Verfahrensweise
Anregungen zur Verleihung des Thüringer Verdienstordens können von jedermann an die
Thüringer Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht
Regierungsstraße 73, 99084 Erfurt,
oder an die Vorschlagsberechtigten gerichtet werden. Vorschlagsberechtigt sind die Landtagspräsidentin und die Mitglieder der Landesregierung.
Die Anregung wird formlos mit einer aussagefähigen und ausführlichen Begründung des Vorschlags eingereicht und enthält die notwendigen persönlichen Angaben:
- Name und Vorname(n)
- Geburtsdatum und –ort
- Wohnanschrift
- gegebenenfalls Referenzpersonen.
Die Anregungen werden in der Thüringer Staatskanzlei geprüft. In die Prüfung sind verschiedene Stellen einbezogen, so dass von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung erfahrungsgemäß einige Zeit vergeht.
Nicht jede Anregung muss zu einer Verleihung des Thüringer Verdienstordens führen, auch kann nicht mit einer Auszeichnung rechnen, wer sich selbst vorschlägt. Ein Anspruch auf die Verleihung eines Ordens besteht nicht.
Der Anreger wird abschließend über die Entscheidung informiert.