Verfahrensweise
Anregungen zur Verleihung des Ehrenbriefs des Freistaats Thüringen können von jedermann an den für den Wohnort des Vorzuschlagenden zuständigen Landrat bzw. Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt gerichtet werden.
Die Anregung wird mit einer aussagefähigen und ausführlichen Begründung des Vorschlags eingereicht und enthält die notwendigen persönlichen Angaben.
Bitte laden Sie hierfür das Formular herunter und schicken es ausgefüllt an oben genannte Vorschlagsberechtigte.
Der Landrat bzw. Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt legen die Anregung mit einem Votum dem Thüringer Ministerpräsidenten zur Unterzeichnung der Urkunde vor. Im Protokoll der Thüringer Staatskanzlei wird die nach Artikel 4 (2) "des Erlasses über die Stiftung des Ehrenbriefs des Freistats Thüringen vom 30. August 2005" erforderliche Prüfung durchgeführt.
Nicht jede Anregung muss zu einer Verleihung des Ehrenbrief des Freistaats Thüringen führen, auch kann nicht mit einer Auszeichnung rechnen, wer sich selbst vorschlägt. Ein Anspruch auf die Verleihung besteht nicht. Der Ehrenbrief und die dazugehörige Ehrennadel werden in der Regel durch den Landrat bzw. Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt ausgehändigt.