Der KGRE wurde 1994 im Europarat als beratende Stimme der Regionen und Gemeinden ins Leben gerufen und vereint heute 313 namentlich benannte Mitglieder und eben soviel Stellvertreter aus den 45 Mitgliedstaaten des Europarates, die gewählte Vertreter von kommunalen oder regionalen Gebietskörperschaften sind. Arbeitsgrundlage ist eine Statutarische Entschließung vom Ministerkomitee des Europarates. Der Kongress tritt einmal jährlich in Strasbourg zusammen, wo er insgesamt und in zwei Kammern tagt: der Kammer der Gemeinden und der Kammer der Regionen. Deutschland kann 18 Mitglieder entsenden, die sich 9 Vertreter der kommunalen Ebene und 9 Vertreter der Länderebene teilen. Hinzu kommen 18 Stellvertreter. Die Länder haben sich auf ein Rotationsverfahren für den jeweiligen Status „Mitglied“ oder „Stellvertreter“ geeinigt.
Der Kongress berät das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung des Europarates in Form von Stellungnahmen und Empfehlungen. Er bietet den Gemeinde- und Landespolitikern ein europaweites Diskussionsforum zum Erfahrungsaustausch, z.B. zur Schaffung/Entfaltung effizienter kommunaler und regionaler Regierungsstrukturen, insbesondere in den neuen osteuropäischen Demokratien. Es bestehen vier Ausschüsse:
- Ausschuss für institutionelle Fragen,
- Ausschuss für Kultur und Erziehung,
- Ausschuss für nachhaltige Entwicklung und
- Ausschuss für sozialen Zusammenhalt.
Darüber hinaus gibt es in der Kammer der Regionen eine Sonderarbeitsgruppe für Regionen, die über gesetzgebende Gewalt verfügen. Der Exekutivsekretär des Kongresses ist z. Zt. Ulrich Bohner. Er verwaltet das Budget und 40 Beamte im Kongress-Sekretariat.
Mitgliedschaft:
Personengebundene Mitgliedschaft. Benannt für Thüringen:
Dr. Jürgen Schöning, Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei
Thüringen hat wie alle Länder in Deutschland ein ständiges Mandat, allerdings pro Amtsperiode entweder als Mitglied oder Stellvertreter
Benennung:
Benennungsverfahren über MPK und Auswärtiges Amt an den Europarat. Thüringen benennt in der aktuellen Amtsperiode des KGRE ein Mitglied, das auch Mitglied der Kammer der Regionen ist.
Tagungstermine:
Zweimal im Jahr (März und Oktober) eine mehrtägige Tagung
Ausschüsse:
Die vier Ausschüsse werden nach Schlüssel besetzt. Die Delegation Deutschland einigt sich intern auf diese Mandate. Damit sind weitere 1 bis 2 Sitzungen pro Jahr verbunden. Thüringen benennt aktuell:
- Ersatzmitglied im Institutionellen Ausschuss und
- Ersatzmitglied im Ausschuss nachhaltige Entwicklung.
Kosten:
Es fallen keine Beiträge an. Mitglieder und Stellvertreter erhalten vom KGRE alle Reisekosten erstattet.
Arbeitssprache:
Französisch, Englisch, Deutsch, Italienisch und Russisch
Berichterstattung:
an den Thüringer Landtag
Schwerpunkte:
Grenzüber-schreitende Zusammenarbeit Gebietskörperschaften; Europäische Landschafts-Charta; Entwurf Charta der regionalen Selbstverwaltung
Anmerkung: Der KGRE versteht sich als „parlamentarisches Gremium“ und begrüßt daher die Entsendung von gewählten Abgeordneten in den Kongress.