Das Ordensverfahren
Ordensanregungen
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen formlos anregen. Die Anregung sollte zur Erleichterung der anschließenden Prüfung folgende Angaben über die
auszuzeichnende Person enthalten:
- Vorname(n) und Familienname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das Gemeinwohl,
- gegebenenfalls Referenzpersonen.
Der direkte Weg ist es, die Ordensanregung unmittelbar an die Staats- bzw. Senatskanzlei
des Landes zu richten, in dem der Auszuzeichnende seinen Wohnsitz hat. Wohnt er im Ausland oder hat er eine andere Staatsangehörigkeit, ist das Auswärtige Amt zuständig. Soll ein Mitarbeiter im Geschäftsbereich einer Obersten Bundesbehörde ausgezeichnet werden, ist die Anregung an den jeweiligen Behördenleiter zu richten (z. B. für Mitarbeiter des Bundesministeriums des Innern oder des Bundesgrenzschutzes an den Bundesminister des Innern).
Beim Bundespräsidenten oder seinem Amt eingehende Anregungen leitet die Ordenskanzlei an die genannten Vorschlagsberechtigten weiter.
Von der Ordensanregung bis zur abschließenden Beurteilung vergeht erfahrungsgemäß eine längere Zeit, weil zahlreiche Stellen dazu beitragen, eine möglichst breite Informationsbasis für die Entscheidung zu gewinnen.
Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach den ordensrechtlichen Vorschriften nicht mit einer Verleihung des Verdienstordens rechnen.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass nicht jede Anregung zu einer Verleihung des Verdienstordens führt. Manchmal sind die ordensrechtlichen Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt, manchmal eignet sich die Ehrung mit einer Landesauszeichnung besser. Die Gründe für eine Ablehnung können also vielfältig sein.
Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.
Formelle Ordensvorschläge
Die Beratung des Staatsoberhauptes bei Verleihungen von Auszeichnungen nimmt in einer Reihe von Staaten traditionell eine „Ordenskommission“ wahr. Weil die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat ist, gibt es die so genannten „Vorschlagsberechtigten“. Das sind die Regierungschefs der Länder, soweit es ihre „Landeskinder“ betrifft, der Bundesminister des Auswärtigen für ausländische Staatsangehörige oder für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland und die jeweiligen Leiter Oberster Bundesbehörden für ihre Mitarbeiter. Sie schlagen dem Bundespräsidenten verdiente Persönlichkeiten zur Auszeichnung vor. Er stützt seine Entscheidungen grundsätzlich auf diese Vorschläge und Prüfergebnisse. Jedem Ordensvorschlag des Vorschlagsberechtigten geht ein Prüfverfahren voraus. Geprüft werden Verdienste und Ordenswürdigkeit des Vorgeschlagenen. Im Rahmen des Prüfverfahrens werden in der Regel alle fachlich berührten Behörden und Institutionen und – je nach den Umständen – Referenzpersonen beteiligt. In jedem Fall werden alle vorliegenden Fakten gewürdigt.
Die Ordensvorschläge werden im Bundespräsidialamt aufbereitet und dem Bundespräsidenten zur Entscheidung vorgelegt. Der Bundespräsident nimmt die Ordensverleihungen durch besondere Ordenserlasse vor, die zuvor vom Chef des Bundespräsidialamtes, dem Bundesminister des Innern bzw. dem Bundesminister des Auswärtigen und bei Ordensstufen
ab dem Großen Verdienstkreuz mit Stern auch vom Bundeskanzler gegengezeichnet werden (Artikel 58 Grundgesetz).
Detaillierte Informationen finden Sie auf der
Homepage des Bundespräsidialamtes.