Ringvorlesung der Friedrich-Schiller-Universität Jena
am Dienstag, 18. Januar 2011, 18 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
verehrte Gäste!
„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ – dieses Zitat wird dem griechischen Philosophen Heraklit zugeschrieben.
Wie wahr dieses Sprichwort gerade in der Politik ist, sehen Sie daran, dass ich zum zweiten Mal an dieser Stelle stehe – nun in der Funktion als Thüringer Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei.
Mit Blick auf den Ablaufplan der Ringvorlesung steht allerdings eines fest: In diesem Rahmen wird es keine dritte Vorlesung von mir geben!
Als Finanzministerin habe ich mit Ihnen über die Entwicklung der Landesfinanzen in Thüringen gesprochen.
In meinem neuen Amt als Chefin der Staatskanzlei koordiniere ich die politischen Vorhaben der Landesregierung – und bisweilen auch die widerstrebenden Interessen der einzelnen Ministerien. Als Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten vertrete ich zudem die Interessen des Landes gegenüber der Bundesregierung, im Länderkreis und gegenüber den EU-Institutionen. In meinen Aufgabenbereich fällt also der Schnittpunkt der drei Ebenen: Land, Bund und Europa.
Ich möchte Ihnen heute aufzeigen, wie sich die Landesregierung im Europa, im Bund und im Verein der Länder aufstellt und auf Entscheidungen Einfluss nimmt.
1. [Interessen Thüringens im föderalen System vertreten]
Bund und Länder haben zwar ihre ausschließlichen Aufgabenbereiche. Bei der Erfüllung der meisten staatlichen Aufgaben wirken beide Ebenen aber eng zusammen. Die Länder müssen in großem Umfang Bundesgesetze vollziehen. Deshalb ist eine umfassende Kooperation und Abstimmung zwischen den Institutionen des Bundes und der Länder sowie zwischen den Ländern erforderlich.
Seit Bestehen der Bundesrepublik hat sich eine Tradition der engen Zusammenarbeit der verschiedenen Ebenen entwickelt. Kennzeichnend für die Verfassungspraxis der vergangenen Jahrzehnte war allerdings eine Dominanz des Bundes, trotz des Grundsatzes in Art. 30 GG – ich zitiere: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“ Trotzdem sind mit der Zeit Länderkompetenzen immer weiter ausgehöhlt worden.
Die zunehmende Verflechtung von Kompetenzen zwischen Bundes- und Länderebene hatte dazu geführt, dass sich Bundestag und Bundesrat bei gegensätzlichen Mehrheiten in beiden Kammern in vielen Bereichen lähmen und blockieren konnten.
Die Föderalismusreform I sollte diesen Knoten endlich auflösen. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit sowohl des Bundes als auch der Länder nachhaltig zu stärken – durch Entflechtung der Kompetenzen und Handlungsautonomie mit klarer Zuordnung der Finanzverantwortung.
Die Ergebnisse der Kommission sind von Thüringen begrüßt worden. Sie haben die Staatsorganisation vereinfacht:
- Der Bundesrat muss künftig nur noch bei rund 25 Prozent der Bundesgesetze – statt bisher fast 60 Prozent – zustimmen.
- Die politischen Kompetenzen werden deutlicher zugeordnet. Die Länder erhalten mehr Rechte zur eigenen Gesetzgebung, z.B. die Besoldung und die Versorgung der Landesbeamten sowie Großteile des Hochschulrechts. Auf der anderen Seite erhält der Bund neue ausschließliche Gesetzgebungskompetenzen, z.B. für das Waffen- und Sprengstoffrecht, das Kernenergierecht und das Melde- und Ausweiswesen.
- Stichwort Mischfinanzierungen – eines meiner Lieblingsthemen. Sie wurden reduziert. Ich begrüße das. Das schafft Klarheit. Der Bund tendiert dazu, sich über gemeinsame Programme immer wieder in die Länderzuständigkeiten einzumischen. Mit diesen „Goldenen Zügeln“ wird jedoch die Gestaltungsfreiheit der Länder erheblich eingeschränkt. Zentrale Entscheidungen beim Bund führen dazu, dass die Länder faktisch zur Umsetzung und zur Kofinanzierung gedrängt werden. Denn sie müssen gegenüber einer großen Öffentlichkeit begründen, warum sie eventuell Mittel nicht in Anspruch nehmen wollen.
Darüber hinaus stellt der Bund seine Mittel bei Bund/Länder-Programmen regelmäßig nur für einen kurzen Zeitraum im Rahmen seiner Haushalte zur Verfügung. Damit besteht die latente Gefahr, dass der Bund Strukturen anfangs mitfinanziert und sich dann zurücknimmt. Die dauerhaften Lasten verbleiben dann beim Land.
Neben dieser vertikalen Richtung, der das Verhältnis von Bundes- und Länderebene bestimmt, muss die horizontale Ebene betrachtet werden. Der kooperative Föderalismus drückt sich nämlich auch in der Selbstkoordination der Länder aus. Ich nenne zum Beispiel die Ministerpräsidentenkonferenzen und die verschiedenen Fachministerkonferenzen. Hier schweigt übrigens unser Grundgesetz, wohl auch zu Recht: Die Selbstkoordination ist ein Ausdruck der Eigenständigkeit der Länder und bedarf keiner bundesrechtlichen Regelung.
2. [Bildungsföderalismus]
Das vielleicht bekannteste Beispiel für die Selbstkoordination der Länder dürfte die KMK sein, die Ständige Konferenz der Kultusminister. Dort wird über Angelegenheiten des Erziehungs- und Bildungswesens von überregionaler Bedeutung beraten und beschlossen.
Von verschiedenen Seiten wird die Auffassung vertreten, die Zuständigkeiten für die Bildung sollte auf den Bund übergehen. Dem widerspreche ich energisch: Schule und Bildung gehören aus guten Gründen zu den Kernbereichen der Länderkompetenz.
Die Verantwortung jedes einzelnen Landes für seine Bildungspolitik ermöglicht es, das Bildungssystem an die jeweiligen kulturellen, regionalen und sozioökonomischen Bedingungen vor Ort anzupassen.
Ich will aber nicht die Augen vor der Realität verschließen: Es gab in den letzten Jahrzehnten in einigen Ländern erhebliche Fehlentwicklungen in der Bildungspolitik. Auch in den neuen Ländern zeigen sich bereits nach zwanzig Jahren Unterschiede. Thüringen schneidet bei Vergleichstests regelmäßig gut bis sehr gut ab, in anderen Ländern ist das nicht der Fall.
Ich erlaube mir, die Frage zu stellen, ob hierfür auch eine unnötige ideologisierte Bildungspolitik Verantwortung trägt? Vielleicht ein gutes Thema für die spätere Diskussion.
Die Konsequenzen aus den PISA-Studien haben jedenfalls gezeigt, dass der Bildungsföderalismus lernfähig ist. Ich meine: Der kooperative Föderalismus hat sich grundsätzlich bewährt.
Allgemein kann man sagen: Kooperation und Solidarität kennzeichnen den deutschen Föderalismus. Im Detail wird aber bisweilen mit harten Bandagen gerungen – vor allem wenn es um Geld geht. So wird etwa das System des Finanzausgleichs immerwieder einmal in Frage gestellt. Derzeit wird von einigen Ländern eine entsprechende Klage vor dem Bundesverfassungsgericht vorbereitet. Als Thüringer Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten trete ich solchen Überlegungen strikt entgegen.
Der grundgesetzlich verankerte Länderfinanzausgleich erkennt an, dass die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern gefördert werden soll. Die mittel- und langfristigen Planungen bis 2019 werden in den Nehmerländern, so auch in Thüringen, natürlich auch mit Mitteln aus dem bestehenden Länderfinanzausgleich aufgestellt. Wozu langfristige Ziele vereinbaren, wenn dann vorzeitig die Grundlagen verändert werden? Das ergibt keinen Sinn.
Der kooperative Föderalismus ermöglicht einen fairen Wettbewerb unter den Ländern. Er fußt auf einem ausgewogenen Zusammenspiel der Prinzipien von Eigenständigkeit bzw. Subsidiarität auf der einen und den Prinzipien der Kooperation und Solidarität auf der anderen Seite.
3. Schuldenbremse im Grundgesetz
In diesem Zusammenhang muss auch die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse genannt werden. Sie ist ein Ergebnis der Föderalismuskommission II und soll dazu beitragen, die Staatsverschuldung zu begrenzen: Die strukturelle – also nicht konjunkturbedingte – Nettokreditaufnahme des Bundes maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen. Ausnahmen sind bei Naturkatastrophen oder schweren Rezessionen gestattet.
Diese Vorgabe orientiert sich am mittelfristigen Ziel des strukturell ausgeglichenen Haushalts aus dem Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Ich halte diese Regelung im Übrigen nicht nur für einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung. Es ist auch ein wichtiges Instrument, um die Generationengerechtigkeit zu wahren. Denn die heutigen Staatsschulden müssen nicht nur von uns, sondern auch noch von unseren Kindeskindern – und deren Kindern – abgetragen werden.
Für die Umsetzung der Schuldenbremse sind alle Länder auf stabile Rahmenbedingungen angewiesen. Gerade die neuen Länder stehen sowieso unter hohem Konsolidierungsdruck: Wir müssen nicht nur die Vorgaben der Schuldenbremse bewältigen, sondern auch den Rückgang von EU-Förderung und Absenkung der Solidarpaktmittel.
Und die kostenträchtigen Auswirkungen der demographischen Entwicklung möchte ich hier nur der Vollständigkeit wegen erwähnen.
Im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt II aus, in dem zusätzliche Mittel des Bundes der für die Finanzierung der neuen Länder bereitgestellt werden. Bereits in den kommenden Jahren bis 2019 werden die Solidarpaktgelder jährlich zurückgeführt. 2019 erhält Thüringen noch einmal 300 Mio. Euro, 2020 werden uns und die anderen neuen Länder keine Sonderförderung mehr zufließen. Und schon heute sinken diese Mittel jährlich um etwa 100 Mio. Euro.
Für Thüringen bedeutet das: In den kommenden zehn Jahren müssen wir nach jetzigem Stand das Haushaltsvolumen insgesamt um etwa ein Drittel reduzieren. Wir müssen in den nächsten Jahren einen langen, steinigen Konsolidierungspfad gehen, damit wir 2020 noch Handlungsspielraum besitzen – Stichwort: Thüringen 2020. Umso wichtiger ist es aus Thüringer Sicht, dass der Finanzausgleich nicht zur Disposition gestellt wird.
Hier werden die Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, Finanzminister Dr. Wolfgang Voß und ich als Bundesrats- und Europaministerin eng zusammenarbeiten, um die Thüringer Interessen zu wahren. Es geht hier um nichts weniger als die Zukunftsfähigkeit – das heißt: die selbstbestimmte Existenz – Thüringens.
Unabhängig davon, wie eine Neuregeleung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach 2019 konkret aussieht – es gilt: Sie muss zu einer angemessenen Finanzausstattung aller Länder führen. Auch hier wird sich Thüringen in die Diskussion einbringen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lassen Sie mich zur Europapolitik kommen.
Wir leben heute in einem Europa, das sich frühere Generationen kaum vorzustellen wagten: in Frieden, in Freiheit, in relativem Wohlstand und ohne trennende Grenzen.
Dass die Geschichte Europas bis vor 65 Jahren durch Kriege gekennzeichnet war, haben wir fast schon vergessen. Ihre Eltern und möglicherweise auch Ihre Großeltern sind vermutlich die ersten Ihrer Vorfahren, die den Krieg nicht aus eigenem Erleben kennen.
Im Jahr 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der EU die Berliner Erklärung verabschiedet – anlässlich des 50. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Darin heißt es – ich zitiere: „Europa war über Jahrhunderte eine Idee, eine Hoffnung auf Frieden und Verständigung. Diese Hoffnung hat sich erfüllt. Die europäische Einigung hat uns Frieden und Wohlstand ermöglicht. Sie hat Gemeinsamkeit gestiftet und Gegensätze überwunden.“
Mir ist wichtig: Bei allen aktuellen Problemen wie der Eurokrise, bei aller Diskussion über zuviel Bürokratie und andere Probleme in Europa sollten wir nie vergessen, was die Europäische Integration für uns bedeutet.
Die zwanzig Jahre, in denen Thüringen Teil der Europäischen Union ist, waren eine der dynamischsten Phasen in der Geschichte Europas. In dieser Zeit ist der Binnenmarkt vollendet und der Euro eingeführt worden. Die Europäische Union ist auf 27 Staaten gewachsen. 500 Millionen Menschen leben heute im Europäischen Haus. Konflikte werden am Konferenztisch und nicht auf Schlachtfeldern ausgetragen.
5. [Europäisches Parlament und Vertrag von Lissabon]
Thüringen ist ein kleines Land, aber wir bringen uns nach Kräften in die europapolitischen Debatten ein. Wir wollen die Mitspracherechte nutzen, die uns der Vertrag von Lissabon bietet.
Dieser 2009 in Kraft getretene Reformvertrag ist auch aus Sicht Thüringens ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Gemeinschaft. Vor allem macht er die Europäische Union entscheidungsfähiger und demokratischer. Das Europäische Parlament hat einen deutlichen Machtzuwachs erlebt.
Insgesamt 736 Abgeordnete aus allen EU-Mitgliedstaaten entscheiden über alle wichtigen Gesetzgebungsverfahren mit – auch zwei Abgeordnete aus dem Freistaat Thüringen.
Für die CDU sitzt Dr. Dieter-Lebrecht Koch und für die Partei Die Linke Frau Gabriele Zimmer im Parlament.
Die Stärkung des Europäischen Parlaments – und übrigens auch der nationalen Parlamente – ist nur eine von vielen Veränderungen, die der Vertrag von Lissabon gebracht hat.
Diese Folie zeigt noch einmal zusammengefasst die wesentlichen Verbesserungen des Vertrages von Lissabon:
Kurz gefasst bringt das neue europäische „Grundgesetz“:
- mehr Effizienz
- mehr Demokratie
- mehr Transparenz
- mehr Einigkeit
- und mehr Sicherheit.
6. [Eurokrise]
Aktuell gibt es allerdings kaum ein wichtigeres Thema in Brüssel als die Eurokrise. Sie ist derzeit auch für Thüringen von entscheidender Bedeutung. Die Krise hat die Politik zu einem schnellen Handeln gezwungen. Die Vorhaben betreffen:
- bessere Regulierung des Finanzsektors,
- Einführung eines permanenten Krisenmechanismus,
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit aller Euro-Länder,
- Stärkung des Stabilitätspaktes.
Zudem legt die EU künftig größeres Augenmerk auf die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten. Es geht dabei jedoch nicht um eine verstärkte staatliche Lenkung der Wirtschaft.
Deshalb sollte man auch nicht den Begriff einer Europäischen Wirtschaftsregierung verwenden. Es geht vielmehr um eine bessere gemeinsame Abstimmung der Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten.
In diesem Zusammenhang gab es auch schon Forderungen einiger EU-Mitgliedstaaten, Deutschland müsse seinen Exportüberschuss abbauen. So etwas halte ich für unsinnig. Sollen wir uns bestrafen, weil deutsche Maschinen im Ausland besonders gefragt sind?
Für mich ist eine ganz andere Frage von größerer Bedeutung: die Stärkung des Stabilitätspaktes. Denn der Euro muss wieder krisenfest werden. Die geplante Vorabprüfung der haushaltspolitischen Eckpunkte der Mitgliedstaaten sind ebenso wichtig wie klare Sanktionen bei Verstößen gegen den Stabilitätspakt. Wir brauchen in der Europäischen Union eine gemeinsame Kultur der Haushaltssolidität.
Eurobonds – also Anleihen von allen Euroländern, die die Zinsen auf mittleren Stand nivellieren – sind aus meiner Sicht jedenfalls ein gefährlicher Weg! Sie verringern das Risiko von Staaten, für ihre falsche Politik zu haften und reduzieren den notwendigen Reformdruck. Solidarität setzt voraus, dass man seine eigene Verantwortung auch wahrgenommen hat.
Manche sehen mit der Eurokrise den Zusammenhalt der EU gefährdet. Ich bin keine Prophetin, aber ich glaube: Das Gegenteil wird der Fall sein. Die Eurokrise wird einen deutlichen Integrationsschub auslösen. Es dürfte für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union künftig deutlich schwerer werden, sich in Zukunft mit Schulden politische Wunschträume zu erfüllen.
In Deutschland wurden dazu in den letzten Jahren wichtige Reformen durchgeführt. Sie waren unbeliebt. Aber man muss fairerweise sagen: Dadurch stehen wir heute besser da als die meisten unserer Partner in der EU.
7. [Europapolitik der Landesregierung]
Meine Ausführungen sollen klar machen: Die Europapolitik gewinnt für die Landesregierung weiter an Bedeutung. Europapolitik ist immer stärker Innenpolitik.
Hier sehen Sie eine grob vereinfachte, schematische Darstellung der Rechtsetzung in der EU: Es ist das Privileg der Europäischen Kommission, Gesetzesinitiativen einzubringen. Dieser Vorschlag wird von Kommission, Rat und Parlament verhandelt, in der Regel geändert und schließlich von den beiden letztgenannten Institutionen beschlossen. Der Ausschuss der Regionen hat das Recht der Stellungnahme. Die Mitgliedstaaten müssen schließlich das EU-Recht in nationales Recht umsetzen.
Es gibt Schätzungen, nach denen ca. 80 % der nationalen Gesetzgebung von EU-Vorgaben beeinflusst wird. Auch wenn andere Studien zu etwas geringeren Zahlen kommen, so ist der erhebliche Einfluss der Europäischen Union doch unbestritten.
Europarechtliche Vorgaben beeinflussen auch den Handlungsspielraum des Freistaates. So müssen Förderprogramme für die Wirtschaft in der Regel von der EU-Kommission genehmigt werden. Immer wieder gibt es Tendenzen, zum Beispiel die Wasser- und Abwasserversorgung und den ÖPNV als wirtschaftliche Tätigkeiten dem europäischen Wettbewerbsrecht zu unterwerfen.
Das würde die Handlungsspielräume auch der Kommunen stark einschränken. Und wir erinnern uns an den Subsidiaritätsgedanken.
Nicht zu vergessen ist, dass die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben z.B. im Umweltrecht ganz erhebliche Verwaltungskapazitäten des Landes beansprucht. Es gibt in den Ministerien des Landes kaum noch ein Referat, das nicht unmittelbar oder mittelbar in seiner Alltagsarbeit vom Europarecht betroffen ist.
8. [An europapolitischen Entscheidungen mitwirken]
Daher brauchen die Entscheidungsprozesse in Europa die volle Aufmerksamkeit der Landesregierung. Es scheint zwar, als ob die Regionen beim Rechtsetzungsverfahren nur eine Nebenrolle spielen.
Das stimmt nur auf den ersten Blick. Über den Bundesrat, den Ausschuss der Regionen, die Europaministerkonferenz und auch über die Vertretung in Brüssel hat der Freistaat die Möglichkeit, seine Stimme in Europa zu Gehör zu bringen.
Im Zentrum der Mitwirkung der Länder in Europaangelegenheiten steht dabei der Bundesrat. Durch Artikel 23 GG wird den Ländern über den Bundesrat Einfluss auf die Willensbildung und Verhandlungsführung der Bundesregierung eingeräumt. Ich zitiere aus Absatz 2 dieses Artikels: „In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit.“
Der Bundesrat beschäftigt sich jährlich mit ca. 150 Vorhaben der Europäischen Union. Das macht etwa 1/4 der Tagesordnung aus. Darin sind noch nicht die Gesetze und Verordnungen enthalten, die zur Umsetzung von EU-Recht dienen.
Der Bundesrat prüft die EU-Vorhaben unter fachlichen Gesichtspunkten, aber auch darauf hin:
- ob überhaupt eine Zuständigkeit der EU besteht, diese Fragen zu regeln,
- ob diese Regelung verhältnismäßig ist und
- ob sie dem Subsidiaritätsprinzip entspricht.
Damit ist der Bundesrat ein Arbeitsgremium, hier werden eher selten die großen europapolitischen Debatten geführt. Hier werden Detailfragen von Verordnungen und Richtlinien bewertet.
Wie bereits erwähnt, stehen dem Bundesrat durch den Vertrag von Lissabon nun auch die Instrumente des Frühwarnsystems zur Subsidiaritätsprüfung sowie der Subsidiaritätsklage zur Verfügung.
Neben dem Bundesrat dienen die Europaministerkonferenz und die Ministerpräsidentenkonferenz zur Selbstkoordination der europapolitischen Meinungsbildung der Länder. Hier werden vor allem die großen europäischen Vorhaben wie der EU-Haushalt oder die künftige Kohäsionspolitik beraten. Bei diesen Themen streben wir bewusst einen breiten Konsens zwischen den Ländern und möglichst auch mit der Bundesregierung an.
Dabei ist eins festzuhalten: Die Übereinstimmung zwischen Bund und Ländern in Europaangelegenheiten ist allgemein sehr groß. Das gemeinsame deutsche Interesse in der EU ist in der Regel stärker als unterschiedliche Positionen von Bund und Ländern in Detailfragen.
Unverzichtbar für die Durchsetzung Thüringer Interessen ist auch die bereits erwähnte Landesvertretung in Brüssel. Wie alle Länder hat Thüringen in Brüssel ein eigenes Büro mit derzeit 7 Mitarbeitern.
Sie beobachten die Aktivitäten der europäischen Institutionen und halten Kontakt zu den Europaabgeordneten. Sie machen im besten Sinne Lobbyarbeit für Thüringen. Die Landesvertretung ist gleichermaßen Interessenvertretung und Aushängeschild des Freistaates.
Ein regelmäßiger Wechsel von Personal aus den Thüringer Ministerien in die Landesvertretung sichert eine enge Zusammenarbeit. Für Studierende gibt es auch die Möglichkeit, ein Praktikum zu absolvieren.
Wer sich auf europäischer Bühne einbringen will, benötigt kompetente und erfahrene Mitarbeiter. Deshalb hat die Landesregierung vereinbart, weiterhin Thüringer Landesbedienstete in EU-Institutionen zu entsenden.
Auf diese Weise können sie aus erster Hand Erfahrungen sammeln, wie politische Vorhaben auf EU-Ebene vorbereitet und verhandelt werden. Falls Sie, liebe Studierende, sich also für eine Karriere in der Thüringer Landesverwaltung entscheiden, könnte Ihr Weg auch nach Brüssel, Straßburg oder Luxemburg führen.
9. [Europapolitische Ziele der Thüringer Landesregierung]
Meine Damen und Herren, in den kommenden Jahren stehen für Thüringen bedeutsame Themen auf der europäischen Agenda. Ein Schlüsseltermin ist der 1. Januar 2014. Zu diesem Zeitpunkt werden neue Regeln für die Europäische Struktur- und Agrarpolitik sowie eine neue finanzielle Vorausschau für die EU in Kraft treten.
Die Diskussion hat bereits begonnen und die Kommission hat für alle drei Reformvorhaben ihre ersten Pläne skizziert.
10. [Übergangsregelungen in der Kohäsionspolitik]
Eine der zentralen europapolitischen Herausforderungen für unser Land ist die Zukunft der EU-Kohäsionspolitik nach 2013. Mit der Kohäsionspolitik unterstützt die Europäische Union strukturschwache Regionen. Diese europäische Unterstützung ist für Thüringen eine Erfolgsgeschichte.
Der Einsatz von mehr als 8 Mrd. Euro aus den Europäischen Strukturfonds seit dem Jahr 1991 hat nachweislich das wirtschaftliche Wachstum in Thüringen begünstigt.
Ohne Frage: Wir haben noch nicht die Wirtschaftskraft unserer westlichen Nachbarländer erreicht. Wir sind noch nicht am Ziel. Aber dank der Unterstützung der Europäischen Union kommen wir ein gutes Stück schneller voran – übrigens auch in Jena. Die nächste Folie zeigt einige Projekte, die hier in den letzten Jahren von der EU gefördert worden sind.
Der wirtschaftliche Erfolg Thüringens ist indes messbar. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Einwohner ist inzwischen auf über 80 % des EU-Durchschnitts gestiegen. Thüringen gehört also nicht mehr zu den strukturschwächsten Regionen in Europa. Darauf sind wir stolz.
Allerdings – ich habe es eingangs erwähnt – wird dadurch auch die Förderung nach 2013 nicht mehr so hoch sein wie bisher. Trotz einer insgesamt erfolgreichen Entwicklung gibt es in Thüringen noch immer erhebliche Strukturschwächen. Wir sind weiterhin auf EU-Fördermittel angewiesen. Denn die junge, mittelständische Wirtschaftsstruktur Thüringens bringt einige Defizite mit sich.
Ich nenne zum Beispiel die Kapitalausstattung der Unternehmen, die Kapazitäten in Forschung und Entwicklung. Verbesserungsbedarf gibt es auch noch in Teilbereichen der wirtschaftsnahen Infrastruktur.
Ein schlagartiges Wegbrechen der Strukturförderung für Thüringen nach 2013 wollen wir deshalb verhindern! Die Landesregierung setzt sich für Übergangsregelungen ein, die auf ein gleitendes Abschmelzen der Fördergelder abzielen.
11. [Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der Kompetenzen]
Sehr geehrte Damen und Herren,
neben den konkreten Interessen Thüringens zu den großen Fragen und den einzelnen Rechtsetzungsvorschlägen ziehen sich zwei Themen durch die Thüringer Europapolitik: Entbürokratisierung und die Beachtung der Kompetenzen, der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität.
Ich habe vorhin schon dargestellt, welche gewaltigen Aufgaben vor der Europäischen Union bei der Überwindung der Eurokrise stehen. Die Bewältigung dieser Anforderungen kann ein Ansporn für die Europäische Union sein, sich auf die Dinge konzentrieren, die wirklich wichtig für Europa sind.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Lissabon-Urteil vom 30. Juni 2009 erneut das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung betont. Das bedeutet: Die EU darf nur Rechtsnormen erlassen, wenn sie durch die Verträge dazu explizit ermächtigt ist.
Faktisch nimmt sich die Europäische Union jedoch immer stärker auch Politikbereichen an, in denen sie keine oder nur geringe Zuständigkeiten hat. So werden in der Wachstumsstrategie Europa 2020 zum Beispiel Vorgaben für die Anzahl der Schulabbrecher oder der Hochschulabsolventen gemacht. Diese Fragen fallen jedoch eindeutig in die nationale Zuständigkeit.
Ich bin nicht der Meinung, dass wir uns dieser Entwicklung resigniert hingeben sollten. Gerade über den Bundesrat stellen die Länder immer wieder die richtigen Fragen:
- Muss die Europäische Union diesen Sachverhalt regeln?
- Wird das Subsidiaritätsprinzip beachtet?
- Kann dieser Sachverhalt auf europäischer Ebene wirklich besser geregelt werden?
Im Rahmen des Subsidiaritäts-Frühwarnsystems können die nationalen Parlamente innerhalb von acht Wochen eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips rügen. Ein Schwert, das nicht stumpf ist: Denn die Rüge kann unter Umständen dazu führen, dass ein Rechtsetzungsvorhaben aufgegeben wird.
Es gibt viel zu tun: Im Jahr 2010 hat sich der Bundesrat mit 88 Vorschlägen im Frühwarnsystem befasst. Immerhin in zwei Fällen hat der Bundesrat hat eine Subsidiaritätsrüge erhoben.
Da in beiden Fällen aber nur wenige andere Parlamente die deutschen Bedenken teilten, wurde der Überprüfungsmechanismus nicht in Gang gesetzt.
13. [Europa vermitteln]
Ich habe bislang vor allem ausgeführt, welche Möglichkeiten Thüringen hat, sich in Europa Gehör zu verschaffen. Als Europaministerin ist es aber nicht nur mein Auftrag, die Interessen unseres Landes in Europa zu vertreten. Mir ist es auch wichtig, Europa nach Thüringen zu bringen.
Leider werden die großen Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses – Frieden, Freiheit, Demokratie und Wohlstand – schnell als selbstverständlich hingenommen oder gar nicht erst wahrgenommen. Probleme und Fehlentwicklungen drohen stattdessen das Vertrauen in die Union insgesamt zu erschüttern.
Ich meine: Die beste Werbung für Europa ist immer noch das eigene Erleben. Wer als Schüler ein Jahr in einem anderen Land gelebt hat, wer als Erasmus-Student ein Semester im Ausland verbracht hat, wer fremde Sprachen gelernt hat und anwenden kann, den muss man kaum von den Vorzügen der europäischen Integration überzeugen.
Deshalb geht am Ende meines Vortrages mein Appell vor allem an die Studierenden hier im Saal: Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen Europa bietet! Werden Sie Botschafter Thüringens in Europa und werden Sie Botschafter Europas in Thüringen!