus wird auch die soziale Dimension stärker als früher betont. Ich meine: Das sind die richtige Lehren, die gezogen werden.
Die Europa 2020-Strategie sieht fünf konkrete Ziele vor, die bis 2020 erreicht werden sollen:
- 3 Prozent des BIP sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden (bisher: EU-weit: 1,9 Prozent; in TH: 1,81 Prozent).
- Der Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren soll von 69 Prozent auf 75 Prozent erhöht werden (aktuell in TH: 70 Prozent).
- Die bereits 2007 vereinbarten Klimaschutz- und Energieziele „20-20-20“ sind weiter gültig. (Verringerung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 20 Prozent, Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch um 20 Prozent, Steigerung der Energieeffizienz um 20 Prozent)
- Der Anteil der Schulabbrecher soll auf unter 10 Prozent abgesenkt werden (in TH 2010: 8,7%) und mindestens 40 Prozent der jüngeren Generation sollen einen Hochschul- oder vergleichbaren Abschluss haben (keine Angaben für TH).
- Die Zahl der armutsgefährdeten Personen in der EU soll um 20 Millionen sinken.
[5. Umsetzung der Europa 2020-Strategie: Leitinitiativen und Nationale Reformprogramme]Der Europäische Rat hat eine Europa 2020-Agenda mit sieben Leitinitiativen beschlossen, um diese Ziele zu erreichen. Dazu zählen zum Beispiel die Leitinitiative „Innovationsunion“ und die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“. Mehr zur Grundstruktur der Europa 2020-Strategie können Sie den Ihnen vorliegenden Folien entnehmen, auf die ich an dieser Stelle nochmals hinweisen darf.
Die Mitgliedstaaten erarbeiten sogenannte „Nationale Reformprogramme“. Hier wird dargelegt, wie sie die gemeinsamen Ziele und Leitinitiativen auf nationaler Ebene umsetzen wollen. Die Mitgliedstaaten werden somit in die Verantwortung genommen, die europaweiten Ziele zu verwirklichen.
[6. Bewertung der Strategie aus Länder Sicht]
Die deutschen Länder haben den Entstehungsprozess der Europa 2020-Strategie von Anfang an konstruktiv, aber kritisch begleitet.
- Wir haben insbesondere bemängelt, dass der Prozess von der Konzipierung bis zur politischen Entscheidung zu schnell gegangen ist. Die europäischen Regionen sind dadurch zu wenig einbezogen worden.
- Kritisch hinterfragt haben wir auch von Anfang an die Vorgabe und Kontrolle von verbindlichen nationalen Kernzielen durch die EU, die - beispielsweise im Bildungsbereich - in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten einzugreifen droht.
Abgesehen von diesen Defiziten gibt es aber auch einige richtige Ansätze der Strategie:
- Wir begrüßen die grundsätzliche Ausrichtung auf nachhaltiges Wachstum, Innovation und Beschäftigung. Auch die verstärkte Einbeziehung der sozialen und ökologischen Dimension wird von den Ländern mitgetragen. Hier werden die richtigen Prioritäten gesetzt.
- Richtig ist darüber hinaus die größere Aufmerksamkeit der europäischen Ebene für die Folgen des demografischen Wandels in Europa. Die demografische Entwicklung wird erstmals als eine zentrale langfristige Herausforderung der Europäischen Union beschrieben.
[7. Lissabon-Strategie und die aktuelle Förderperiode]
Mit der Europa 2020-Strategie betreten wir in der Kohäsionspolitik kein Neuland.
Bereits bei den Vorbereitungen der aktuellen Förderperiode hatten wir uns intensiv damit beschäftigt, welche Neuerungen in der Kohäsionspolitik notwendig sind. Konkret ging es auch damals um die Frage, wie die zur Verfügung stehenden Mittel stärker auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtet und damit die Ziele der reformierten Lissabon-Strategie besser umgesetzt werden.
Seit 2007 stehen:
- die Förderung von Innovation,
- die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und
- Verbesserungen am Arbeitsmarkt
im Vordergrund der Thüringer Förderpolitik.
Bereits heute werden in Thüringen die Ziele der Lissabon-Strategie mit über 70 Prozent der EU-Mittel unterstützt. Damit liegen wir über den für Konvergenzgebiete vorgegebenen sogenannten „earmarking“-Wert von 60 Prozent.
Durch die sogenannte „Lissabonisierung“ der Strukturpolitik steht die Thüringer Förderstrategie im Einklang mit den politischen Zielen der Union. Entscheidend für unseren erfolgreichen wirtschaftlichen Aufholprozess waren Maßnahmen
- zur Verbesserung der Innovationskapazitäten,
- zur Stärkung der unternehmerischen Potenziale
- und zur Verbesserung des so genannten „Humankapitals“, also der Kenntnisse und Fähigkeiten der Beschäftigten.
Auf der anderen Seite hat uns der operative Rahmen der Kohäsionspolitik ausreichend Spielraum gelassen, um mit einem spezifischen - auf unsere Bedürfnisse zugeschnittenen - Maßnahmenkatalog Wachstumsschwächen zu beseitigen. Darunter fallen auch Maßnahmen zur Förderung des Infrastrukturausbaus und zur Erhöhung der Investitionsquote der Thüringer Wirtschaft. Unser Erfolg liegt auch in diesem Politik-Mix begründet.
Dieses Fazit bestätigt sowohl die nun vorliegende Halbzeitevaluierung als auch das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft erstellte Gutachten über den Einsatz der europäischen Strukturpolitik in den neuen Bundesländern.
Beide Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Thüringer Förderstrategie richtig ist. Deshalb sollte sie auch in der kommenden Förderperiode grundsätzlich fortgesetzt werden.
Beide Gutachten betonen aber auch, dass die Förderstrategie angesichts veränderter Rahmenbedingungen und neuer Herausforderungen an der einen oder anderen Stelle neu justiert werden sollte.
[8. Regionalpolitik muss Handlungsspielräume für Regionen erhalten]In welche Richtung sollten wir in Thüringen nun mit Blick auf „Europa 2020“ gehen?
Die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie die Kohäsionspolitik auf die Ziele der Strategie Europa 2020 konzentrieren will. Das soll sich insbesondere in den Fondsverordnungen und in den Schwerpunkten der Operationellen Programme niederschlagen. Sie hat auch klar gemacht: Weiter entwickelte Regionen sollen die verfügbaren Fördermittel nur noch für wenige Prioritäten einsetzen können. Bestimmte Prioritäten sollen obligatorisch werden.
Ich sage klar: Es ist richtig, die Ziele der Europa-2020-Strategie – intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum - auch in den neuen Strukturfonds-Verordnungen aufscheinen zu lassen. Damit wird der bewährte integrierte Entwicklungsansatz in der Kohäsionspolitik gewahrt. Allerdings darf die Förderpolitik thematisch nicht verengt werden. Das wäre ein Irrweg!
Mit den bislang bekannten Vorschlägen läuft die Kommission Gefahr, den Regionen die notwendigen Spielräume zu nehmen. Wenn die Vorgaben der Förderpolitik zu stark eingeengt werden, droht eine Politik der Einheitsgrößen für alle. Dass kann nicht gut gehen. Die Regionen brauchen Schuhe, die ihnen passen, um richtig laufen zu können.
Es ist klar, dass der Rahmen, den die EU 2020-Strategie vorgibt, berücksichtigt werden muss. Aber auch die Erfahrungen aus der letzten Förderperiode müssen in die Neuausrichtung einfließen. Die Neujustierung der Handlungsfelder in der Förderstrategie sollte daher von unten her, von den Regionen, gesteuert werden. Und nicht von der Zentrale in Brüssel. Dies schließt auch die Neugewichtung der jeweiligen Förderschwerpunkte innerhalb der Handlungsfelder ein.
Ich nenne ein Beispiel.
In Thüringen wird die Innovationspolitik auch künftig eine wichtige Rolle als Motor regionaler Entwicklung spielen. Unsere bisherigen Erfahrungen legen aber nahe, ein stärkeres Augenmerk auf den Innovationserfolg zu legen. Das heißt: auf die Überleitung von der Innovation zum marktfähigen Produkt.
Dabei darf erstens nicht das Ziel aus den Augen verloren werden, die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung zielgerichtet zu erhöhen. Und zweitens müssen etwaige Handlungsvorschläge der Kommission berücksichtigt werden. Daraus ergibt sich dann eine abgestimmte Förderstrategie, die im Einklang mit der EU-2020-Strategie steht und zugleich unsere Erfahrungen vor Ort berücksichtigt.
Die Landesregierung hat bereits im Oktober letzten Jahres beschlossen, die Thüringer Förderstrategie zu überprüfen. Ausgangspunkt werden dabei die bestehenden wirtschaftlichen Defizite in unserem Land sein. Dazu zählen
- Geringe Innovationskapazitäten und eine dünne Kapitaldecke der Unternehmen
- zu wenige beschäftigungsintensive Industrien
- sowie Schwächen bei der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Wir wollen diese strukturellen Hemmnisse weiter abbauen. Dafür brauchen wir aber auch in Zukunft alle bewährten Instrumente der Strukturpolitik – auch die Investitionsförderung und die Förderung unternehmensnaher Infrastruktur. Sie sollten daher fester Bestandteil des Instrumentensets bleiben.
[9. Die soziale Komponente der Regionalpolitik]
Die Wirtschaftsförderung ist ein sehr bedeutendes Element der Regionalpolitik – aber nicht das einzige. Es ist richtig, dass sich im Rahmen der EU-2020-Strategie der Fokus auch stark auf soziale Faktoren richtet.
Dazu zählt der demografische Wandel. Bereits heute sind 35 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer älter als 65 Jahre. Tendenz steigend. Diese Entwicklung hat vielfältige Auswirkungen: auf die wirtschaftliche Nachfrage, auf das Fachkräfteangebot und auf die Infrastruktur.
Bereits heute werden aus dem Europäischen Sozialfonds zahlreiche Maßnahmen zur Sicherung von Fachkräften in Thüringen finanziert. Ich nenne beispielsweise Maßnahmen zur beruflichen Integration älterer Arbeitnehmer oder zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Europa 2020-Strategie hat ebenso wie der Fünfte Kohäsionsbericht vom November 2010 den demografischen Wandel als wichtiges Handlungsfeld für die EU identifiziert. Auch hier kommt es aber darauf an, den betroffenen Regionen ausreichend Spielraum zu lassen.
Die Kommission ist inzwischen von ihrem Plan, den ESF aus den Strukturfondsverordnungen herauszulösen, abgerückt. Aus gutem Grund!
In der Kohäsionspolitik geht es um die Trias von
- wirtschaftlichem,
- territorialem und
- sozialem Zusammenhalt.
Eine Verselbständigung des Europäischen Sozialfonds würde diesem Ansatz zuwiderlaufen. Der Europäische Sozialfonds soll nun – das ist die erklärte Absicht der Kommission – sichtbarer werden. Das ist verständlich. Der ESF fördert viele lokale und regionale Eingliederungs- und Beschäftigungsprojekte. Damit leistet er einen zentralen Beitrag zur Bekämpfung der Armut in der Union. Darauf sollte man immer wieder einmal hinweisen. Besonders, wenn die vermeintliche Wirtschaftslastigkeit der EU kritisiert wird.
Aber auch beim Europäischen Sozialfonds gilt es, Maß und Mitte zu halten. Das Förderspektrum darf nicht allein für die Umsetzung der Leitinitiative „Armutsbekämpfung“ instrumentalisiert werden. Eine Ausweitung von Maßnahmen bis hin zu Sozialtransfers würde den ESF überfrachten und außerdem in die nationalen Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingreifen.
Der Europäische Sozialfonds muss auch weiterhin in der Kohäsionspolitik verankert bleiben, mit dem Fokus auf Wachstum und Beschäftigung. Eine stärkere Ausrichtung auf die Leitinitiativen ist nicht der richtige Weg, den Europäischen Sozialfonds sichtbarer zu machen oder die Europa 2020- Strategie voran zu bringen.
[10. Ein gemeinsamer Rahmen für die Kohäsionspolitik]
Meine Damen und Herren,
die Kommission hat angekündigt, in der nächsten Förderperiode alle Förderfonds – also neben dem
- Kohäsionsfonds,
- dem Europäischen Sozialfonds und
- dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
auch den
- Europäischen Fischereifonds und
- den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
einem gemeinsamen strategischen Rahmen zu unterstellen.
In diesem Rahmen sollen noch auf einer abstrakten Ebene gemeinsame Investitionsprioritäten definiert werden. Die Länder begrüßen diesen Schritt. Er wird die Abstimmung und Koordination der Förderinstrumente erleichtern. Die Kohärenz der EU-Förderpolitik wird davon profitieren.
Skeptisch bin ich allerdings, was die geplante Einführung von Vereinbarungen für eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft betrifft. Ihnen soll die Aufgabe eines Bindeglieds zwischen der Europa 2020-Strategie und der Kohäsionspolitik zukommen. Für jeden Mitgliedstaat werden darin die konkreten Investitionsprioritäten, die Aufteilung der nationalen und europäischen Fördermittel, die vereinbarten Bedingungen und die zu erreichenden Ziele beschrieben.
Es ist noch schwer vorstellbar, wie dieses Dokument den Gegebenheiten in einem föderalen Staat angepasst werden soll. Zumal die Vereinbarung zwischen Kommission und Mitgliedstaat auf der Grundlage der in den Nationalen Reformprogrammen vorgezeichneten nationalen Entwicklungsstrategien entworfen werden soll.
[11. Nationale Reformprogramme]
In den Nationalen Reformprogrammen – das hatte ich bereits erwähnt – legen die Mitgliedstaaten dar, wie sie die im Rahmen der Strategie Europa 2020 vereinbarten Ziele in ihrer nationalen Politik durch strukturelle Reformen umsetzen wollen.Sie sind somit das zentrale Instrument, um die Europa 2020-Strategie politisch stärker in den Mitgliedstaaten zu verankern.
Aber sind die Nationalen Reformprogramme auch die geeigneten Dokumente, um hieraus die zentralen Ziele der Kohäsionspolitik abzuleiten?
Ich bezweifle das.
Ich habe zunächst formale Bedenken: Die Nationalen Reformprogramme werden von der Bundesregierung verabschiedet. Die Länder werden an der Erarbeitung lediglich beteiligt. Was jedes Land konkret dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, wird dabei aber nicht erfasst.
Es bleibt zudem nicht aus, dass programmatische Aussagen pauschalisiert werden müssen. Das Programm wird daher der Komplexität unseres föderalen Systems nur annähernd gerecht.
Das Nationale Reformprogramm weist einen weiteren Nachteil auf: Es ist zwar thematisch breit angelegt, aber vorrangig an den Kernzielen der Europa 2020-Strategie ausgerichtet. Meine Einwände gegen eine derartige Verengung der Kohäsionspolitik habe ich bereits dargelegt.
Mein Fazit lautet deshalb: Die Entwicklungs- und Investitionspartnerschaften können nicht über die bisherige strategische Programmplanung hinausgehen. Die Abstimmung der Pläne und Programme zwischen regionaler, nationaler und europäischer Ebene hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Die Operationellen Programme sollten auch weiterhin das Hauptinstrument zur Umsetzung der strategischen Prioritäten und Ziele bleiben. Auf dieser Ebene muss auch die thematische Fokussierung der Förderpolitik vorgenommen werden.
[12. Konditionalitäten]
Die Entwicklungs- und Investitionspartnerschaften sollen nach Auffassung der Kommission auch die vereinbarten Bedingungen für den Fördermitteleinsatz enthalten. Das bedeutet konkret: Die Vergabe von Fördermitteln soll an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden.
Die Anknüpfungspunkte sind dabei vielfältig: Im Gespräch sind unter anderem die Vorgabe institutioneller Reformen oder konkreter Ziele für die Förderprogramme. Ebenso wird an eine Bindung an die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes oder die Umsetzung nationaler wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Reformen gedacht. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, dem drohen Sanktionen. Wer sie einhält, der würde dagegen mit Anreizen belohnt.
Die Absichten der Kommission sind auf den ersten Blick verständlich. Natürlich sind solide makro-ökonomische Strategien, ein starker institutioneller Rahmen und ein günstiges mikroökonomisches Umfeld zentrale Voraussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz von europäischen Fördergeldern.
Aber die Kohäsionspolitik kann es nicht leisten, alle diese Voraussetzungen sicher zu stellen. Sie würde damit überfrachtet.
- Sie würde als Instrument einer Politiksteuerung auf nationalstaatlicher Ebene missbraucht;
- das Subsidiaritätsprinzip würde missachtet und
- die Kompetenzverteilung im föderalen System mehr als strapaziert.
Kurz gesagt: Die Kommission schießt hier deutlich übers Ziel hinaus. Wir werden deshalb im Schulterschluss mit den deutschen Ländern versuchen, dieses Vorhaben noch abzuwenden. Wir stehen jedem Versuch offen gegenüber, der zu einer verbesserten Ergebniskontrolle, zu mehr Transparenz durch Indikatoren und zur Verbesserung der nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme führt. Aber wir dürfen uns nicht verzetteln. Die Einführung kohäsionsfremder Ziele und neuer Berichtspflichten lehnen wir ab.
[13. Fazit]
Meine Damen und Herren,
die aktuelle Wirtschaftskrise führt uns deutlich vor Augen, dass es in Europa noch immer Unterschiede in der Produktivität und der Innovationsfähigkeit zwischen Zentrum und Peripherie gibt. Auch innerhalb Deutschlands gibt es weiterhin große regionale Unterschiede. Das Ziel, diese Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen zu verkleinern, bleibt daher aktuell. Die Verringerung des Rückstandes der am stärksten benachteiligten Gebiete muss auch künftig der Schwerpunkt der Kohäsionspolitik bleiben.
Die Kohäsionspolitik hat in den vergangenen Förderperioden bewiesen, dass sie Wachstum und Wohlstand in ganz Europa fördert. Das Erfolgsgeheimnis ist die integrierte Sichtweise: der übergreifende Blick auf alle maßgeblichen Faktoren für regionale Entwicklung. Damit gelingt es der europäischen Kohäsionspolitik, sowohl in den weniger entwickelten als auch in den stärkeren Regionen Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiges Wachstum zu schaffen.
- Sie bringt die verschiedenen staatlichen Verantwortungsebenen zusammen,
- Sie fördert den Dialog zwischen öffentlichen und privaten Akteuren, um Entwicklungskonzepte mit dem höchsten regionalen Nutzen zu entwerfen.
Die Kohäsionspolitik ist daher wie geschaffen, rein sektoral ausgerichtete EU-Politiken zu ergänzen und die Europa 2020-Strategie regional zu verankern.
Thüringen setzt sich daher mit Nachdruck dafür ein, dass auf der Grundlage des aktuellen Finanzrahmens auch nach 2013 alle Regionen förderfähig bleiben. Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ sollte – gerade mit Blick auf die Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 – beibehalten werden. Die Beseitigung von Strukturschwächen und die Ausrichtung auf gemeinsame europäische Ziele sind Bedingung für die harmonische Entwicklung der Europäischen Union insgesamt.
[14. Keine neue Förderkategorie]
Die Einführung einer neuen Förderkategorie neben den Zielen „Konvergenz“ und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ lehnt die Thüringer Landesregierung hingegen ab. Auf eine neue Förderkategorie liefe aber der Vorschlag der Kommission hinaus, für sämtliche Regionen mit einem BIP zwischen 75 und 90 % des EU-Durchschnitts eine neue „Zwischenkategorie“ der Förderung einzuführen. Zu dieser Zwischenkategorie würden auch die neuen Länder zählen.
Aus unserer Sicht wäre es nicht zielführend, wenn in der nächsten Förderperiode bisherige Regionen aus dem Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ mit mehr Mitteln als vorher rechnen könnten, ehemalige Konvergenzregionen aber mit deutlichen Einschnitten zu rechnen hätten. Um dies zu vermeiden, werden wir weiterhin offensiv unsere Forderung nach einem Sicherheitsnetz für die von dem Verlust des Höchstförderstatus besonders betroffenen Mitgliedstaaten vertreten.
Die Förderintensität sollte für uns nicht um mehr als ein Drittel abgesenkt werden. Diese Forderungen hat die Europaministerkonferenz deutlich gegenüber Herrn Generaldirektor Ahner am 7. April in Brüssel vertreten.
Meine Damen und Herren,
die Europa 2020-Strategie bietet vielfältige Gründe und Ansatzpunkte für eine Reform der Kohäsionspolitik. Wir sollten diese Reform jedoch nicht von oben denken. Wir sollten dem Leitgedanken der Kohäsionspolitik treu bleiben und sie ausgehend von den regionalen Herausforderungen, Bedürfnissen und Potentialen überprüfen. Das ist ein Plädoyer für eine Reform, mit der die europäische Strukturförderung weiterhin wirksam und für uns Regionen und für unsere Bürgerinnen und Bürger attraktiv bleibt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
***
[1] Zum 1. Mai 2011 wird der deutsche Arbeitsmarkt für die acht mittel- und osteuropäischen Staaten geöffnet, die 2004 der Europäischen Union beigetreten sind. Balten, Polen, Slowenen, Slowaken, Tschechen und Ungarn können dann uneingeschränkt und ohne vorherige Genehmigung in Deutschland arbeiten (und umgekehrt). Übergangsregelungen, die den Zugang von Arbeitnehmern aus den Beitrittsstaaten für bis zu sieben Jahren in Deutschland und Österreich beschränkten, gelten nur noch bis 2013 für Bulgarien und Rumänien, die im Jahr 2007 der Europäischen Union beigetreten sind.
[2] gemäß EU-RL (2005/36/EG)
[3] Hintergrundinfo: Bund und Länder wollen mit einem abgestimmten Vorgehen einen einheitlichen Regelungsstand und ein möglichst einheitliche Verfahren erreichen. Die Länder wollen kommende bundesgesetzliche Regelungen in ihre entsprechenden Gesetze übernehmen; der Bund wird die Länder möglichst früh an seinem Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Die MPK hat beschlossen, die in der KMK vertretenen Ressorts als Ansprechpartner für die Bundesebene zu benennen. Seitens der Thüringer Landesregierung hat das TMBWK die Federführung inne (Kabinettbeschluss vom 21.12.2010). Zudem wurde das TMBWK mit Schreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 11.1.2011 gebeten, zur landesinternen Koordinierung der weiteren Umsetzung dem Kabinett zeitnah einem mit dem TIM, dem TMSFG, dem TMWAT und der TSK abgestimmten Vorschlag zu unterbreiten. Ein entsprechender Vorschlag des TMBWK liegt bisher nicht vor.